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Answer1234567
2 months ago

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers.

wattdennnu2
1 month ago
Reply to  Lindner12

Das wäre eine Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung. Diese Deckung hat aber immer einen Selbstbehalt. Gängig ist die Regelung: 10% des Schadens, mind. 500€, max. 5.000€.

DerHans
1 month ago

Der Verursacher ist zum Schadensersatz verpflichtet (§ 823 BGB) Wenn du allerdings eine Wertsachenversicherung hast, kann es sein, dass dort die Entschädigung höher ist.

Der Haftpflichtversicherer ersetzt jeweils den ZEITWERT

DasOrakel
2 months ago

Die Haftpflichtversicherung des “Zerstörers” ist zuständig.

basiswissen
2 months ago

Wenn es eine Vase eines Anderen ist, dann deine private Haftpflicht.
Ist deine eigene Vase, das ist das Pech. Dafür gibts es keine Versicherung, sondern das ist ein Eigenschaden, der nicht gedeckt ist.

LugerP38
2 months ago

Privathaftpflichtversicherung

vogerlsalat
2 months ago
Reply to  LugerP38

Bei der eigenen Vase?

Ich dachte immer das gilt nur wenn ich in einer fremden Wohnung etwas kaputt mache dann zahlt das meine Versicherung.

LugerP38
2 months ago
Reply to  vogerlsalat

Die Privathaftpflichtversicherung desjenigen der deine Vase kaputt gemacht hat

Nicht deine Versicherung.

vogerlsalat
2 months ago

Stimmt es wurde aber nachgefragt, da steht es dann ganz klar.

Aber egal, hätte mich nur gewundert wenn das abgedeckt wäre.

Answer1234567
2 months ago

Nein, nach meinem Verständnis hat jemand Anderes die Vase des Fragestellers beschädigt.

Die Frage ist aber etwas schwierig formuliert…

vogerlsalat
2 months ago

Ja, aber der Fragesteller hat ja die eigene Vase kaputt gemacht.

schleudermaxe
1 month ago

Das kommt wie immer darauf an,

wenn sie denn zu haften hat (wurde das zuvor vereinbart?), wird die private H. das Problem ordnen.