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DerHans
1 year ago

Erst einmal bist du SELBST verpflichtet, deine Kontoauszüge aufzubewahren. Jedenfalls, wenn du ein Gewerbe führst. Und bei der Bank kannst du zwar deine Kontoauszüge auch später noch rekonstruieren und ausdrucken lassen, das musst du dann aber entsprechend BEZAHLEN

DerHans
1 year ago
Reply to  Helfer210

Wenn du ein Gewerbe führst, bist du VERPFLICHTET, deine Kontoauszüge vorlegen zu können. Und zwar auch dann, wenn eine Kontrolle unangemeldet käme. Wenn du das nicht selbst schaffst, musst du eben einen Steuerberater bezahlen, der das für dich macht.

Nelson100
1 year ago

Mir ist nichts von 5 Jahren bekannt, sondern ich kenne nur die amtliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, wie sie das Finanzamt vorschreibt.

SparsamesLeben
1 year ago

Passt ja zu der Betrüger Bank.

5 Jahre ist Unsinn, 10 Jahre ist Pflicht.

Aber das die Hipster Bank N26 sich nicht an Gesetze hält, ist nichts neues.

DerHans
1 year ago
Reply to  Helfer210

Ein “Selbständiger”, dem 12 – 15 € Gebühren zu teuer sind, betreibt eben ein teures HOBBY