Yamaha YZF R125 Yamaha Zubehör Kennzeichenhalter erlaubt?
Hallo,
Und zwar geht es darum, dass ich diesen Kennzeichenhalter für meine YZF R125 gekauft habe: https://www.yamaha-motor.eu/de/products/motorcycles/supersport/yzf-r125.aspx?view=accessories&partcode=5D7-F16E0-10-00&year=2016
Der nette Herr am telefon ( Yamaha Service ) sagte mir das man dafür keine ABE bräuchte, da er ja als originales Zubehör teil von Yamaha ist. Nur ist es so ich habe jetzt in 14 Tagen einen TÜV Termin und habe ein wenih Schiss davor das die etwas sagen bzw. ich den Stempel bis 2018 nicht bekomme.
Kann mir da vielleicht jemand helfen ob ich durchkomme oder nicht?
Danke
MfG
Kennzeichenträger allein sind keine Teile, die eine Genehmigung (Teilegenehmigung nach EU- Recht bzw. § 22a StVZO) brauchen. Die eingebaute Kennzeichenbeleuchtung sollte jedoch ein Prüfzeichen haben. Als Originalteil vom YAMAHA kannst du davon ausgehen, dass die Beleuchtung ein Prüfzeichen hat.