Wie befriedige ich das Finanzamt bzgl. Staking/Lending bei dubiosen Anbietern?

Moin!

Wie/wo kommt man an schöne Aufstellungen über die verdienten Zinsen aus Staking/Lending von Kryptowährungen bei Binance, Bitvavo & Crypto.com?

Alle 3 glänzen nicht mit schönen Übersichten, man muss sich z. B. selber irgendwie ausrechnen, wie viel Rendite man schon gemacht hat.

Binance & Crypto.com sind zusätzlich auch noch auf Englisch gehalten.

Oder hinterzieht ihr eure Einnahmen aus Staking/Lending einfach jedes Jahr in der Steuererklärung? Sind ja normalerweise eh nur paar Euros.

Mit welchem Umrechnungskurs rechnet ihr bei Binance? Dort gibt’s ja nur USD. Von jeder Zinszahlung den Tageskurs nehmen (Aufwand von mehreren Stunden)?

Will das Finanzamt überhaupt noch was von mir nach einem rechtskräftigen Bescheid? Wobei man ja eigentlich nur Einspruch einlegt, wenn man im Nachteil ist.

Was soll ich jetzt tun, wo ich im Vorteil bin und die Einspruchsfrist abgelaufen ist?

Danke!

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Mungukun
1 year ago

Wie befriedige ich das Finanzamt bzgl. Staking/Lending bei dubiosen Anbietern?

Indem du die Aufzeichnungen selbst ordentlich führst und vor allem die Einkünfte auch angibst, wenn du dazu verpflichtet bist, weil die Freigrenze von 256 € im Jahr überschritten ist.

Binance & Crypto.com sind zusätzlich auch noch auf Englisch gehalten.

Deswegen hast du da eine erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO. Im Zweifelsfall musst du das entsprechend übersetzen lassen, § 87 Abs. 2 AO.

Oder hinterzieht ihr eure Einnahmen aus Staking/Lending einfach jedes Jahr in der Steuererklärung? Sind ja normalerweise eh nur paar Euros.

Wenn ich entsprechende Einnahmen hätte, würde ich die erklären. Bis 256 € im Jahr fällt dann ja nicht einmal eine Steuer an.

Will das Finanzamt überhaupt noch was von mir nach einem rechtskräftigen Bescheid?

Ja wenn du Einnahmen verheimlichst, will das Finanzamt insbesondere etwas von dir. Bei einer Steuerhinterziehung kann das Finanzamt auch noch bis zu 10 Jahre lang etwas ändern zu deinen Ungunsten.

Wobei man ja eigentlich nur Einspruch einlegt, wenn man im Nachteil ist.

Nein es werden auch Einsprüche eingelegt, wenn man unrechtmäßig übervorteilt wurde, da eine Steuerhinterziehung im Zweifelsfall schlimmer ist, wenn es raus kommt.

Was soll ich jetzt tun, wo ich im Vorteil bin und die Einspruchsfrist abgelaufen ist?

Steuererhöhende Sachen können auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geändert werden, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Sofern du über die Freigrenze kommst, würde ich das an deiner Stelle ordnungsgemäß erklären.

Das Finanzamt ist auch nicht auf dem Kopf gefallen und hat auch schon erfolgreich an einige Kryptobörsen Auskunftsersuchen gestellt: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/auskunftsersuchen-zu-einer-krypto-handelsplattform_168_596662.html

verreisterNutzer
1 year ago
Reply to  Mungukun

Ich dürfte unter 256 liegen. Muss ich es trotzdem erklären oder kann ich mir die Mühe sparen?

Mungukun
1 year ago

Dann darfst du dir die Mühe sparen. Du musst es aber eben selbst im Blick haben.

So gesehen wäre es ratsam, wenn du tatsächlich dir ein System entwickelst, wie du das von Anfang an aufzeichnest und berechnest. Du kannst ja im Januar und Februar nicht wissen, wie es sich bis zum 31.12. entwickeln wird.