Wer ist Eigentümer meines Autos?
Hallo, habe eine etwas kompliziertere Frage. Habe „mir“ vor kurzem ein Auto gekauft. 3/4 des Geldes kam von mir der Rest von meinen Eltern. Grund dafür war dass ich ihres vor längerem kaputt gefahren habe und ich mich quasi dann am „neuen“ (10 Jahre alter gebrauchter von privat gekauft) beteiligt habe. Ich habe den Vertrag unterschrieben, jedoch wird das Auto von meinen Eltern versichert und laut Fahrzeugschein und Brief gehalten.
wer ist nun Eigentümer? Und falls ich es bin, kann man das Auto auf einfach weise „umschreiben“ ? Da das Auto ja für meine Eltern gedacht ist.
Danke und Grüße
Und somit bist Du der Eigentümer.
Dann ist einer der Elternteile der Halter.
… und einer der Versich.nehmer.
Du hast den Kaufvertrag unterzeichnet, du bist der Eigentümer.
Jeder sagt was anderes 🤧
Nein, nur Unwissende sagen was anderes, die Rechtslage ist eindeutig.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/
https://www.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/
https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief#Eigentumsschutz
Du hast den Kaufvertrag unterschrieben, also ist es dein Eigentum. Wer im KFZ Brief steht ist zwar meist der Eigentümer, aber rechtlich gesehen ist es das Fahrzeug von demjenigen, der den Kaufvertrag unterschreibt.
Kommt es hier zu Konflikten, sollte man eine Rechtsberatung einholen.
Du kansst einen Kauf- oder Schenkungsvertrag mit Deinen Eltern abschließen, sowas geht formlos.
Okay danke schonmal für die gute Antwort😊. Kann ich das irgendwie „rückgängig“ machen also zum Beispiel ein Zettel schreiben auf dem steht dass das Auto ab jetzt einem meiner Elternteile gehört? Eigentum verpflichtet und mir gehört das Auto ja garnicht so richtig
Wenn ihr euch innerhalb der Familie einig seid, ist das ja kein Problem. Aber wenn es anders nicht bewiesen werden kann, gilt der im Fahrzeugbrief eingetragene Halter auch als Eigentümer.
Leider nein – steht ausdrücklich in der Zul.bescheinigung Teil 2 (ehem. Fahrzeugbrief), dass “der Inhaber der Zul.besch. nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird“!
Ich habe ja extra geschrieben, wenn es keinen ANDEREN Beleg über die Eigtentumsverhältnisse gibt.
Wer im Kfz Brief steht, ist der Eigentümer.
Immer wieder der gleiche Blödsinn.
Lies doch bitte mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief/
https://www.markt.de/ratgeber/fahrzeuge/kaufvertrag-oder-fahrzeugbrief/
https://www.mueggelsee-anwaelte.de/2017/04/05/wem-gehoert-das-auto-eigentumsverhaeltnisse-am-kfz/
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief#Eigentumsschutz
Habe ich auch nicht geschrieben
Ja, dieser Irrglaube hält sich hartnäckig 😀
Leider falsch… :-((
Derjenige, der im Kaufvertrag steht.
Das wurde inzwischen mehrfach erklärt und steht auch in den Links.
Einfach mal anklicken und die Informationen sinnerfassend lesen.
Und wer ist dann der Eigentümer ?
Nein, Du hast das geschrieben:
Und das ist völliger Blödsinn, den Du wie viele andere einfach weiterplapperst.