Wie hoch ist der zu regulierende Schaden?

Mein Vermieter hat in den Kellerräumen aufgrund von aufsteigenden Grundswasser notwendigen Pumpensümpfe verschlossen (zugeschüttet) wodurch es zu einer Überschwemmungen in meinem Keller kam.

Durch dieses grob fahrlässige Verhalten ist ein Schaden an verschiedenen dort gelagerten Möbeln entstanden.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf min. 1200€

Die Möbel waren in tadellosen Zustand und sind auch noch eingelagert für ggf. notwendige Sichtung durch einen Gutachter.

Nun kündigt die Haftpflicht Versicherung der Gegenseite an, lediglich einen Zeitwert zu bezahlen.

(Rechnungen sind keine mehr vorhanden) Ich habe aber ausführlich auf die aktuellen Wiederbeschaffungswerte hingewiesen und diese anhand von Herkunft der Möbel aufgeschlüsselt.

Wie wenig darf bzw. wie viel muss die Versicherung tatsächlich zahlen und auf Basis welcher Berechnungsgrundlage ?

Kann ich die Regulationshöhe, wenn diese zu niedrig ausfällt anfechten ?

(Ggf. Hilfreiche Paragraphen etc.)

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AngiedieSchlaue
1 month ago

Der Zeitwert muss bezahlt werden.

DerHans
1 month ago

Bei der Haftung geht es IMMER um den Zeitwert. Da greift das Bereicherungsverbot.

Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert leistet deine hAUSRAT-Versicherung, wenn es sich um einen Leitungswasserschaden handelt.

Und Möbel die im Keller gelagert werden, sind eher selten neuwertig (oder du musst das eben beweisen)

schleudermaxe
1 month ago
Reply to  Lambre

Du bist doch der Anspruchsteller, also musst Du beweisen, nicht eine Versicherung. Wie schon geschrieben, die Flamme klein halten, denn Möbel gehören nicht in einen Keller.

DerHans
1 month ago
Reply to  Lambre

Wenn du Geld haben willst. musst du den BEWEIS FÜHREN, wie hoch dein Schaden ist.

DerHans
1 month ago

Nur sind Möbel. die im Keller gelagert werden, selten neuwertig.

schleudermaxe
1 month ago

… und wenn Du sogar einen Anwalt Dir leistest, um gegen Deinen Vermieter vorzugehen, verstehe ich die ganze Erregung hier nicht.

Der sollte auch wissen, wie Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen sind, ich weiß es ja auch, bin aber nur Vermieter, der sich zwei Juristen leistet.

schleudermaxe
1 month ago

Wer spricht vom Gesetz, ich spreche vom Recht, also den Urteilen, die auch ich erleben durfte.

schleudermaxe
1 month ago

DAS will er aber nicht hören, lese auch ich unter seinem Namen.

schleudermaxe
1 month ago

Wenn Du Pech hast, gibt es gar nichts, denn Möbel gehören üblicherweise nicht in einen Keller, so jedenfalls viele Gerichte.

Viel Glück, ersetzt wird, das ist richtig, der Zeitwert, denn das ist der angerichtete Schaden.

Rainer135
1 month ago

Bei der privaten Haftpflichversicherung wird immer nur der Zeitwert bezahlt.

schleudermaxe
1 month ago
Reply to  Lambre

Das Schwerlastregal trocknet wieder, muss nicht neu beschafft werden.

Rainer135
1 month ago
Reply to  Lambre

Möbel werden i.d.R. innerhalb von 10 Jahren abgeschrieben.

schleudermaxe
1 month ago

Dann ist es auch keine Rotbuche, zudem versicherungstechnisch eine Sache für den Tischler zwecks Reparatur.

schleudermaxe
1 month ago

Du bist Anspruchsteller, und somit musst Du beweisen, nicht die Versicherung. Zudem ist Dein Anprechpartner eigentlich der Vermieter, so auch hier die Gerichte.

schleudermaxe
1 month ago

Fatal, 6 Monate, das täte auch ich dem Vermieter nicht unterjubeln.

Rainer135
1 month ago

Dann kann der Schenker ja eine eidesstattliche Versicherung darüber ausstellen. Wenn du ein jüngeres Datum durchsetzen willst, dann musst du das schon nachweisen.

Es wird dir auch die Frage gestellt werden, warum hochwertige neue Möbel neu angeschafft im Keller standen.

Rainer135
1 month ago

Und Möbelhäuser können doch auch bei einer so kurzen Verkaufszeit eine weitere Rechnung ausstellen. Das haben die doch noch in ihren Unterlagen.

Elizabeth2
1 month ago

eine versicherung zahlt IMMER nur den Zeitwert.

Sonst könnte man sich selber ja damit bereichern.

Du könntest anfechten, wenn diese ein falsches Jahr zu Grunde legen.

Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung. An die kannst du dich auch wenden. Die übernehmen deinen Fall ohnehin nur, wenn Aussicht auf Erfolg mindestens jedoch auf gütliche Einigung haben.

grandy52
1 month ago

Haftpflicht zahlt Zeitwert. Wie hoch dieser hier ausfällt? Wer weiß. Steht auch die Frage im Raum, warum die Möbel im Keller standen. Wohl weil sie gar nicht in Gebrauch waren. Das reduziert dann denn Zeitwert eher.

Smartass67
1 month ago

Natürlich ist nur der Zeitwert zu erstatten.

AngiedieSchlaue
1 month ago
Reply to  Lambre

Das heißt, wenn die Möbel z. B. bereits 10 Jahre auf dem Buckel haben, gibt es nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Preises.

AngiedieSchlaue
1 month ago

Ob tadellos oder nicht, spielt keine Rolle. Sie sind halt nicht neu und haben ein gewisses Alter.

Versicherungen haben ihr Wissen, ihre Erfahrung und kennen Gesetze und rechtliche Grundlagen.

Wenn Du mit der Regulierung nicht einverstanden bist, kannst Du gerne klagen.

Flitzpiepje
1 month ago

Dafür hast fu eine Hausratversicherung, die erstattet Dir die Differenz

DerHans
1 month ago
Reply to  Flitzpiepje

WENN es sich um Leitungswasser handelt…..

schleudermaxe
1 month ago
Reply to  DerHans

Vielleicht Regenwasser, und somit Elementar, weil die Abflüsse dicht gemacht wurden.

wattdennnu2
1 month ago
Reply to  Flitzpiepje

Verkehrt. Es handelt sich nicht um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Eine Elementarschadendeckung greift auch nicht!

wattdennnu2
1 month ago

Hans hat Recht!

DerHans
1 month ago

Überschwemmung heißt ja noch nicht, dass es Leitungswasser ist.

Das wäre bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Zu- oder Ableitungen INNERHALB von gebäuden.