Wohnwagen ziehen ohne Anhängerschein?
Hallo zusammen, ich möchte mit meinem Mercedes GLE SUV (ca. 2.200 kg) einen Wohnwagen ziehen, habe aber keinen Anhängerfürherschein. Wenn ich mich jetzt richtig belesen habe darf ich ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten, stimmt das? Und wie genau wird das gerechnet? Leergewicht + Leergewicht? mir sagte nämlich noch jemand etwas von “gebremstem Gewicht” ..? keine Ahnung was das ist.. Ich möchte mit dem Wagen keine großen Strecken fahren, ich möchte ihn nur dort wo ich ihn kaufe abholen und zu mir aufs Gartengrundtstück fahren, und dann hin und wieder zum putzen usw. bei mir vors Haus (ca. 1 km Feldweg entfernt). Und dafür möchte ich nicht unbedingt einen Anhängerschein machen der 1. noch mal Geld und 2. Zeit kostet. Danke euch für eure Hilfe!
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt
Führerscheinrechtlich kommt es für die Führerscheinklasse B alleine darauf an, dass die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers 3.500 Kg nicht übersteigen. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist alleine für die zulässige Anhängerlast maßgeblich.
und DAS ist die einzige richtige Antwort hier !
Hallo Tom,
zum Teil leider ganz schön wirre Antworten bisher.
Du musst unterscheiden zwischen den Regelungen nach der Fahrerlaubnis und denen, was man mit dem PKW ziehen darf – der Anhängelast.
Fazit:
Das Fazit mal vorne weg.
Du darfst mit der Klasse B mit dem GLE maximal einen Wohnanhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen.
Der GLE selbst darf wohl jeden Wohnanhänger ziehen. Für den Fahrer die richtige Fahrerlaubnis vorausgesetzt.
Für diese unregelmäßigen und sehr kurzen Fahrten findest du sicher jemanden aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, der dir den Wohnwagen hin und her fährt 😉
Je nach Modell des GLE und des Anhängers reicht aber unter Umständen auch der B96 aus, für den nur eine “Fahrerschulung” erforderlich ist.
Fahrerlaubnis:
Hier gilt nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das maximal erlaubte – also die zulässige Gesamtmasse.
Die darf bei Klasse B nicht mehr als 3.500 kg sein. Mit Anhänger darf die Kombination der zulässigen Gesamtmasse aus PKW und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg sein.
Einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse darf man immer ziehen.
Die zulässige Gesamtmasse ist nicht zu verwechseln mit dem Leergewicht des Fahrzeugs!
Anhängelast:
Bei der Anhängelast des PKW verhält es sich anders. Da ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers inklusiv der Ladung maßgeblich.
Der GLE hat je nach Modell eine Anhängelast bis 3.500 kg. Mit dem “größten” darf man alles ziehen, was mit der Klasse BE (Anhänger-Führerschein) möglich ist.
Bei alledem natürlich auch noch auf die zulässige Stützlast achten!
Rechnung für den Führerschein:
Die zulässige Gesamtmasse des GLE und die des Anhängers dürfen zusammen 3.500 kg nicht überschreiten bzw. nur mit einem 750-kg-Anhänger überschritten werden.
Der GLE hat eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 2.850 kg
oder mehr. Somit bleiben für den Anhänger maximal 750 kg
zulässige Gesamtmasse übrig, damit das mit der Klasse B erlaubt ist.
Für den bereits angesprochenen B96 (bis 4.250 kg) darf der zukünftige Anhänger dann je nach Modell des GLE noch eine zulässige Gesamtmasse von 1.300 kg bis 1.400 kg haben.
Die AMG-Modelle habe ich dabei mal außenvorgelassen.
Mal am Beispiel des GLE 250d mit 2.850 kg zulässiger Gesamtmasse:
2.850 kg + 750 kg = mehr als 3.500 kg = aber noch mit Klasse B erlaubt!
Anhänger mit höherer zulässiger Gesamtmasse sind nicht erlaubt.
2.850 kg + 1.400 kg = 4.250 kg
Anhänger mit höherer zulässiger Gesamtmasse sind nicht erlaubt.
Mit der Fahrerlaubnis bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse des Anhängers möglich, der GLE darf aber “nur” 2.500 kg ziehen.
Gebremste und ungebremste Anhänger:
In der Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs findest du im Feld O.1 die gebremste Anhängelast und in Feld O.2 die ungebremste.
Kein Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse darf ungebremst sein.
Darum findest du bei egal welchem PKW in Feld O.2 nie einen Wert über 750 kg.
Die Funktion der “Auflaufbremse” wird in anhängendem Video gut erklärt.
Ich hoffe, ich konnte das alles verständlich erklären 😉
Viele Grüße
Michael
https://youtube.com/watch?v=I9eywk3hTHQ
Ohne gültigen Führerschein fahren, ist ohne Führerschein fahren und eine Straftat, auch wenn es nur 1 Meter ist! Entweder fährt eine Person das Gespann, die den gültigen Führerschein hat oder man macht den Führerschein. Was du mit deinem Führerschein fahren darfst, können dir die Ordnungshüter erklären.
Zum einen fragt der Fragesteller ja genau darum genau danach – deine Belehrung hilft ihm aber in keiner Weise weiter.
Zum anderen ist “Fahren ohne Führerschein” nur eine Ordnungswidrigkeit.
Ein “gültiger Führerschein” hat damit auch wenig bis nichts zu tun. Man kann auch mit einem “gültigen Führerschein” unterwegs sein und dennoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis haben.
Das ist dann “Fahren ohne Fahrerlaubnis” und eine Straftat.
Gruß Michael
Super, Danke das es dich gibt!
B__ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
BE_ Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen.
Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter
einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie
Stimmt so nicht, vermutlich hast Du esnur falsch formuliert.
Anhänger die ein zulässiges Gesamtgewicht über 3500kg dürfen schon mal gar nicht auflaufgebremst sein, wenn sie schneller als 40 km/h fahren sollen.
Klasse B96 gilt für Gespanne, deren zul Gesamtzugmasse 4250kg nicht übersteigt.
Vermutlich meintest Du das aber auch so
Was wiegt der Anhänger?
Wenn er weniger als 1,3 Tonnen wiegt, darfst du ihn ziehen.
Wenn er darüber liegt, darfst du ihn nicht mehr ziehen.
LG
Den Anhänger gibt es ja noch nicht 🙂 Den suche ich gerade, und dafür brauche ich diese Info hier, dass ich weiß worauf ich achten muss.. auf die Leermasse oder das gezogene Gewicht.. 🙂
weder noch: es kommt auf das zulässige Gesamtgewicht an. Wenn Auto und Anhänger zusammen 3400kg wiegen, aber 3800kg wiegen dürften, dürftest du damit nicht fahren.
@ Genesis82: Stimmt! Danke für die Ergänzung 🙂
LG
Unser GLE hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2900kg. Da geht auch ein 750kg Anhänger nicht mehr, ohne über 3.500kg zu kommen.
Wenn dein Wohnwagen nicht so eine mini Knutschkugel ist hat der vermutlich eh eine Auflaufbremse. Dann brauchst du auf jeden Fall den Anhängerschein.
Ja, das hab ich mittlerweile auch bemerkt.. ich dachte immer es geht um die Leermasse, nicht das zul. Gesamtgewicht.. da bin ich natürlich auch wie ihr 😉 Habe mich gestern schon angemeldet und mache den BE Schein jetzt halt, hilft ja nichts.. 😀
Solange du mit GLE und Wohnwagen unter 3.500 kg zul. Gesamtgewicht bleibst UND der Wohnwagen nur eine zul. Gesamtmasse von 750kg hat, darfst du auch nur mit Klasse B den Hänger ziehen. Weitere Infos: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/
also MUSS der Wohnwagen nicht mehr als 750 kg wiegen..? Ich habe also nicht die Differenz zwischen meinem Zugfahrzeug 2.200 und 3.500 kg also 1300 kg die der Wohnwagen wiegen darf?
Genau, das geht nicht. Der Anhänger darf in seinen Papieren nicht mit mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse eingetragen sein. Auch wenn der Hänger jetzt z.B. nur 700 kg wiegen würde, da leer, er aber mit 900 kg zul. Gesamtmasse eingetragen ist, darfst du ihn mit Klasse B nicht ziehen. Egal, ob er mit Auto unter den 3.500 kg bleibt oder nicht.
@TomWinchester ne da wirst nicht drum rum kommen 😄 es gibt allerdings die Möglichkeit, den B96 eintragen zu lassen, dann darfst du sogar 4.250kg bewegen und der Anhänger ist meines Wissens nach unbeschränkt. Da musst dud dich mal genau informieren, das weiß ich nicht 100 prozentig 🤔
Das ist überholt, der Anhänger darf über 750kg zulässiges Gesamtgewicht haben, wenn die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht 3.500kg überschreitet.
prima! Danke, jetzt hab ich das auch verstanden.. dann wird wohl kein Weg um den Schein herum führen.. SO einen leichten Wohnwagen werde ich mit meinen Vorstellungen kaum finden 😉
Was die Polizei nicht weiß, macht sie nicht heiß. Aber wenn du erwischt wirst, wie du diesen Hänger ohne Erlaubnis ziehst, dann wird es teuer. Eventuell musst du ihn sogar nach der Kontrolle abschleppen lassen.
Du darfst maximal einen Hänger mit 500kg Gesamtmasse ziehen, wenn du nur einen Führerschein Klasse B hast.
Falsch. 750kg.
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen
Oh Mist, ich hab bei BE geguckt. Sooorrryyy 🙂
Das ist richtig.
okay, das bedeutet also mein Zugfahrzeug wiegt 2.200 kg, wenn ich also einen Wohnwagen habe mit 600 kg Leergewicht (950 kg gebremstes Gewicht) zähle ich welches Gewicht dazu? Und wichtig ist dann nur dass ich unterhalb der 3.500 kg im Gesamten bleibe oder?
Auch für BE ist 500kg falsch.
BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht
übersteigt.
500kg gibt es als Gewichtseinschränkung nicht.