Wenn einer die Autotür aufgemacht hat beim parken und das gegnerische Fahrzeug hat eine Schramme die lackiert wurde, müsste man das auch als Unfall angeben?

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Dampfschiff
5 months ago

Wenn Du das Auto verkaufst, gilt es bei Bagatellschäden (Kratzer, ganz kleine Beulen, …) nicht als Unfallwagen, und Du brauchst den Käufer auch nicht von Dir aus darauf hinzuweisen.

Wenn der Käufer allerdings explizit danach fragt, musst Du auch kleinste Schäden – soweit sie Dir bekannt sind – wahrheitsgemäss angeben (ja, auch, wenn die Schäden 100%ig perfekt beseitigt wurden!).

Dampfschiff
5 months ago
Reply to  Biermaus4711

Die reparierte Schramme an der Tür ist ein Bagatellschaden, der nur auf Nachfrage genannt werden muss. Egal, in welchem Zusammenhang der mini-Schaden an der Tür aufgetreten ist.

theyl
5 months ago

Ja. Das wird über die Versicherung (Haftpflicht) geregelt. Wenn man einfach wegfährt, ist das Unfallflucht.

errost
5 months ago

Kommt auf die Schadenshöhe an, wenn du von “Unfallwagen” sprichst.

Wenn du einfach wissen willst, obs ein Unfall im Sinne der Unfallflucht ist: Ja.

errost
5 months ago
Reply to  Biermaus4711

Ruf doch einfach mal durch und frag nach. Die werden es dir am besten sagen, wenn nicht, dann ists nur ein kurzes telefonat gewesen.

errost
5 months ago

Du hast gefragt: Nachmelden?
Das heißt du hast ja schon was gemeldet.

Pfefferprinz
5 months ago

Ja. Sobald ein fremdes Fahrzeug beschädigt wird, ist das als Unfall zu werten.

Rosswurscht
5 months ago

Beim Verkauf meinst du? Ne Schramme muss man nicht als unfallschaden angeben.

Rosswurscht
5 months ago
Reply to  Biermaus4711

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht angegeben werden muss. Das ist ja kein unfallschaden.