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heurekaforyou
2 years ago

Dein Arbeitgeber kann voraussetzen, dass seine Angestellten den Anforderungen gerecht werden und sich keine Tipps während der Arbeitszeit aus dem Internet holen müssen.

Solche Spielereien muss nämlich der Chef bezahlen.

Aufgrund der vielen Gitterboxen gehe ich von einem Betrieb aus, der solche Posten regelmäßig versandfertig macht.

Im Hintergrund ist ein Mitarbeiter zu sehen. Hast du diesen darüber informiert, dass er fotografiert und im Internet gezeigt wird?

Dasselbe gilt für Aufnahmen innerhalb des Betriebes, ohne das ausdrückliche Einverständnis der Geschäftsleitung.

Mit solchen Aufnahmen solltest du wirklich vorsichtig sein. Eine Abmahnung kannst du dafür auf jeden Fall kassieren!

heurekaforyou
2 years ago
Reply to  ST4RSCRE4M

Das du die Zusammenhänge nicht verstehst, ändert leider nichts an der Rechtsprechung.

Versandtätigkeiten setzen zudem keine keine berufsbedingte Qualifikationen voraus.

Im Übrigen, braucht weder Holz in die Mitte verlagert, noch Lücken aufgefüllt werden.

Es sollte offensichtlich sein, dass die Stahlbänder zur Ladungssicherung quer zu den Streben angebracht werden.

Die auf dem Foto zu sehenden Abstandhalter, sowie die Verbindung der 3 Bretter verhindern ein Verrutschen der Streben während der Fixierung.