Wie läuft das mit ALG1?
ALG1 bewilligt für 12 Monate; davon 4 Monate ALG1 bekommen, danach Vollzeitjob.
Wenn nun nach 6 Monaten der Vertrag nicht verlängert wird, kann man doch wieder ALG1 für 8 Monate beziehen !?
ALG1 bewilligt für 12 Monate; davon 4 Monate ALG1 bekommen, danach Vollzeitjob.
Wenn nun nach 6 Monaten der Vertrag nicht verlängert wird, kann man doch wieder ALG1 für 8 Monate beziehen !?
Jo hab im Zug nen kuchentv Video gesehen und bin deshalb in der falschen Station ausgestiegen ( verballert ) Denkt ihr ich kann mir kurz beim Bäcker nen caffe trinken ? Bin ja eh schon 20 min zu spät da machen weitere 15 min auch kein Unterschied mehr
Hallo, Frage steht ja oben 😊 geht das grundsätzlich? Und wie wird das dann Steuertechnisch gehandhabt? Ist es dann das Selbe, wie wenn man zu seinem Vollzeitjob noch 2 weitere Minijobs ausübt (sprich man fällt in Steuerklasse 6)? Danke euch schon Mal für eure Hilfe.
Hallo, ich gehe am 11.Oktober auf das Konzert von Melanie Martinez in Frankfurt. Ich habe Tickets im stehbereich. Ich bin 15 und meine Schwester mit der ich gehe ist 16. Ich habe aber gehört, dass man im Stehbereich über 16 sein muss. Deswegen wollte ich fragen, ob ich mit meiner Schwester in den Stehbereich (Fos2)…
Hallo ich bin M24 und wohne noch bei meinen Eltern im Haushalt. Ich teile mir ein Zimmer und habe somit keine Privatsphäre. Ich hatte noch nie Kontakt mit einer Frau und bin jungfrau und habe noch nie gearbeitet oder meine Schule beendet.Nachts darf ich nicht raus und wenn dann nur mit meinen Eltern oder unter…
Ich habe neulich meine Münzsammlung wieder hervorgekramt und bin dabei auf eine 3 Groschen Münze gestoßen. Im Internet konnte ich leider keine vergleichbare Münze finden. Mit der Rückseite lässt sich leider auch nichts herausfinden, da diese in so einem schlechten Zustand ist, dass man rein gar nichts mehr erkennen kann. (siehe Bild) Deswegen lauten meine…
Korrekt
Wenn Du keine neue Anwartschaftszeit erfüllt hast, also nicht wieder innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, kannst Du deinen nicht verbrauchten Anspruch seit der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen.
Wenn du wieder arbeitslos wirst, lebt der alte (Rest-) Anspruch wieder auf. Ein neuer Anspruch entsteht erst, wenn du wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Also, es ist so, dass du vom alten Anspruch noch 8 Monate hast und für den neuen Anspruch bereits 6 Monate gearbeitet hast.
Du musst innerhalb von 24 Monaten 12 Monate gearbeitet haben, um wieder 1 Jahr stempeln zu können.
Für dich bedeutet wie folgt: Ich nehme mal ein fiktives Datum, du musst es halt dann auf deine Daten ummünzen:
Beginn der Arbeitslosigkeit: 01.01.2024
Jobaufnahme 01.05.2024
Erneute Arbeitslosigkeit: 01.11.24
6 Monate gearbeitet, bis zum nächsten Anspruch, 8 Monate Restanspruch
Ende der 2 Jahre, wo du insgesamt12 Monate gearbeitet haben muss: 31.12.2025
Daraus folgt: Du kannst bis 30.06.2025 stempeln. Am 01.07.2025 musst du wieder 6 Monate ununterbrochen bis 31.12.2025 arbeiten.
Stempelst du bis 30.06.2025 ununterbrochen, hast du den Restanspruch von 8 Monaten aufgebraucht. Dann arbeitest du bis 31.12.2025 weitere 6 Monate und du hast die Anwartschaft, innerhalb von 2 Jahren 12 Monate gearbeitet zu haben, erfüllt und kannst dann wieder 1 Jahr stempeln.
Was sind denn das für Rechnungen ?
Man arbeitet nicht um dann seinen erworbenen Anspruch wieder zu verbrauchen, dieser ist für ungewollte Arbeitslosigkeit zur Überbrückung bis zum nächsten sozialversicherungspflichtigen Job gedacht.
Und es sind schon länger 30 und keine 24 Monate mehr, in denen man dann min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss.
Dann frag halt nicht. Ich hab dir nur aufgezeigt, wie lange du max. Arbeitslosengeld bekommst, ohnedem, dass du auf Bürgergeld abrutscht. Dass das Arbeitslosengeld ausläuft, ist schneller passiert, als man denkt. Vor allem dann, wenn man nur für 6 Monate einen befristeten Vertrag hat.
Ich bin nicht der Fragesteller, ist doch leicht zu erkennen !
12 Monate Leistungsanspruch minus vier Monate Verbrauch ergibt acht Monate Restanspruch plus ggf. durch Job erworbenen Neuanspruch.