Wer haftet bei Verlust eines Paketes (DHL)?
Ebay-Kleinanzeigen, Privatperson an Privatperson:
Käufer K kauft Gegenstand X (vereinbarter Verkaufspres 250€) von Verkäufer V. V versendet es als versichertes Paket mit der DHL und das Paket geht verloren (kommt auf jeden Fall nachweislich nicht an)
Wer wird wie entschädigt? Bekommen dann beide die 250€? Für mich die einzige schlüssige Lösung, sonst bleibt einer auf den Kosten sitzen oder?
Der Verkäufer als Absender hat Anspruch auf die Entschädigung von DHL, DHL hingegen wird regelmäßig nur in der Höhe des Schadens leisten. Der Käufer hat Anspruch auf das von ihm bezahlte Geld – gegen den Verkäufer, weil der ihm die Entschädigung von DHL abzutreten hat.
kannst Du bitte mal begründen, warum der Käufer einen Anspruch auf die Entschädigung von DHL haben sollte?
Ganz einfach: Bei einem privaten Verkauf hat der Verkäufer mit der Übergabe der Sendung an den Frachtführer nach dem BGB seine Pflichten erfüllt. Der kommt hier nur deshalb noch einmal ins Spiel, weil er umständehalber der Vertragspartner von DHL ist und nur er den Anspruch gegen DHL deshalb geltend machen kann. Weil der Verkäufer aber seine Pflicht erfüllt hat, hat der Käufer auch keinen Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer, sondern nur auf die Abtretung der Ersatzleistung von DHL – sonst bekäme der Verkäufer ja Kaufpreis und Ersatz …
Unterm Strich hat trotz versichertem Versand der Verkäufer die A*Karte? Sollte dem so sein, verliere ich den Glauben an Gerechtigkeit. Ich hoffe sie haben unrecht 😀
Warum? Der Verkäufer behält den Kaufpreis – hat also keinen Schaden -, sondern muss nur das, was er von DHL als Ersatz bekommt, an den Käufer abtreten …
sehr gut 🙂 so isses.