Wieso darf ich dann, wenn ich eine Auto mit zulässige Gesamtmasse bis 3.5 den Fahrstreifen frei wählen darf, dann rechts schneller als links fahren?

Wieso darf ich dann rechts schneller als links fahren, wenn ich mit bis zu 3,5 zulässige gesammtmasse den Fahrstreifen frei wählen darf. Ich verstehe das nicht. Kann jemand mir das erklären?

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RedPanther
23 days ago

Weil es nur in Kombination Sinn macht.

Das Verbot, rechts zu überholen, macht nur dann Sinn wenn die Regeln auch so geschrieben sind, dass alle rechts fahren und nur zum Überholen nach links gefahren wird.

Aber in der wo häufig unterschiedliche Spuren in unterschiedliche Richtungen führen und es deshalb keinen Sinn macht ein generelles Rechtsfahrgebot durchzuziehen, macht es halt auch keinen Sinn das Überholen rechts zu verbieten.

RedPanther
23 days ago
Reply to  Tryhard1234

Völlig unabhängig von Richtungspfeilen. Es kann auch dann, wenn man 2x geradeaus fährt, sinnvoll sein auf der linken Spur zu bleiben, wenn man weiß dass man an der 3. Kreuzung links abbiegen muss.

Deshalb hat der Gesetzgeber halt allgemein das Gebot, immer möglichst die rechte Spur zu nutzen, innerorts für Autos aufgehoben.

Kann man dan ja auch rechts schneller fahren, damit ist doch überholen gemeint oder?

Ja, ganz genau. Du darfst rechts fahren, du darfst rechts schneller fahren als die auf der linken Spur, das Ergebnis ist dass du rechts überholen darfst.

SirLucifer97
23 days ago

Nur weil du rechts schneller fährst als links, überschreitest du nicht automatisch die Geschwindigkeitsbeschränkung. Wenn der links nur 50 fährt, obwohl 60 is, fährste ja auch schneller als er.

RedPanther
23 days ago

Nein, man darf es weil es eine Vorschrift gibt, die es erlaubt.

Wenn es dir zu kompliziert ist, warum es diese Vorschrift gibt, dann bleib bitte einfach dabei, dass es halt erlaubt ist.

peterobm
23 days ago

weil diese Fahrzeuge noch als PKW gelten. LKWs müssen sich rechts halten. der Text ist anundfürsich recht gut verständlich

RedPanther
23 days ago
Reply to  peterobm

weil diese Fahrzeuge noch als PKW gelten.

Das ist so nicht der Fall. Die Fahrzeugart ergibt sich nicht aus der Tonnage.

Man kann auch Fahrzeuge unter 3,5 t als LKW zulassen, z.B. Pickups. Man munkelt, es gebe auch Wohnmobile unter 3,5 t, Verkaufsmobile… Alles keine PKW… aber wenn sie die 3,5 t nicht überschreiten, gilt für sie die freie Fahrstreifenwahl innerorts.

peterobm
23 days ago
Reply to  RedPanther

selbst Abschleppwagen wären möglich, von Renault. 3,5T runde 9m lang. hinten sogar ne Doppelachse

holgerholger
23 days ago

Innerorts herrscht freie Fahrstreifenwahl. Ausserorts das Rechtsfahrgebot.