Widerspruch gegen geänderten Versicherungssschein?

Hallo,

ich habe kürzlich eine KFZ Versicherung abgeschlossen.

Bei meinem Vorversicherer hatte ich eine Sondereinstufung mit SF 5

Dies hat mein Makler auch im Antrag so mit reingeschrieben, jetzt 2 Wochen später bekomme ich von der Versicherung ein Schreiben mit einer Änderung des Versicherungsscheins. Sie haben die Einstufung vom Vorversicherer nicht akzeptiert und packen mich in SF3.

Meine Frage ist nun im neuen Versicherungsschein ist explizit markiert welche Änderung gemacht wurde und dort steht eine Klausel:

Die Abweichungen gelten von ihnen als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von einem Monat in Textform widersprechen.

Was passiert denn wen ich dem neuen Versicherungsschein widerspreche?

Vielen Dank

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einandereruser
1 year ago

Dann hast Du sofort oder in Kürze die Kündigung des Versicherers auf dem Tisch, und darfst Dich nach der nächsten Versicherung umschauen – die übrigens genauso handeln wird, wie die aktuelle.

wattdennnu2
1 year ago
Reply to  einandereruser

So ist es.

siola55
1 year ago

Dann muß dein Versich.makler eben einen neuen Versicherer suchen…

PS: Kann mir nicht vorstellen, dass dies ein Makler sein soll!?

grandy52
1 year ago

Dann kommt der Vertrag nicht zustande und du musst dir ne andere Versicherung suchen. Bei der mit hoher Wahrscheinlichkeit das selbe Problem wieder eintreten wird.

Wenn der Vermittler dir zugesagt hat, dass die Sondereinstufung übernommen wird, dann soll er sich auch dafür einsetzen.

Pensioner61
1 year ago

Bei meinem Vorversicherer hatte ich eine Sondereinstufung mit SF 5

Sondereinstufungen werden an den nächsten Versicherer nicht weitergegeben. Den Hinweis dazu findest du in deinen Versicherungsbedingungen.

Was passiert denn wen ich dem neuen Versicherungsschein widerspreche?

Dann wird das Versicherungsunternehmen, dir die vorläufige Deckung entziehen und dies auch der Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.

Bedeutet, du darfst das Fahrzeug nicht mehr bewegen, bevor du nicht eine andere Kfz-Versicherung gefunden hast.

Wenn du dies mit der Sondereinstufung deinem Versicherungsmakler mitgeteilt hast, dann solltest du diesem die rote Karte zeigen, denn dies ist jedem Versicherungsvermittler bekannt, dass Sondereinstufungen nicht weiter gegeben werden.

wattdennnu2
1 year ago
Reply to  Pensioner61

denn dies ist jedem Versicherungsvermittler bekannt, dass Sondereinstufungen nicht weiter gegeben werden.

Das stimmt nicht.

DerHans
1 year ago

Der Makler kann VERSUCHEN, diese Sondereinstufung zu erreichen. Aber kein Versicherer ist dazu verpflichtet.

Und die Korrektur auf den tatsächlichen RICHTIGEN SF-Rabatt ergibt auch KEIN Sonderkündigungsrecht.

Das muss man sich eben VORHER bescheinigen lassen.