Wie läuft der Halterwechsel innerhalb der Familie ab, wenn die Versicherung bereits auf das Kind läuft?

Die Frage bezieht sich auf die Kfz-Weitergabe von den Eltern auf die Kinder. Die alte Versicherung läuft bereits seit längerem auf das Kind.

  • Besteht für die Versicherung dennoch ein Sonderkündigungsrecht? Wenn ja, wie wird die Versicherung gekündigt? Automatisch durch die Zulassungsbehörde?
  • Wird ein unterschriebener Nachweis von den Eltern für den Übertrag benötigt?
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siola55
1 year ago

Die Frage bezieht sich auf die Kfz-Weitergabe von den Eltern auf die Kinder. Die alte Versicherung läuft bereits seit längerem auf das Kind…

Dann war die bisherige Kfz-Versicherung mit dem Kind als VN als abweichender Fahrzeughalter (die Eltern) mit einem evtl. Zuschlag versichert!?

Für die Ummeldung wird eine neue eVB-Nr. vom Versicherer des Kindes benötigt, da ja kein abweichender Fahrzeughalter mehr vorhanden ist.

Beim Fzg.-Halterwechsel ist ein vorzeitiger Versichererwechsel möglich.

Bleibt der bisherige Versicherer weiterhin, dann muß natürlich diese Änderung dem Versicherer mitgeteilt werden, auch wegen einer evtl. Prämienänderung.

grandy52
1 year ago

Besteht für die Versicherung dennoch ein Sonderkündigungsrecht?

Nein.

Wird ein unterschriebener Nachweis von den Eltern für den Übertrag benötigt?

Nein.

siola55
1 year ago
Reply to  grandy52

Jedoch wird für die Ummeldung eine neue eVB-Nr. benötigt, da ja nun kein abweichender Fzg.-Halter mehr vorhanden ist und somit wahrscheinlich eine Prämienänderung errechnet wird.

Sonderkündigungsrecht nicht, aber eine vorzeitige Kündigung wegen dem Halterwechsel wäre möglich.

grandy52
1 year ago
Reply to  siola55

Jedoch wird für die Ummeldung eine neue eVB-Nr. benötigt, da ja nun kein abweichender Fzg.-Halter mehr vorhanden ist und somit wahrscheinlich eine Prämienänderung errechnet wird.

Das ist korrekt.

Sonderkündigungsrecht nicht, aber eine vorzeitige Kündigung wegen dem Halterwechsel wäre möglich.

Nur solange auch der VN wechselt, wovon ja nicht auszugehen ist.

siola55
1 year ago

Sicher? Da gehen die Meinungen hier öfter auseinander…

DerHans
1 year ago

Halterwechsel muss ja beim StVA umgemeldet werden. Dann gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht.