Wie verhält sich das mit der 1 % Regelung wenn man selbstständig und angestellt ist?

Ich habe ein taxiunternehmen und 2 fahrzeuge. beide Fahrzeuge versteuere ich mit der 1 % Regelung. Die Betriebsstäte ist meine Wohnung. Demnächst möchte ich aber als Lehrkraft vorübergehend tätig sein die Stelle ist ca 35 km von meiner Wohnung entfernt. Mit einem Fahrzeug würde ich gerne diese Beschäftigungsstätte aufsuchen.

Es ist ja so das man wenn einem der arbeitsgeber einem ein firmenfahrzeug gewährt, er dies mit der 1 % regelung versteuern muss. Zudem fliesst die entfernung zur arbeit und der fahrzeug wert x 0,03 % ein.

da das auto aber aus meinem taxiunternehmen stammt frag ich mich ob der fahrzeugwert mit diesen 0,03 % bei der berechnung des geldwerten vorteils einfliesst oder nicht

Mein steuerberater ist sich nicht ganz sicher und meinte das wäre sehr speziell. jedoch würde er mir die Freigabe nicht erteilen. was denken sie

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anTTraXX
1 year ago

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anTTraXX
1 year ago
Reply to  ginko82

You take the distance scale the teaching