Wer zahlt den Schaden?
Folgende Situation:
In meinem Ladenlokal wurde ein Jahr vor meinem Einzug ein Wasserschaden saniert, dabei wurde eine Vertikalsperre gegen das Eindringen von Grundwasser in die Wand gesetzt. Damals hat der Vermieter die Kosten für die Sanierung getragen, allerdings wurde der damaligen Mieterin weder das Laminat, noch der Wandanstrich ersetzt.
Um Kosten zu sparen, ließ sie diese Arbeiten von privat durchführen.
Bereits kurz nach meinem Einzug vor 3 Jahren zeigten sich erste Anzeichen von Nässe in der Wand. Ich habe das gemeldet und es wurde abgetan mit “Restfeuchtigkeit”.
Ein halbes Jahr später waren die Schäden deutlich sichtbarer. Immer noch “Restfeuchtigkeit”. Mir wurde gesagt, es könne bis zu 3 Jahren dauern, bis die Wände vollständig trocken sind. Die sind jetzt aber um und der Schaden ist nun erheblich. Inzwischen sieht der Eigentümer ein, dass Restfeuchtigkeit Quatsch ist. Die Baufirma von damals glaubt, die Ursache gefunden zu haben: Winzige Nägelchen, mit denen die Fußleisten fixiert wurden, (damals von dem privaten Handwerker der inzwischen verstorbenen Vormieterin) sollen die Vertikalsperre perforiert haben.
Nun will der Eigentümer wieder weder Wandanstrich noch Laminat ersetzen, Betriebsschließung schon mal gar nicht, meine Gewerbe-Sachversicherung hat den Schaden auch abgelehnt. Erstens sei Schaden durch Grundwasser sowieso nicht versichert und zweitens sei das ein Haftpflichtschaden, den die Versicherung der (verstorbenen) Vormieterin zu tragen habe.
Bleib ich jetzt echt drauf sitzen??
Ich bedanke mich im voraus bei den Community-Experten.
Das ist ja eindeutig ein Schaden zu Lasten des Eigentümers. Aber eben kein Leitungswasserschaden und somit nicht von der Lw-Versicherung gedeckt.
Du kannst deinen Vermieter nur zur Abhilfe auffordern mit Terminsetzung. Lässt er den Termin verstreichen, musst du selbst Handwerker beauftragen, und später die Kosten mit den fälligen Mieten verrechnen.
“Community-Experten” helfen hier, so fürchte ich, nicht weiter.
Wende Dich an Fachleute vor Ort.
Ggf. müssen Gutachter einen Schaden beziffern, wonach man klären kann, wer dafür verantwortlich ist.
Welchen Schaden hast du als Mieter? Beschädigt wurden Dinge, die nicht dein Eigentum sind.
Natürlich sind Fußbodenbelag und Wandfarbe mein Eigentum. Angeschafft wurde dieses Eigentum von der Vormieterin und übernommen wurde es von mir.
Der Vermieter stellt nur verputzte Wände und Estrich auf dem Boden zur Verfügung.
Aber Boden und Wände sind Pillepalle, darum geht es gar nicht. Mein eigentlicher Schaden ist der Verdienstausfall während der Dauer der Betriebsschließung von mehreren Wochen.