Wie hoch ist der zu regulierende Schaden?
Mein Vermieter hat in den Kellerräumen aufgrund von aufsteigenden Grundswasser notwendigen Pumpensümpfe verschlossen (zugeschüttet) wodurch es zu einer Überschwemmungen in meinem Keller kam.
Durch dieses grob fahrlässige Verhalten ist ein Schaden an verschiedenen dort gelagerten Möbeln entstanden.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf min. 1200€
Die Möbel waren in tadellosen Zustand und sind auch noch eingelagert für ggf. notwendige Sichtung durch einen Gutachter.
Nun kündigt die Haftpflicht Versicherung der Gegenseite an, lediglich einen Zeitwert zu bezahlen.
(Rechnungen sind keine mehr vorhanden) Ich habe aber ausführlich auf die aktuellen Wiederbeschaffungswerte hingewiesen und diese anhand von Herkunft der Möbel aufgeschlüsselt.
Wie wenig darf bzw. wie viel muss die Versicherung tatsächlich zahlen und auf Basis welcher Berechnungsgrundlage ?
Kann ich die Regulationshöhe, wenn diese zu niedrig ausfällt anfechten ?
(Ggf. Hilfreiche Paragraphen etc.)
Der Zeitwert muss bezahlt werden.
Bei der Haftung geht es IMMER um den Zeitwert. Da greift das Bereicherungsverbot.
Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert leistet deine hAUSRAT-Versicherung, wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt.
Und Möbel die im Keller gelagert werden, sind eher selten neuwertig (oder du musst das eben beweisen)
Kann ich ja Sie sind ja noch da und können jederzeit begutachtet werden, das muss die Versicherung dann aber auch tun oder meinen die Sie können einfach wahllos schätzen ?
Du bist doch der Anspruchsteller, also musst Du beweisen, nicht eine Versicherung. Wie schon geschrieben, die Flamme klein halten, denn Möbel gehören nicht in einen Keller.
Wenn du Geld haben willst. musst du den BEWEIS FÜHREN, wie hoch dein Schaden ist.
Nur sind Möbel. die im Keller gelagert werden, selten neuwertig.
… und wenn Du sogar einen Anwalt Dir leistest, um gegen Deinen Vermieter vorzugehen, verstehe ich die ganze Erregung hier nicht.
Der sollte auch wissen, wie Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen sind, ich weiß es ja auch, bin aber nur Vermieter, der sich zwei Juristen leistet.
Wer spricht vom Gesetz, ich spreche vom Recht, also den Urteilen, die auch ich erleben durfte.
Der Keller ist vom Vermieter als Möbellagerstätte ausgeschrieben und ich darf laut Anwalt alles in meinem Keller lagern auch die Möbel, das ist eine ganz reguläre Nutzung, das Möbel gesetzlich nicht im Keller gelagert werden dürfen ist Nonsens.
DAS will er aber nicht hören, lese auch ich unter seinem Namen.
Kann ich ja anhand der gegenwärtigen Wiederbeschaffungswerte, warum muss ich beweisen das ein neuwertiges Möbelstück keine Jahrzehnte alt ist ? Ich darf laut Gesetz ebensowenig benachteiligt werden wie der Schadensverursacher.
Wenn Du Pech hast, gibt es gar nichts, denn Möbel gehören üblicherweise nicht in einen Keller, so jedenfalls viele Gerichte.
Viel Glück, ersetzt wird, das ist richtig, der Zeitwert, denn das ist der angerichtete Schaden.
Bei der privaten Haftpflichversicherung wird immer nur der Zeitwert bezahlt.
Okay, aber was heißt das konkret bei tadellosen Möbeln ohne nennenswerte Gebrauchsspuren welche auch zeitlich bedingt in Wert und Funktion nicht verschleißen, mit was für Abzügen kann man da arbeiten. Darunter ist ein 600€ Schwerlast Rotbuchen Regal (teures Edelholz), was können die da beispielsweise an Wertverlust abziehen.
Das Schwerlastregal trocknet wieder, muss nicht neu beschafft werden.
Möbel werden i.d.R. innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben.
Dann ist es auch keine Rotbuche, zudem versicherungstechnisch eine Sache für den Tischler zwecks Reparatur.
Das ist aus Rotbuche und total aufgequollen, so ein Schwachsinn.
Du bist Anspruchsteller, und somit musst Du beweisen, nicht die Versicherung. Zudem ist Dein Anprechpartner eigentlich der Vermieter, so auch hier die Gerichte.
Fatal, 6 Monate, das täte auch ich dem Vermieter nicht unterjubeln.
Das wäre ohne weiteres möglich und Sie standen da, weil ich von einer großen Wohnung in eine kleinere Wohnung gezogen bin vor 6 Monaten.
Dann kann der Schenker ja eine eidesstattliche Versicherung darüber ausstellen. Wenn du ein jüngeres Datum durchsetzen willst, dann musst du das schon nachweisen.
Es wird dir auch die Frage gestellt werden, warum hochwertige neue Möbel neu angeschafft im Keller standen.
Sind teilweise Schenkungeny das wäre mit einem unglaublichen Aufwand verbunden wenn überhaupt umsetzbar.
Und Möbelhäuser können doch auch bei einer so kurzen Verkaufszeit eine weitere Rechnung ausstellen. Das haben die doch noch in ihren Unterlagen.
Die Möbel sind keine 8 Jahre alt, teilweise 2 Jahre die Versicherung kann doch nicht einfach aus dem Stehgreif behaupten sie sind älter, besonders wenn Sie in so guten Zustand sind (?)
eine versicherung zahlt IMMER nur den Zeitwert.
Sonst könnte man sich selber ja damit bereichern.
Du könntest anfechten, wenn diese ein falsches Jahr zu Grunde legen.
Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung. An die kannst du dich auch wenden. Die übernehmen deinen Fall ohnehin nur, wenn Aussicht auf Erfolg mindestens jedoch auf gütliche Einigung haben.
Haftpflicht zahlt Zeitwert. Wie hoch dieser hier ausfällt? Wer weiß. Steht auch die Frage im Raum, warum die Möbel im Keller standen. Wohl weil sie gar nicht in Gebrauch waren. Das reduziert dann denn Zeitwert eher.
Natürlich ist nur der Zeitwert zu erstatten.
Das heißt konkret ?
Das heißt, wenn die Möbel z. B. bereits 10 Jahre auf dem Buckel haben, gibt es nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Preises.
Ob tadellos oder nicht, spielt keine Rolle. Sie sind halt nicht neu und haben ein gewisses Alter.
Versicherungen haben ihr Wissen, ihre Erfahrung und kennen Gesetze und rechtliche Grundlagen.
Wenn Du mit der Regulierung nicht einverstanden bist, kannst Du gerne klagen.
Haben Sie aber nicht und sie sind wie bereits erwähnt tadellos woran will die Versicherung das fest machen, pi mal Daumen wird wohl kaum zulässig sein.
Dafür hast fu eine Hausratversicherung, die erstattet Dir die Differenz
WENN es sich um Leitungswasser handelt…..
Vielleicht Regenwasser, und somit Elementar, weil die Abflüsse dicht gemacht wurden.
Die Frage bitte entsprechend genau lesen (!)
Verkehrt. Es handelt sich nicht um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Eine Elementarschadendeckung greift auch nicht!
Hans hat Recht!
Überschwemmung heißt ja noch nicht, dass es Leitungswasser ist.
Das wäre bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Zu- oder Ableitungen INNERHALB von gebäuden.