Wie sieht es mit Steuern bei mehreren Jobs aus?

Hey Leute!! Mich würde interessieren, wie viele Steuern ich zahlen müsste, wenn ich mehrere Jobs habe.

Fall 1: Ich arbeite 12-16 Stunden pro Woche bei einem Supermarkt und würde gerne ab und zu einen Tag in der Woche als Inventurhelfer arbeiten. Fall 2: Ich arbeite fast Vollzeit bei einem Supermarkt (35 Stunden pro Woche, oder auch 40) und würde gerne einen Nebenjob aufnehmen mit 12 Stunden die Woche.

Wie sieht das steuerlich aus? Ich falle doch dann in eine andere Steuerklasse, muss ich dann mehr Steuern zahlen, sodass sich ein Nebenjob dann nicht mehr lohnt oder bleiben die Abgaben gleich? Ich habe mal gehört, dass man dann einen sehr hohen Steuersatz hat. Kann mir das jemand mal erklären für die beiden Fälle?

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siola55
5 months ago

Wie sieht das steuerlich aus? Ich falle doch dann in eine andere Steuerklasse, muss ich dann mehr Steuern zahlen, sodass sich ein Nebenjob dann nicht mehr lohnt oder bleiben die Abgaben gleich? Ich habe mal gehört, dass man dann einen sehr hohen Steuersatz hat. Kann mir das jemand mal erklären für die beiden Fälle?

Kommt drauf an…

entrichtet der Minijob-AG für dich diese 2% Pauschalsteuer, dann mußt du deinen Minijoblohn nicht in der Ek-Steuererklärung angeben:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

wie z.B.: In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Mungukun
5 months ago

(Vorweg: Aus Vereinfachungsgründen der Übersicht halber lasse ich pauschal versteuerte Minijobs außen vor):

Der Hauptjob wird der Job, dessen Arbeitgeber sich zuerst als Hauptarbeitgeber anmeldet in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Der wird dann mit Steuerklasse 1 abgerechnet.

Alle anderen Jobs werden mit Steuerklasse 6 abgerechnet.

Am Ende des Jahres besteht Abgabepflicht für die Steuererklärung.

Die Arbeitszeiten sind steuerlich egal.