Wird Einkommen auf Bürgergeld verrechnet?
Hallo, wenn Eltern Bürgergeld beziehen während das Kind arbeitet, wird dann das Einkommen des Kindes mit dem Bürgergeld der Eltern verrechnet? Wie unterscheidet sich die Situation, wenn das Kind (unter 25) zusammen mit Eltern wohnt oder selbst in seiner eigenen Wohnung?
Wie ist das wenn Eltern Einkommen haben und diesmal das Kind (unter 25) Bürgergeld erhält und Eltern und Kind nicht zusammenwohnen
Wenn das Kind bei den Eltern im Haushalt lebt, egal ob U oder Ü 25, wird das Einkommen des Kindes nur auf dessen eigenen Bedarf angerechnet.
Eine Ausnahme gibt es nur beim Kindergeld U 25, wenn das Kind z.B.in Ausbildung oder Studium ist und das Kind so viel anrechenbares Einkommen hätte, dass es vom Kindergeld nur noch einen Teil oder gar nichts mehr davon zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigen würde.
Dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd nach den SGB – ll Verordnungen auf den Bedarf der restlichen BG – Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Denn dann würde das Kind unter 25 automatisch aus der BG – Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen und müsste dann deine Kopfanteile von der Warmmiete und Abschlag für normalen Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.
Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres würde das Kind im Haushalt der Eltern seine eigene BG – Bedarfsgemeinschaft bilden und müsste dann bei Bedürftigkeit unabhängig vom Einkommen der Eltern einen eigenen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.
Lebt das Kind nicht mehr bei den Eltern, egal ob U oder Ü 25, dann spielt das Einkommen der Eltern auch keine Rolle, weil sie nicht in einem Haushalt leben und keine BG – Bedarfsgemeinschaft mehr bilden, es sei denn die Eltern wären noch zum Unterhalt verpflichtet und leistungsfähig, weil sich das Kind noch in seiner Erstausbildung befinden würde und seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.
Kinder müssen ihre Eltern nicht finanzieren. Einkommen des Kindes wird nur angerechnet, wenn das Kind selbst Leistungen bezieht. Allerdings wird das Amt dann nicht die volle Miete finanzieren, weil das Kind mit seinem Einkommen seinen Mietanteil übernehmen muss.
Die U25 Regelung ist von der Gesetzgebung übrigens nicht durchsetzbar. Das Unterhaltsgesetz verpflichtet Eltern, in entsprechenden Situationen für ihre Kinder zu sorgen – Unterhaltspflicht.
Ein Kind ist aber auch verpflichtet, seine Ausbildung zügig durchzuziehen. Tut es das nicht, verliert es das Recht auf Unterhalt, unabhängig davon, ob es 25 ist oder nicht.
Von keinem Elternteil kann verlangt werden, ein volljähriges Kind mit fehlendem Anspruch auf Unterhalt weiter zu beherbergen.
Durchaus muss ein Kind ihren Eltern Unterhalt zahlen, wenn das Einkommen 100k Brutto/Jahr übersteigt.
Sozialamt nicht gleich Jobcenter 😉
Nur mit dem Anteil des Kindes (incl. pro-Kopf-Anteil der Wohnkosten) wird dessen Einkommen verrechnet.
Wessen? Auf welche der Fragen hast du jetzt geantwortet?
Die Eltern müssen für ihr volljähriges Kind nur dann aufkommen, wenn es sich in einer Ausbildung befindet (wenn sie dazu in der Lage sind)
Und ein Kind muss für seine Eltern erst dann aufkommen, wenn es selbst über 100.000 € im Jahr verdient.
Wenn es volljährig ist, und keine angemessenen Bemühungen zeigt, in eine Ausbildung zu kommen, müssen sie gar nichts zahlen. Nicht einmal Taschengeld.
Danke sehr.
“die Eltern müssen für ihr volljähriges Kind nur dann aufkommen, wenn es sich in einer Ausbildung befindet (wenn sie dazu in der Lage sind)“
macht es hier einen Unterschied, ob das Kind mit den Eltern wohnt oder nicht?
Ja dein Einkommen zählt indirekt zum Familieneinkommen (da du noch bei deinen Eltern wohnst).
Deshalb wird dein Einkommen entsprechend mit dem Bürgergeld verrechnet.
Deine Eltern bekommen also weniger…