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isomatte
1 year ago

Wenn Du gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist und die KDU – Kosten der Unterkunft dann auch gezahlt bekommen möchtest, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, musst Du vorher einen schriftlichen Auftrag auf Übernahme dieser Kosten stellen und erst wenn diese bewilligt werden den Mietvertrag unterschreiben.

Hiordis
1 year ago

Unbedingt vorher! Mein Freund hat ein kleines Umzugsunternehmen, und vor ca. einem Jahr hat er einen Umzug gefahren für eine Frau, die erst einen Mietvertrag gemacht und danach mit dem Amt gesprochen hatte, und wenn man quasi über den Kopf des Amtes hinweg entscheidet, dass man umzieht, dann bezahlen die nichts.

Zuerst erfragt man eine Kostenübernahme, dazu zählt, dass man eine Art Exposé ans zuständige Amt schickt, in dem alle relevanten Daten zur neuen Wohnung stehen. Das Amt prüft dann die Angemessenheit und erlaubt oder verbietet den Umzug. DANN kannst du einen Mietvertrag machen.

DasOrakel
1 year ago

Vorher hingehen.

Ohne Genehmigung des Jobcenters keinen Mietvertrag unterschreiben 🙂