Wie sieht die Reihenfolge, einer Gewerbeanmeldung aus?
Hallo liebe Community,
ich bin neu im gebiet Selbständigkeit, Existenzgründung und Gewerbeanmeldung. Ich bin Neugründer und war bis jetzt immer im ALG 1 angemeldet bedeutet hab seit paar Monate mit 400€ von der Arbeitsagentur Hartz 4 (Sozialhilfe) gelebt und meine 2 Zimmer Wohnung wurde ebenfalls vom Jobcenter bezahlt bekommen. Nun will ich mich mit 2 selbständigen Tätigkeiten über Wasser halten, zum einen durch E-Commerce mit mein eigenen Online-Shop und zum anderen mit Artikeln von eBay Kleinanzeige die ich kaufe und verkaufe da wieder weiterverkaufe. Meine frage ist jetzt wie sieht die Reihenfolge aus wo muss ich anfangen mich zu melden, ich habe ein Anlage zum Einkommen Selbständiger (EKS) und Einstiegsgeld (ESG) bogen von mein Jobcenter Berater bekommen. Ich hab ihn gefragt wo ich mich überall melden muss und wie die Reihenfolge aussieht doch der sagt das er das nicht wüsste. Nun habe ich mich beim Finanzamt in meiner nähe gemeldet und erzählt das ich vor habe eine gewerbe zu eröffnen und deshalb auch die Steuernummer beantragen will ausserdem, hab ich hier 2 Blätter von der Berufsgenossenschaft für handeln ausgedruckt und ausgefüllt doch noch nichts von den ganzen unterlagen verschickt. Das finanzamt hat mir mitgeteilt das ich mich auch bei einer Elster software anmelden soll und ich eine Steuererklärung abgeben soll doch im internet stand das die Elster software nicht leicht nachzuvollziehen sei und mann sich bei WISO von Buhl anmelden solle da das leichter zu verstehen und man mehr steuern sparen kann, darf ich statt mich bei elster anzumelden mich bei WISO anmelden macht das ein unterschied oder muss ich mich bei mein Elster anmelden? Ausserdem hab mein Gewerbe online bei Berlin.de angemeldet und eine online Anmeldung gemacht und 15€ gezahlt die teilten mir mit das soweit alles gut sei. Jetzt bin ich als neu Anfänger ziemlich überfordert weis nicht wo ich anfangen soll und ob ich diese ESG anfordern soll oder stattdessen LES. Ausserdem kenn ich mich auch nicht mit Steuererklärungen aus und weiss nicht wie ich mir das bei bringen kann oder sollte ich ein Steuerberater dazu ziehen, und wie viel würde mich das ungefähr kosten? Ich hab gerade nicht viel Geld und würd es am liebsten mit eigenen wissen lernen und ausfüllen.
Ich dank euch jetzt schonmal, für eure tipps und antworten.
MfG
Hallo Dickmann,
Du solltest an einem IHK Gründerseminar teilnehmen. 🙏
Wenn Du Deine gewerbliche Tätigkeit anmeldet wird die Arbeitsagentur ggf. Deine Bezüge komplett streichen…. denen musst Du Bescheid sagen.
1) Beim Gewerbeamt Dein Gewerbe anmelden (Einzelunternehmen / oder e.K eingetragener Kaufmann wenn Du Handel betreibst) ca. 35 EUR
2) Bei Elster vom Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (geht auch von Hand oder per WISO, etc.)
3) Nur falls es ein e.K. wird, dann musst Du beim Notar die Eintragung im Handelsregister beantragen, (unter 200 EUR)
4) Geschäftskonto eröffnen
5) Ich empfehle eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk.de, weil Du damit sehr einfach Deine Belege / EÜR erstellen kannst. (180 EUR im Jahr) und auch Rechnungen super einfach erstellen kannst.
Wichtig ist aber vor allem: Kunden gewinnen und Rechnungen schreiben. 😊
e.K. eingetragener Kaufmann hat nichts mit Handeln zu tun.
Hallo Bernjou,
Doch … 😉 🙏 … kannst Du schnell im Netz recherchieren.
Wenn man Handel betreibt ist man verpflichtet sich im Handelsregister einzutragen. Und wenn man als Einzeunternehmer im Handelsregister eingetragen ist, dann muss man e.K. in den Firmennnamen aufnehmen.
Ich bin auch drauf reingefallen… 😂 Danke Dir nochmal für Deine Aufklärung. 👌
Ja, genau. Das ist blöd vom Gesetzgeber gemacht. Die Leute meinen immer, das hätte was mit Handeln zu tun.
Hallo Bernjou,
https://www.akademie.de/de/wissen/rechtsformen-fuer-existenzgruender/kleingewerbetreibender-oder-kaufmann
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Du hast aber Recht, es hängt nicht direkt mit Handel zusammen, sondern u.a. von der Größe des Unternehmens.
Nein, das hat nichts mit Handel zu tun. Wo im Netz soll das denn stehen ?
Bitte lasse Dich zeitnah einmal beraten.
Wenn Du dich über das Jobcenter selbstständig machen möchtest musst Du dich an bestimmte Regeln halten. Die Gewerbeanmeldung kam viel zu früh!
Das Jobcenter möchte zunächst einmal prüfen, ob deine Gründungsidee tragfähig ist oder nicht. Hierfür musst Du die entsprechenden Dokumente (EKS etc.) VORAB einreichen. In der Regel wird auch ein Businessplan eingefordert.
Idealerweise stellt Du auch einen Antrag auf “Einstiegsgeld” beim Jobcenter. Zudem kann das Jobcenter deine Vorbereitung zur Selbstständigkeit durch Gutscheine unterstützen. Im Rahmen der Unterstützung hilft man Dir die Unterlagen auszufüllen, erstellt einen Businessplan und geht auf alle gründungsrelevanten Fragen ein.
Erst wenn Du das “OK” von Seiten des Jobcenters hast, kannst Du dich an die Umsetzung begeben.
Idealerweise lässt Du dich einmal beraten. Infos unter: http://www.beraterstudio.de
Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO dein gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Diese meldet dies dem Finanzamt.
Vom Finanzamt wirst du aufgefordert einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch zu übermitteln, dies kannst du eigentlich auch parallel machen. Beschleunigen das Verfahren ungemein.
Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den “Online Handel” auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-ID zum Nachweis das du steuerlich geführt wirst.
Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.
Meldest du dein Gewerbe nicht an stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nein, das Gewerbeamt meldet das nicht dem Finanzamt. Das ist eine veraltete Regelung. Er muss das Gewerbe innerhalb von vier Wochen selber beim Finanzamt anmelden.
Mit nichten veraltet, steht noch immer so in der AO
Hat ja auch niemand das Gegenteil behauptet.
Absatz 4 sagt das die Meldung nach u.a. Absatz 1 nach einem Monat zu erfolgen hat
Ja, das ist richtig, da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Falsch ist, dass er daraufhin vom Finanzamt aufgefordert wird einen Fragebogen auszufüllen, denn er muss das Gewerbe selbständig innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden.
“Nun muss das Finanzamt nicht mehr zur Abgabe des Fragebogens mit den Auskünften über die maßgeblichen Verhältnisse auffordern, sondern der Steuerbürger ist hierzu per Gesetz verpflichtet. Er muss die Auskünfte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an die örtlich zuständigen Finanzämter übermitteln. Die Mitteilung muss innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung erfolgen (§ 138 Abs. 4 AO).”
https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/selbststaendige/2887-betriebseroeffnung-elektronische-anmeldung-unaufgefordert-erforderlich.html
Wenn du nicht mal weißt, wie man ein Gewerbe anmeldet, sehe ich schwarz für deine Existenzgründung.
Zum Bürgeramt und Gewerbe anmelden, dann Finanzamt und UST Nummer beantragen. Die wird dir dann per Post zugeschickt. Meldest du ein Kleingewerbe an, ist keine UST Nummer notwendig, sondern eine ganz normale, die du ebenfalls beanragen musst
Also du hast wohl nicht richtig gelesen , ich hab mein gewerbe schon beim bürgeramt online-portal berlin.de für 15€ angemeldet. Außerdem ist beim Bürgeramt und die UST Nummer zu beantragen, ganz bestimmt nicht alles was ich tuhen muss um mein Gewerbe anzumelden und eine erfolgreiche Existenzgründung zu starten du hast mir aich keine reihenfolge oder fragen beantwortet sondern lediglich zwei sachen gesagt die ich selber schon weis. Wen man deiner Meinung nur die 2 Sachen machen muss und schon fertig ist, dann hab ich wohl mehr Ahnung als du und ich beschäftige mich gerade mal seit gestern damit. Haha auch danke ich dir für deine aufmunternden Worte das du schwarz für meine Existenzgründung siehst, doch demnach was du hier geantwortet hast und nicht wirklich auf meine fragen Eingegangen bist und du denkst das es so leicht ist kann ich das nur zurückgeben. ich werd das so oder so früher oder später meistern und schaffen (lach). dass war auch nicht meine frage ob ich es schaffe, sondern in welcher Reihenfolge ich alles anmelden soll. Wenn du nicht helfen willst und nichts sinnvolles zusagen hast sondern unnötigen Senf dazu geben willst, brauchst du auch garnicht erst antworten. Es gibt kein Existenzgründer anmelde Profi, der vom heiteren Himmel fiel und von vorne bis hinten alles wusste ohne sich zu informieren oder fragen zu stellen. Jeder fängt irgendwann mal neu an und muss sich wissen aneignen, ich hab auch viel gelernt und lese mich jeden tag weiter durch, ich eigne mir sehr schnell viel wissen an und recherchieren jede Kleinigkeit die ich nicht weiss, egal wie lange ich brauche ich schaffe das so oder so. Leider kennst du mich nicht und wenn ich was anfange bring ich das zu ende, meine Willensstärke ist meine stärkste Waffe und von so ne pessimistischen menschen oder antworten lass ich mir nichts sagen. 😉 wünsch dir viel Glück
Ein Steuerberater weiß dir da guten Rat…
Für sofortige Infos, Hinweise und viele, viele Tipps gibt es z.B. die klicktipps.de unter
https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Gruß siola55
Danke
Erst Gewerbe Anmelden
Dann Finanzamt Anmelden
Erst danach Verkaufen
Natürlich musst du auch Krankenkasse voll bezahlen.
Jeden 10. Des Monats Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Gewerbesteuer (entfällt hier wohl.)
Versicherungen
Einkommenssteuer
IHK Beitrag
….
Es kommt viel auf dich zu.
Einfach nur verkaufen ist nicht.
Und Umsatz ist noch lange kein Gewinn
Und vom Gewinn geht noch die Steuer ab.
Ein Gewerbe meldest du bei der Gemeinde/Stadt an. Das ist ein Formular, fertig. Das hast du ja gemacht, somit ist dein Gewerbe angemeldet. Erledigt.
Einstiegsgeld ist ne Sozialleistung: https://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld
Hat damit erstmal nichts zu tun und ob du irgendwas vom Amt bekommst, musst du ja wissen.
Es geht nicht nur darum das Gewerbe anzumelden, es geht vor einigen darum ob das irgendeine Auswirkung hat was ich in welcher Reihenfolge abschicke und anmelde. Ausserdem wie ist es bei dir hast du dich bei Elster angemeldet oder WISO und hast du das alleine durchgekaut oder mit ein Steuerberater? Und wen ja wie viel kostet ein Steuerberater für eine Steuererklärung es werden überall total verschieden Preise genannt aber denk mir wen mann das auch alleine machen kann und sich das wissen aneignen kann dann über welche Seite oder wie kann ich mein wissen im Thema steuern oder Steuerklärung erweitern?
Natürlich brauchst du Elster!
Das Finanzamt arbeitet nur noch Online für Gewerbe.
Steuerberater für Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss …. kannst du mit 2000€ rechnen.
Du solltest erst mal eine Schulung z.b. bei der IHK machen
Weder noch, habe zu der Zeit als ich noch in Deutschland angemeldet war die Steuererklärung auf Papier gemacht.
Einfach im Internet nachlesen, gibt zig Websites zum Thema.