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F16H67
1 month ago

Nein, zumindest nicht wenn sie im Einsatz sind. Es wäre ja schwachsinnig, wenn die Polizisten bei einem Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel erstmal in ein Parkhaus fahren müssten.

WraithGhost
1 month ago

Welches Auto?

Der Vorder-, Hintermann oder das Polizeifahrzeug selbst? Du meinst wohl letzteres.

HisMo1234 hat bereits auf § 35 Abs.1 StVO hingewiesen, aber nicht auf Abs. 8 dieser Gesetzesbestimmung, die wie folgt lautet:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Wenn die Polizisten also bloß deshalb falsch parken, um sich schnell was beim nächsten Supermarkt zu kaufen o.Ä., kann ihr Fahrzeug durchaus legitim abgeschleppt werden.

PolNRW93
1 month ago
Reply to  WraithGhost

Wenn die Polizisten also bloß deshalb falsch parken, um sich schnell was beim nächsten Supermarkt zu kaufen o. Ä., kann ihr Fahrzeug durchaus legitim abgeschleppt werden

Das ist in der Theorie sicherlich so. In der Praxis dürfte das so gut wie ausgeschlossen sein, alleine deshalb, weil die Polizei nunmal Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und der Grund für den Standort eines geparkten Streifenwagens für einen Bürger niemals ersichtlich sein kann. Selbst ich als Polizist kann im Dienst, wenn ich einen Streifenwagen vor nem Geschäft sehe, meist nicht mit Sicherheit sagen, ob die Kollegen gerade nur was zu essen holen, oder ob sie wegen eines Ladendiebs oder sonst einer polizeilichen Maßnahme dort stehen.

Wenn ich das schon nicht beurteilen kann, obwohl ich den Funk die ganze Zeit mithören kann, dann kann ein Bürger das erst Recht nicht und in dem Fall würde ich als Abschleppunternehmen einen Teufel tun und einen Streifenwagen abschleppen, von dessen Insassen ich genau weiß, dass es sehr gut möglich ist, dass sie da parken dürfen… und damit bleibt die Theorie da aus meiner Sicht in nahezu 100% der Fälle auch nur Theorie.

WraithGhost
1 month ago
Reply to  PolNRW93

Da gebe ich Dir im Prinzip Recht.

Sagen wir zu 99%.

Das fehlende Prozent hatte ich im vorigen Sommer persönlich beobachtet:

Ich saß gemütlich in einem Park, als plötzlich unmittelbar daneben ein Funkstreifenwagen sich quer über einen Gehsteig einparkte, wodurch sogar ein wenig später herankommender Rollstuhlfahrer an der Vorbeifahrt stark behindert wurde.

Die beiden Polizisten verschwanden in einem vis-à-vis gelegenen Supermarkt und kamen wenig später mit reich gefüllten Jausentüten zurück, deren Inhalt sie sich sodann auf einer Parkbank neben mir genüsslich einverleibten – und nebenbei Privatgespräche auf ihren Handys führten.

Von einem amtlichen Einsatz also keine Spur – das war für mich als Otto Normalbürger klar ersichtlich.

Deine Polizeikollegen hätten sich im Fall des Falles vermutlich auf eine Observierungstätigkeit ausgeredet. Dem war aber definitiv nicht so.

WraithGhost
1 month ago

Ist tatsächlich so abgelaufen – sauge mir nichts aus dem Finger.

Bin Verkehrsjurist und war gerade in der Mittagspause. “Tatort” war übrigens Wien 4., Kühnplatz/Schleifmühlgasse.

PolNRW93
1 month ago

Wenn das tatsächlich so abgelaufen ist, dann stellt das natürlich den Extremfall dar (der sich in dieser Form aus meiner Sicht schon gar nicht mehr mit den dienstlichen Pflichten eines Polizeibeamten vereinbaren lässt) und dann wären die Kollegen natürlich selbst Schuld, wenn sie zurückkehren und feststellen, dass der Streifenwagen verschwunden ist.

HisMo1234
1 month ago

Nein werden die nicht!

Straßenverkehrsordnung §35 StVO Sonderrechte:

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist

Smartass67
1 month ago
Reply to  HisMo1234

Soweit… genau. Also theoretisch doch möglich, wird aber trotzdem nicht geschehen, da manche vor dem Gesetzt „gleicher“ sind. Auch Polizisten bauen Mist!

HisMo1234
1 month ago
Reply to  Smartass67

Theoretisch gibt es auch Finanzbeamte, die Steuerhinterziehung begehen.

Das hat hier aber nichts mit BOS Fahrzeugen mit Hoheitlichen Aufgaben zu tun. Die machen Ihre Arbeit anständig! Unterstell hier nicht böse Absichten!

Smartass67
1 month ago

Nö, hab schon gesehen, wie die im Halteverbot stehen und der Kollege das Brötchen mit Fleischkäse bringt.

Ist also ganz praktisch eine Wunschvorstellung von Dir.

Menydous900
1 month ago

Laut dem Gesetz selbstverständlich.Passiert nur so gut wie nie außer in der Türkei,da parken sie sogar im Kreisvekehr ha haaa

Klappstuhl001
1 month ago

nur wenn das ein zivilfahrzeug ist. ein streifenwagen wird sicherlich nicht an den haken genommen….

Menydous900
1 month ago
Reply to  Klappstuhl001

Auch Streifenwagen Gesetz ist Gesetz

HisMo1234
1 month ago
Reply to  Menydous900

Eben nicht: §35 StVO Sonderrechte:

Klappstuhl001
1 month ago
Reply to  Menydous900

du kennst das mit der krähe und dem auge???

Eifel2024
1 month ago
Reply to  Klappstuhl001

Spätestes bei der Halterabfragung kommt heraus, ob es sich um ein ziviles Streifenfahrzeug handelt. Außerdem wird die örtliche Polizei ja wissen, welche Zivilfahrzeuge sie im eigenen Fuhrpark haben.

Klappstuhl001
1 month ago
Reply to  Eifel2024

abschleppen tut nicht die polizei….

knollen schreibt das ordnungsamt , die lassen auch abschleppen.

PolNRW93
1 month ago

In der Theorie stimmt das natürlich.

Aber woher will ein Bürger oder ein Abschleppunternehmen bei einem Streifenwagen, der herrenlos irgendwo geparkt ist, beurteilen können, aus welchem Grund die Polizei da ist?

Wenn der Streifenwagen im Halteverbot steht und die Kollegen direkt daneben Brötchen holen, ist es vielleicht klar… aber das Thema Abschleppen fällt dann ja offensichtlich weg, denn bis überhaupt jemand ne entsprechende Nummer aus dem Internet rausgesucht hat, sind die Kollegen ja schon über alle Berge..?!

Klappstuhl001
1 month ago

alles richtig was du sagst, allerdings gibt es eine gehörige diskrepanz zwischen theorie und praxis

Menydous900
1 month ago

Das gilt nur wenn es im Einsatz ist!

Kein Einsatz: Wenn ein Polizeifahrzeug ohne dringenden Einsatz falsch parkt (z. B. in einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Behindertenparkplatz), kann es wie jedes andere Fahrzeug abgeschleppt werden.

Verstoß gegen StVO: Polizisten müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, solange kein Einsatz vorliegt.