How long can you park there?
How long can you park there?
If I arrive at 4:20 p.m. and leave at 9 p.m., will that be okay?
How long can you park there?
If I arrive at 4:20 p.m. and leave at 9 p.m., will that be okay?
I've been wondering for some time why there are so few driving instructors. Why can you only access the training if you receive funding such as an education voucher or another funding source? Wouldn't it be much easier if the driving instructor school was accessible to everyone? Similar to night school?
Because I am totally motivated a1 driving license
How can I best recognize this, guys, that's actually my only problem right now :(. I know how to recognize them: by the sign and the cars parked facing one direction. And by the fact that all the signs are legible. But when do I know that I'm no longer allowed to move to the…
I was caught with cannabis for the first time, took the MPU and passed, now caught for the second time with heroin in my blood. What will happen from the driving license office? So far I have received a fine and a three-month driving ban?
What do you think? As soon as possible or later?
Could I be slow on the brakes while cornering? I see the curve and start to brake slowly, but if I then notice that I am still going too fast, can I stay on the brakes with feeling?
Dies ist eine Parkraumbewirtschaftszone von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr. In dieser Zeit darf man dort mit Parkscheibe 4 Stunden lang parken (bzw. unter Berücksichtigung der “Halben-Stunde-Toleranz” bis zu 4,5 Stunden).
Außerhalb der genannten Tage/Uhrzeiten ist diese Zone “quasi nicht vorhanden” und es darf nach den üblichen Verkehrsregeln geparkt werden.
Bewohner sind von den Beschränkungen ausgenommen, müssen also statt der Parkscheibe den Parkausweis ausliegen haben.
Wenn du frühestens um 13:31 Uhr dort ankommst, und es sich um einen Ort handelt, wo du auch ohne P-Zone parken darfst, dann darfst du nach 18 Uhr dort stehen bleiben.
mit Parkscheibe max vier Stunden und das im Zeitfenster von 9-18Uhr und nur innerhalb dieses Zeitfensters brauchst ne Parkscheibe
und Anwohner mit entsprechendem (kostenpflichtigen) Parkausweis dürfen so lange Parken wie sie wollen (theoretisch)
Nein, geht nicht fit. Parken ist für Leute ohne Parkschein werktags nur bis 18 Uhr, danach ist das Parken den Leuten mit Parkschein vorbehalten. Du musst also um 18 Uhr dort abhauen… oder potenziell einen Strafzettel kassiern
Das ist alles verkehrt.
Von Parkschein ist überhaupt keine Rede.
Mit Parkscheibe darf dort jeder 4 Stunden zwischen 9 und 18 Uhr parken.
Anwohner dürfen das ohnehin.
Nach 18 Uhr dürfen alle dort parken. Bis 10 Uhr am nächsten Tag.
Warum sieht der Gesetzgebr das anders, Zitat:
Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
Ich sehe nichts von frei ab 18.00 Uhr; bei uns wird aufgeschrieben, denn nur Bewohner sind frei. Ist ja auch kein Parkplatz, sondern eine P-Zone.
Stimmt, nicht richtig geguckt 😮
Da steht. Parken in der Zeit vonbis mit Parkscheibe 4h ausgenommen Bewohnerparkausweis.
Da sich beides auf einem Schild befindet, ist zweifelsfrei zu erkennen, dass sich das “frei” auf die Parkscheibenpflicht bezieht und nicht auf das Parken an sich, wie bei vielen anderen fragwürdigen Schilderkombinationen.
Also ja. Du darfs mit Parkscheibe bis 18 Uhr parken. Danach darf jeder unbegrenzt dort parken.
Wirklich, § 13 Sagt:
Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
Ich sehe aber auf dem Bild kein 290 oder ähnliches. Also wenn die Gültigkeit des 314 eingeschränkt ist, heißt das noch lange nicht, dass dort nicht außerhalb der Zeit geparkt werden darf. Die Schilderkombi ist als nicht vorhanden zu betrachten und erwirkt nicht autmotisch ein Parkverbot. Insbesondere gilt das, wenn es Parkflächenmarkierungen gibt.
DANKE;
bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
lese auch ich.
Also nochmal: Eine Parkraumbewirtschaftungszone ist eine Zone zur Begrenzung der Parkzeit durch Parkscheibe oder Parkscheinautomat. “Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.”
Das bezieht sich nur auf die Begrenzung der Parkzeit, jedoch nicht auf das Parken an sich!
In §13 heißt es weiter: “Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt- und Parkverbote unberührt.”
Das ist eben die Krux mit den vielen Zusatzzeichen. Da stellen sich viele Behörden selbst ein Bein.
Zeichen 314 kann kein Parkverbot erwirken. Auch nicht mit dem Zusatz “Zone”. Das wäre ja ein Widerspruch in sich. Zusatzzeichen können aber die Parkzeit und/oder den berechtigten Personenkreis einschränken. Zum Beispiel Behindertenparkplatz.
Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen 314.1 „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ gehört zu den Richtzeichen. Auf dem quadratischen Verkehrsschild mit weißem Grund ist oben das blaue Zeichen 314 „Parken“ integriert, darunter steht in Schwarz „ZONE“.
Bedeutung: Mit Verkehrszeichen 314.1 wird eine Zone gekennzeichnet, innerhalb derer nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf.
Ja, geht fit.
Von 16:20Uhr bis 18Uhr stehst du mit Parkscheibe, was du theoretisch 4 Stunden dürftest.
Aber nach 18Uhr ist die Parkscheibe nicht notwendig und wird nicht beachtet. Erst genau 9Uhr früh müsstest du wegfahren.
Werktags von 9 bis 18.00 Uhr darf, vorher und danach kostet es Geld.
Falsch.
Warum sieht der Gesetzgebr das anders, Zitat:
Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
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für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
Ja, das sagtest du bereits und ändert nichts an meiner Antwort. Wenn auf dem Zusatzzeichen mit Parkscheibe “4 h” steht, darfst du dort nur für 4 Stunden stehen. Das hat aber nichts damit zu tun, in welcher Zeit du eine Parkscheibe brauchst.
……. ist das Halten und Parken nur erlaubt
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,
Das Missverständnis liegt hier im Detail. Es heißt “für die Zeit”, nicht “in der Zeit”. Es geht um die Anzahl von Stunden, die du mit Parkscheibe parken darfst, nicht um die Zeit, innerhalb welcher du eine Parkscheibe benötigst. Nach 18 Uhr wird keine Parkscheibe mehr benötigt und man darf frei parken, soweit es nicht anderweitig eingeschränkt ist.
Ich sehe auf dem Foto kein eingeschränktes Halteverbot.
Und es steht ja klar da. Auf dem Zeichen.
Hier ist es ein Zusatzschild.
Mit Parkschein: 4h
Mit Ausweis aus der Gemeinde: open end.
Da gibts keinen Parkschein.
Da darfst du dann bis morgens um 9:00 stehen.
In einer Parkzone wäre ich vorsichtig, auch bei uns werden Knöllchen für Fremde ausgeteilt.
Ganz richtig. 👍