Wie sieht die Reihenfolge, einer Gewerbeanmeldung aus?

Hallo liebe Community,

ich bin neu im gebiet Selbständigkeit, Existenzgründung und Gewerbeanmeldung. Ich bin Neugründer und war bis jetzt immer im ALG 1 angemeldet bedeutet hab seit paar Monate mit 400€ von der Arbeitsagentur Hartz 4 (Sozialhilfe) gelebt und meine 2 Zimmer Wohnung wurde ebenfalls vom Jobcenter bezahlt bekommen. Nun will ich mich mit 2 selbständigen Tätigkeiten über Wasser halten, zum einen durch E-Commerce mit mein eigenen Online-Shop und zum anderen mit Artikeln von eBay Kleinanzeige die ich kaufe und verkaufe da wieder weiterverkaufe. Meine frage ist jetzt wie sieht die Reihenfolge aus wo muss ich anfangen mich zu melden, ich habe ein Anlage zum Einkommen Selbständiger (EKS) und Einstiegsgeld (ESG) bogen von mein Jobcenter Berater bekommen. Ich hab ihn gefragt wo ich mich überall melden muss und wie die Reihenfolge aussieht doch der sagt das er das nicht wüsste. Nun habe ich mich beim Finanzamt in meiner nähe gemeldet und erzählt das ich vor habe eine gewerbe zu eröffnen und deshalb auch die Steuernummer beantragen will ausserdem, hab ich hier 2 Blätter von der Berufsgenossenschaft für handeln ausgedruckt und ausgefüllt doch noch nichts von den ganzen unterlagen verschickt. Das finanzamt hat mir mitgeteilt das ich mich auch bei einer Elster software anmelden soll und ich eine Steuererklärung abgeben soll doch im internet stand das die Elster software nicht leicht nachzuvollziehen sei und mann sich bei WISO von Buhl anmelden solle da das leichter zu verstehen und man mehr steuern sparen kann, darf ich statt mich bei elster anzumelden mich bei WISO anmelden macht das ein unterschied oder muss ich mich bei mein Elster anmelden? Ausserdem hab mein Gewerbe online bei Berlin.de angemeldet und eine online Anmeldung gemacht und 15€ gezahlt die teilten mir mit das soweit alles gut sei. Jetzt bin ich als neu Anfänger ziemlich überfordert weis nicht wo ich anfangen soll und ob ich diese ESG anfordern soll oder stattdessen LES. Ausserdem kenn ich mich auch nicht mit Steuererklärungen aus und weiss nicht wie ich mir das bei bringen kann oder sollte ich ein Steuerberater dazu ziehen, und wie viel würde mich das ungefähr kosten? Ich hab gerade nicht viel Geld und würd es am liebsten mit eigenen wissen lernen und ausfüllen.

Ich dank euch jetzt schonmal, für eure tipps und antworten.

MfG

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GandalfAwA
2 years ago

Hallo Dickmann,

Du solltest an einem IHK Gründerseminar teilnehmen. 🙏

Wenn Du Deine gewerbliche Tätigkeit anmeldet wird die Arbeitsagentur ggf. Deine Bezüge komplett streichen…. denen musst Du Bescheid sagen.

1) Beim Gewerbeamt Dein Gewerbe anmelden (Einzelunternehmen / oder e.K eingetragener Kaufmann wenn Du Handel betreibst) ca. 35 EUR

2) Bei Elster vom Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (geht auch von Hand oder per WISO, etc.)

3) Nur falls es ein e.K. wird, dann musst Du beim Notar die Eintragung im Handelsregister beantragen, (unter 200 EUR)

4) Geschäftskonto eröffnen

5) Ich empfehle eine Buchhaltungssoftware wie sevdesk.de, weil Du damit sehr einfach Deine Belege / EÜR erstellen kannst. (180 EUR im Jahr) und auch Rechnungen super einfach erstellen kannst.

Wichtig ist aber vor allem: Kunden gewinnen und Rechnungen schreiben. 😊

bernjou
2 years ago
Reply to  GandalfAwA

e.K. eingetragener Kaufmann hat nichts mit Handeln zu tun.

GandalfAwA
2 years ago
Reply to  bernjou

Hallo Bernjou,

Doch … 😉 🙏 … kannst Du schnell im Netz recherchieren.

Wenn man Handel betreibt ist man verpflichtet sich im Handelsregister einzutragen. Und wenn man als Einzeunternehmer im Handelsregister eingetragen ist, dann muss man e.K. in den Firmennnamen aufnehmen.

GandalfAwA
2 years ago

Ich bin auch drauf reingefallen… 😂 Danke Dir nochmal für Deine Aufklärung. 👌

bernjou
2 years ago

Ja, genau. Das ist blöd vom Gesetzgeber gemacht. Die Leute meinen immer, das hätte was mit Handeln zu tun.

GandalfAwA
2 years ago

Hallo Bernjou,

https://www.akademie.de/de/wissen/rechtsformen-fuer-existenzgruender/kleingewerbetreibender-oder-kaufmann

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Du hast aber Recht, es hängt nicht direkt mit Handel zusammen, sondern u.a. von der Größe des Unternehmens.

bernjou
2 years ago

Nein, das hat nichts mit Handel zu tun. Wo im Netz soll das denn stehen ?

TomBocca
2 years ago

Bitte lasse Dich zeitnah einmal beraten.

Wenn Du dich über das Jobcenter selbstständig machen möchtest musst Du dich an bestimmte Regeln halten. Die Gewerbeanmeldung kam viel zu früh!

Das Jobcenter möchte zunächst einmal prüfen, ob deine Gründungsidee tragfähig ist oder nicht. Hierfür musst Du die entsprechenden Dokumente (EKS etc.) VORAB einreichen. In der Regel wird auch ein Businessplan eingefordert.

Idealerweise stellt Du auch einen Antrag auf “Einstiegsgeld” beim Jobcenter. Zudem kann das Jobcenter deine Vorbereitung zur Selbstständigkeit durch Gutscheine unterstützen. Im Rahmen der Unterstützung hilft man Dir die Unterlagen auszufüllen, erstellt einen Businessplan und geht auf alle gründungsrelevanten Fragen ein.

Erst wenn Du das “OK” von Seiten des Jobcenters hast, kannst Du dich an die Umsetzung begeben.

  • Versicherungen/Vorsorge
  • Vertragswerke
  • Steuern und Buchhaltung
  • Marketing
  • etc.

Idealerweise lässt Du dich einmal beraten. Infos unter: http://www.beraterstudio.de

anTTraXX
2 years ago

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO dein gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Diese meldet dies dem Finanzamt. 

Vom Finanzamt wirst du aufgefordert einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch zu übermitteln, dies kannst du eigentlich auch parallel machen. Beschleunigen das Verfahren ungemein.

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den “Online Handel” auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-ID zum Nachweis das du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.  

bernjou
2 years ago
Reply to  anTTraXX

Nein, das Gewerbeamt meldet das nicht dem Finanzamt. Das ist eine veraltete Regelung. Er muss das Gewerbe innerhalb von vier Wochen selber beim Finanzamt anmelden.

anTTraXX
2 years ago
Reply to  bernjou

Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird; die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das nach § 22 Abs. 1 zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung.

Mit nichten veraltet, steht noch immer so in der AO

bernjou
2 years ago

Hat ja auch niemand das Gegenteil behauptet.

anTTraXX
2 years ago

Absatz 4 sagt das die Meldung nach u.a. Absatz 1 nach einem Monat zu erfolgen hat

bernjou
2 years ago

Ja, das ist richtig, da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Falsch ist, dass er daraufhin vom Finanzamt aufgefordert wird einen Fragebogen auszufüllen, denn er muss das Gewerbe selbständig innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden.

“Nun muss das Finanzamt nicht mehr zur Abgabe des Fragebogens mit den Auskünften über die maßgeblichen Verhältnisse auffordern, sondern der Steuerbürger ist hierzu per Gesetz verpflichtet. Er muss die Auskünfte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an die örtlich zuständigen Finanzämter übermitteln. Die Mitteilung muss innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung erfolgen (§ 138 Abs. 4 AO).”

https://www.steuerrat24.de/steuerratgeber/selbststaendige/2887-betriebseroeffnung-elektronische-anmeldung-unaufgefordert-erforderlich.html

Rina2020204
2 years ago

Wenn du nicht mal weißt, wie man ein Gewerbe anmeldet, sehe ich schwarz für deine Existenzgründung.

Zum Bürgeramt und Gewerbe anmelden, dann Finanzamt und UST Nummer beantragen. Die wird dir dann per Post zugeschickt. Meldest du ein Kleingewerbe an, ist keine UST Nummer notwendig, sondern eine ganz normale, die du ebenfalls beanragen musst

siola55
2 years ago

Ein Steuerberater weiß dir da guten Rat…

Für sofortige Infos, Hinweise und viele, viele Tipps gibt es z.B. die klicktipps.de unter

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß siola55

NackterGerd
1 year ago

Erst Gewerbe Anmelden

Dann Finanzamt Anmelden

Erst danach Verkaufen

Natürlich musst du auch Krankenkasse voll bezahlen.

Jeden 10. Des Monats Umsatzsteuervoranmeldung machen.

Gewerbesteuer (entfällt hier wohl.)

Versicherungen

Einkommenssteuer

IHK Beitrag

….

Es kommt viel auf dich zu.

Einfach nur verkaufen ist nicht.

Und Umsatz ist noch lange kein Gewinn

Und vom Gewinn geht noch die Steuer ab.

blankeMaja
2 years ago

Ein Gewerbe meldest du bei der Gemeinde/Stadt an. Das ist ein Formular, fertig. Das hast du ja gemacht, somit ist dein Gewerbe angemeldet. Erledigt.

Einstiegsgeld ist ne Sozialleistung: https://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld
Hat damit erstmal nichts zu tun und ob du irgendwas vom Amt bekommst, musst du ja wissen.

NackterGerd
1 year ago
Reply to  Dickmann823

Natürlich brauchst du Elster!

Das Finanzamt arbeitet nur noch Online für Gewerbe.

Steuerberater für Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss …. kannst du mit 2000€ rechnen.

Du solltest erst mal eine Schulung z.b. bei der IHK machen

blankeMaja
2 years ago
Reply to  Dickmann823

Weder noch, habe zu der Zeit als ich noch in Deutschland angemeldet war die Steuererklärung auf Papier gemacht.

wie kann ich mein wissen im Thema steuern oder Steuerklärung erweitern?

Einfach im Internet nachlesen, gibt zig Websites zum Thema.