Similar Posts
Wie ist ein Säulen Blitzer aufgebaut?
Hallo ich wurde geblitzt. jetzt ist in der Mitte der Blitzer zu gesprüht. Heraus gefunden habe ich das im oberen Ring das Blitzlicht ist aber was verbiergt sich hinter den anderen zwei Säulen kann mir das jemand beantworten? Und blitzen die die Säulen auch von hinten ? Damit ich weiß ob das was zu gesprüht…
Landstraße parken?
Hallo ich habe eine Frage ab wann darf man bei einer Landstraße parken und wann nicht danke sehr
Problem mit Fahrschulapp 360 Grad online?
Bymil890
Hallo zusammen, ich mache momentan die Fahrschulapp, aber sie funktioniert nicht richtig. Und zwar kann man ja bei den Lernkarteien sehen, wie weit man schon gekommen ist. Ich bin noch ganz am Anfang und muss die Fragen aus dem roten Kasten erstmal fertig machen, aber irgendwie werden bei mir nur die richtigen Fragen gezählt. Also…
Was ist euer Lieblings Hot Hatch?
Ja ich weiß, der Focus RS ist nicht mehr aktuell aber meiner Meinung nach ist er immer noch sehr relevant.
Kann das sein, dass die Versicherung nicht gerne ältere Fahrzeuge versichert?
Wollte meinen 7 Jahre alten gebrauchten Wagen mit knapp 100.000km auf der Uhr versichern lassen und wurde vom Berater gefragt warum ich so einen Wagen kaufe? Er müsste ja bald alle paar Wochen in die Werkstatt. Er tat so als ob er kurz vorm verschrotten ist. Ist ein Mitsubishi ASX und Benziner
Nein, zumindest nicht wenn sie im Einsatz sind. Es wäre ja schwachsinnig, wenn die Polizisten bei einem Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel erstmal in ein Parkhaus fahren müssten.
Welches Auto?
Der Vorder-, Hintermann oder das Polizeifahrzeug selbst? Du meinst wohl letzteres.
HisMo1234 hat bereits auf § 35 Abs.1 StVO hingewiesen, aber nicht auf Abs. 8 dieser Gesetzesbestimmung, die wie folgt lautet:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Wenn die Polizisten also bloß deshalb falsch parken, um sich schnell was beim nächsten Supermarkt zu kaufen o.Ä., kann ihr Fahrzeug durchaus legitim abgeschleppt werden.
Das ist in der Theorie sicherlich so. In der Praxis dürfte das so gut wie ausgeschlossen sein, alleine deshalb, weil die Polizei nunmal Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und der Grund für den Standort eines geparkten Streifenwagens für einen Bürger niemals ersichtlich sein kann. Selbst ich als Polizist kann im Dienst, wenn ich einen Streifenwagen vor nem Geschäft sehe, meist nicht mit Sicherheit sagen, ob die Kollegen gerade nur was zu essen holen, oder ob sie wegen eines Ladendiebs oder sonst einer polizeilichen Maßnahme dort stehen.
Wenn ich das schon nicht beurteilen kann, obwohl ich den Funk die ganze Zeit mithören kann, dann kann ein Bürger das erst Recht nicht und in dem Fall würde ich als Abschleppunternehmen einen Teufel tun und einen Streifenwagen abschleppen, von dessen Insassen ich genau weiß, dass es sehr gut möglich ist, dass sie da parken dürfen… und damit bleibt die Theorie da aus meiner Sicht in nahezu 100% der Fälle auch nur Theorie.
Da gebe ich Dir im Prinzip Recht.
Sagen wir zu 99%.
Das fehlende Prozent hatte ich im vorigen Sommer persönlich beobachtet:
Ich saß gemütlich in einem Park, als plötzlich unmittelbar daneben ein Funkstreifenwagen sich quer über einen Gehsteig einparkte, wodurch sogar ein wenig später herankommender Rollstuhlfahrer an der Vorbeifahrt stark behindert wurde.
Die beiden Polizisten verschwanden in einem vis-à-vis gelegenen Supermarkt und kamen wenig später mit reich gefüllten Jausentüten zurück, deren Inhalt sie sich sodann auf einer Parkbank neben mir genüsslich einverleibten – und nebenbei Privatgespräche auf ihren Handys führten.
Von einem amtlichen Einsatz also keine Spur – das war für mich als Otto Normalbürger klar ersichtlich.
Deine Polizeikollegen hätten sich im Fall des Falles vermutlich auf eine Observierungstätigkeit ausgeredet. Dem war aber definitiv nicht so.
Ist tatsächlich so abgelaufen – sauge mir nichts aus dem Finger.
Bin Verkehrsjurist und war gerade in der Mittagspause. “Tatort” war übrigens Wien 4., Kühnplatz/Schleifmühlgasse.
Wenn das tatsächlich so abgelaufen ist, dann stellt das natürlich den Extremfall dar (der sich in dieser Form aus meiner Sicht schon gar nicht mehr mit den dienstlichen Pflichten eines Polizeibeamten vereinbaren lässt) und dann wären die Kollegen natürlich selbst Schuld, wenn sie zurückkehren und feststellen, dass der Streifenwagen verschwunden ist.
Nein werden die nicht!
Straßenverkehrsordnung §35 StVO Sonderrechte:
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist
Soweit… genau. Also theoretisch doch möglich, wird aber trotzdem nicht geschehen, da manche vor dem Gesetzt „gleicher“ sind. Auch Polizisten bauen Mist!
Theoretisch gibt es auch Finanzbeamte, die Steuerhinterziehung begehen.
Das hat hier aber nichts mit BOS Fahrzeugen mit Hoheitlichen Aufgaben zu tun. Die machen Ihre Arbeit anständig! Unterstell hier nicht böse Absichten!
Nö, hab schon gesehen, wie die im Halteverbot stehen und der Kollege das Brötchen mit Fleischkäse bringt.
Ist also ganz praktisch eine Wunschvorstellung von Dir.
Laut dem Gesetz selbstverständlich.Passiert nur so gut wie nie außer in der Türkei,da parken sie sogar im Kreisvekehr ha haaa
nur wenn das ein zivilfahrzeug ist. ein streifenwagen wird sicherlich nicht an den haken genommen….
Auch Streifenwagen Gesetz ist Gesetz
Eben nicht: §35 StVO Sonderrechte:
du kennst das mit der krähe und dem auge???
Spätestes bei der Halterabfragung kommt heraus, ob es sich um ein ziviles Streifenfahrzeug handelt. Außerdem wird die örtliche Polizei ja wissen, welche Zivilfahrzeuge sie im eigenen Fuhrpark haben.
abschleppen tut nicht die polizei….
knollen schreibt das ordnungsamt , die lassen auch abschleppen.
In der Theorie stimmt das natürlich.
Aber woher will ein Bürger oder ein Abschleppunternehmen bei einem Streifenwagen, der herrenlos irgendwo geparkt ist, beurteilen können, aus welchem Grund die Polizei da ist?
Wenn der Streifenwagen im Halteverbot steht und die Kollegen direkt daneben Brötchen holen, ist es vielleicht klar… aber das Thema Abschleppen fällt dann ja offensichtlich weg, denn bis überhaupt jemand ne entsprechende Nummer aus dem Internet rausgesucht hat, sind die Kollegen ja schon über alle Berge..?!
alles richtig was du sagst, allerdings gibt es eine gehörige diskrepanz zwischen theorie und praxis
Das gilt nur wenn es im Einsatz ist!
Kein Einsatz: Wenn ein Polizeifahrzeug ohne dringenden Einsatz falsch parkt (z. B. in einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Behindertenparkplatz), kann es wie jedes andere Fahrzeug abgeschleppt werden.
Verstoß gegen StVO: Polizisten müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten, solange kein Einsatz vorliegt.