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xXAlpaChinoXx
9 months ago

Übersteigen die Fehlzeiten mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit (Betrieb und Berufsschule), ist deine Zulassung gefährdet. Bei einer dreijährigen Ausbildung entspricht das 22 Tagen pro Ausbildungsjahr, bzw. 55 Tagen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung, da die Anmeldung nach 2,5 Jahren erfolgt. Der Prüfungsausschuss trifft dann eine Einzelfallentscheidung. Diese hängt sowohl von den Leistungen im Betrieb, als auch von den Leistungen in der Berufsschule ab. 

Quelle: IHK

MrClarkKent
9 months ago

Pro Woche 1 Tag.

Unholdi
9 months ago

warum sollte das ein Problem sein, man fehlt selbstverständlich möglichst gar nicht, das steht doch außer Frage.

DerKaterkatz
9 months ago

Was genau ist deine Frage? Du beantwortest sie doch in deiner Frage.

maja0403
9 months ago

20% von 2 Jahren 😉 Die Tage kannst du doch einfach ausrechnen mit den Angaben.

xXAlpaChinoXx
9 months ago
Reply to  GrupSeyran

Kann sein