Wiederbeschaffungswert zu niedrig, Erfahrungen?

Leider hatte eines unserer Fahrzeuge einen Wildschaden.

Laut dem von der Versicherung bestellten Gutachter Schaden in Höhe von ca. 15.000€. Totalschaden.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass der Gutachter den Wiederbeschaffungswert auf 18.500€ geschätzt hat und noch besser sich auf den Privatmarkt bezieht.

Das Fahrzeug haben wir als jungen Stern bei einem MB Autohaus gekauft.

Für 18.500€ gibt es so ein Fahrzeug mit der guten Ausstattung nicht, nichtmal auf dem Privatmarkt.

Das Problem an der Sache ist, dass wenn man den nutzlosen WB-Wert nimmt abzüglich des Restwerts nur ca. 9.000€ ausbezahlt werden und das bei einem Schaden von 15.000€.

Der Witz ist einfach mit diesen 18.500€ gibt es so ein Fahrzeug nicht und wir müssten aus eigener Tasche ordentlich drauflegen.

Jetzt müssten wir denke ich mal der Versicherung vorlegen, dass es so ein Fahrzeug nicht für den Preis gibt.
Reicht man dann einfach leere Suchanfragen oder Fahrzeuge die mehr kosten ein?
Oder sollte man sich direkt einen weiteren Gutachter hinzuziehen (aus eigener Tasche zahlen ist mir bewusst).

Der Anwalt wird dann am Montag gefragt.

Habt ihr Erfahrungen mit sowas gemacht? Wie ist das ganze ausgegangen und wie lange hat es gedauert?

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siola55
10 months ago

Also bei 18.500€ Wbw brutto wären dies 15.546€ Netto abzgl. dem Restwert von ca. 9.000€ ergibt eine Auszahlung von ca. 6.500€

Oder wie hoch ist tatsächlich der Restwert?

Die einbehaltene MwSt. wird dir bei Vorlage einer Rechnung vom Ersatzauto dann nachträglich ausbezahlt!

siola55
10 months ago
Reply to  Mmits

Bruttoauszahlung? Der Versicherer rechnet erst mal mit dem Netto-Wbw…

siola55
10 months ago

Der Versicherer wird dir keine MwSt. erstatten, solange keine angefallen ist!

Erst bei Vorlage der Rechnung für das Ersatzauto wird dir die MwSt. ausbezahlt vom Versicherer ;-))

LenaLiebtEis
10 months ago

Vielleicht kann man dir hier helfen https://www.dsr24.de/ . Jedenfalls hatte ich bei einem unverschuldetem Unfall dort einen Vorteil. Wie es bei Kasko bzw. Wildschaden aussieht, müsste man ggf. anfragen.

Wladimyr09
10 months ago

Lass das vom Anwalt regeln, da ersparst Du Dir viel Ärger.

Wladimyr09
10 months ago
Reply to  Mmits

Das langt doch zu, so viel Zeit muss doch sein.

DerHans
10 months ago

Es steht dir ja frei, einen eigenen (unabhängigen) Sachverständigen zu beauftragen.