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okieh56
7 months ago

Den Zuschlag für Kindererziehung gibt es erst ab 01.07.2023 und auch nur bei der „neuen“ Witwenrente.

Dadurch kann man – wenn man Kinder erzogen hat – trotz der 55% statt 60% auf mehr Witwenrente kommen als nach dem „alten“ Recht.

okieh56
7 months ago
Reply to  Waterfight

Für alle Todesfälle, die nach dem 31.12.2001 eingetreten sind, wird die Witwenrente (nach „neuem“ Recht) um Zuschläge für Kindererziehung erhöht, wenn die Witwe Kinder bis zum 3. Lebensjahr erzogen hat.

Dasselbe gilt natürlich auch für Witwer.

okieh56
7 months ago

Du hast recht. Die Regelung gibt es schon seit 2002 – als das „neue“ Witwenrentenrecht eingeführt worden ist.

Da habe ich mich verschrieben – mein Fehler!

Danke für deinen Einwand!

bielz54
7 months ago

Was ist der Kinderzuschlag? Meinst Du die Halbwaisenrente? Die gab es schon immer. Oder zumindest seit sehr langer Zeit. Mein Vater ist 1968 gestorben, da habe ich Halbwaisenrente bekommen.

okieh56
7 months ago
Reply to  bielz54

Gemeint ist der ab 01.07.2023 neu eingeführte Zuschlag nach §78a SGB VI für Kindererziehung bei Witwen-/Witwerrenten nach „neuem“ Recht in Höhe von 2 Entgeltpunkten für das erste und je 1 Entgeltpunkt für jedes weiteres Kind.

okieh56
7 months ago
Reply to  okieh56

Kleine Korrektur:

Der Zuschlag für Kindererziehung bei Witwenrenten nach „neuem“ Recht wurde nicht 2023, sondern bereits ab 2002 eingeführt (vorher gab es nur das „alte“ Recht).

okieh56
7 months ago

Genau. Es geht um die persönlichen Entgeltpunkte, die multipliziert mit dem Rentenartfaktor und dem Aktuellen Rentenwert die Rentenhöhe ergeben.

bielz54
7 months ago

Ach, Punkte sind gemeint. OK, verstanden.