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KevinHP
2 months ago

Dies ist eine Parkraumbewirtschaftszone von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr. In dieser Zeit darf man dort mit Parkscheibe 4 Stunden lang parken (bzw. unter Berücksichtigung der “Halben-Stunde-Toleranz” bis zu 4,5 Stunden).

Außerhalb der genannten Tage/Uhrzeiten ist diese Zone “quasi nicht vorhanden” und es darf nach den üblichen Verkehrsregeln geparkt werden.

Bewohner sind von den Beschränkungen ausgenommen, müssen also statt der Parkscheibe den Parkausweis ausliegen haben.

Wenn du frühestens um 13:31 Uhr dort ankommst, und es sich um einen Ort handelt, wo du auch ohne P-Zone parken darfst, dann darfst du nach 18 Uhr dort stehen bleiben.

MichaelSAL74
2 months ago

mit Parkscheibe max vier Stunden und das im Zeitfenster von 9-18Uhr und nur innerhalb dieses Zeitfensters brauchst ne Parkscheibe

und Anwohner mit entsprechendem (kostenpflichtigen) Parkausweis dürfen so lange Parken wie sie wollen (theoretisch)

AlbertHnsl
2 months ago

Nein, geht nicht fit. Parken ist für Leute ohne Parkschein werktags nur bis 18 Uhr, danach ist das Parken den Leuten mit Parkschein vorbehalten. Du musst also um 18 Uhr dort abhauen… oder potenziell einen Strafzettel kassiern

Superhasenmaus
2 months ago
Reply to  AlbertHnsl

Das ist alles verkehrt.

Von Parkschein ist überhaupt keine Rede.

Mit Parkscheibe darf dort jeder 4 Stunden zwischen 9 und 18 Uhr parken.

Anwohner dürfen das ohnehin.

Nach 18 Uhr dürfen alle dort parken. Bis 10 Uhr am nächsten Tag.

schleudermaxe
2 months ago
Reply to  Superhasenmaus

Warum sieht der Gesetzgebr das anders, Zitat:

Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

1.

für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,

schleudermaxe
2 months ago
Reply to  Superhasenmaus

Ich sehe nichts von frei ab 18.00 Uhr; bei uns wird aufgeschrieben, denn nur Bewohner sind frei. Ist ja auch kein Parkplatz, sondern eine P-Zone.

AlbertHnsl
2 months ago
Reply to  Superhasenmaus

Stimmt, nicht richtig geguckt 😮

Elektroheizer
2 months ago

Da steht. Parken in der Zeit vonbis mit Parkscheibe 4h ausgenommen Bewohnerparkausweis.

Da sich beides auf einem Schild befindet, ist zweifelsfrei zu erkennen, dass sich das “frei” auf die Parkscheibenpflicht bezieht und nicht auf das Parken an sich, wie bei vielen anderen fragwürdigen Schilderkombinationen.

Also ja. Du darfs mit Parkscheibe bis 18 Uhr parken. Danach darf jeder unbegrenzt dort parken.

schleudermaxe
2 months ago
Reply to  Elektroheizer

Wirklich, § 13 Sagt:

Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

1.

für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,

Elektroheizer
2 months ago
Reply to  schleudermaxe

Ich sehe aber auf dem Bild kein 290 oder ähnliches. Also wenn die Gültigkeit des 314 eingeschränkt ist, heißt das noch lange nicht, dass dort nicht außerhalb der Zeit geparkt werden darf. Die Schilderkombi ist als nicht vorhanden zu betrachten und erwirkt nicht autmotisch ein Parkverbot. Insbesondere gilt das, wenn es Parkflächenmarkierungen gibt.

schleudermaxe
2 months ago

DANKE;

bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

1.

für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,

lese auch ich.

Elektroheizer
2 months ago

Also nochmal: Eine Parkraumbewirtschaftungszone ist eine Zone zur Begrenzung der Parkzeit durch Parkscheibe oder Parkscheinautomat. “Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.”

Das bezieht sich nur auf die Begrenzung der Parkzeit, jedoch nicht auf das Parken an sich!

In §13 heißt es weiter: “Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Halt- und Parkverbote unberührt.”

Das ist eben die Krux mit den vielen Zusatzzeichen. Da stellen sich viele Behörden selbst ein Bein.

Zeichen 314 kann kein Parkverbot erwirken. Auch nicht mit dem Zusatz “Zone”. Das wäre ja ein Widerspruch in sich. Zusatzzeichen können aber die Parkzeit und/oder den berechtigten Personenkreis einschränken. Zum Beispiel Behindertenparkplatz.

schleudermaxe
2 months ago

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 314.1 „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ gehört zu den Richtzeichen. Auf dem quadratischen Verkehrsschild mit weißem Grund ist oben das blaue Zeichen 314 „Parken“ integriert, darunter steht in Schwarz „ZONE“.

Bedeutung: Mit Verkehrszeichen 314.1 wird eine Zone gekennzeichnet, innerhalb derer nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf.

dvdfan
2 months ago

Ja, geht fit.

Von 16:20Uhr bis 18Uhr stehst du mit Parkscheibe, was du theoretisch 4 Stunden dürftest.

Aber nach 18Uhr ist die Parkscheibe nicht notwendig und wird nicht beachtet. Erst genau 9Uhr früh müsstest du wegfahren.

schleudermaxe
2 months ago

Werktags von 9 bis 18.00 Uhr darf, vorher und danach kostet es Geld.

dvdfan
2 months ago
Reply to  schleudermaxe

Falsch.

schleudermaxe
2 months ago
Reply to  dvdfan

Warum sieht der Gesetzgebr das anders, Zitat:

Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

1.

für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,

ascii0815
2 months ago

Ja, das sagtest du bereits und ändert nichts an meiner Antwort. Wenn auf dem Zusatzzeichen mit Parkscheibe “4 h” steht, darfst du dort nur für 4 Stunden stehen. Das hat aber nichts damit zu tun, in welcher Zeit du eine Parkscheibe brauchst.

schleudermaxe
2 months ago

……. ist das Halten und Parken nur erlaubt

1.

für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist,

ascii0815
2 months ago

Das Missverständnis liegt hier im Detail. Es heißt “für die Zeit”, nicht “in der Zeit”. Es geht um die Anzahl von Stunden, die du mit Parkscheibe parken darfst, nicht um die Zeit, innerhalb welcher du eine Parkscheibe benötigst. Nach 18 Uhr wird keine Parkscheibe mehr benötigt und man darf frei parken, soweit es nicht anderweitig eingeschränkt ist.

dvdfan
2 months ago

Ich sehe auf dem Foto kein eingeschränktes Halteverbot.

Und es steht ja klar da. Auf dem Zeichen.

Hier ist es ein Zusatzschild.

SirPeterGriffin
2 months ago

Mit Parkschein: 4h

Mit Ausweis aus der Gemeinde: open end.

dvdfan
2 months ago

Da gibts keinen Parkschein.

DerHans
2 months ago

Da darfst du dann bis morgens um 9:00 stehen.

schleudermaxe
2 months ago
Reply to  DerHans

In einer Parkzone wäre ich vorsichtig, auch bei uns werden Knöllchen für Fremde ausgeteilt.

dvdfan
2 months ago
Reply to  DerHans

Ganz richtig. 👍