Welche Kosten übernimmt die Glasversicherung?
Wir haben unglücklicherweise eine Glasscheibe unserer Duschabtrennung zerstört. Wir haben in unserer Hausratversicherung Glasbruch versichert.
Nun haben wir der Versicherung den Kostenvorschlag eingereicht, der sich auf knapp 2000 € belief. Gerade kam die Nachricht von der Versicherung, dass nur die reinen Materialkosten ersetzt werden, nicht die Reparatur. D.h. wir bleiben auf der Hälfte der Kosten sitzen.
In den Versicherungsbedingungen steht nicht klar, ob das wirklich so ist. Da steht nur, dass Duschabtrennungen versichert sind, aber nicht, ob auch die Reparatur übernommen wird.
Ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ? Das müsste aber doch klar in den Versicherungsbedingungen stehen ?
Was ist versichert? Versicherte Sachen Versichert ist Glas in Form von beispielsweise: fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln, Duschkabinen (auch aus Kunststoff), Glaskeramik-Kochflächen, Glasbausteine und Profilbaugläser, Scheiben von Aquarien oder Terrarien bis 300 l Fassungsvermögen, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Versicherte Gefahren und Schäden Die Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Glasbruch. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (z. B. Notverglasungen). Das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung.
Vielen lieben Dank für Antworten !LG Andrea
Dein Kostenvoranschlag bezieht sich aber sicherlich nicht nur auf eine Scheibe der Duschkabine.
Wir haben erst letztes Jahr eine Duschkabine mit 3 Seitenteilen aus Glas einbauen lassen und der Komplettbetrag für die Dusche incl. Pendeltür belief sich gerade mal auf 2.200 €
Also 1.000 € Lohnkosten!
Auch diesen Hinweis kann ich nicht nachvollziehen, denn der Handwerker rechnet die Reparatur nach Stunden ab und er benötigt für den Ein- und Ausbau einer Glasscheibe sicherlich keine 15 Stunden.
Allerdings sollt eine gute Glasversicherung auch die Handwerkskosten übernehmen.
Die Angelegenheit hatte sich bereits erledigt. Die Handwerksfirma wollte ursprünglich zwei Elemente austauschen, was aber gar nicht nötig war. Ein erneuter Kostenvoranschlag ergab dann weniger als die Hälfte des ersten und die Versicherung hat den Schaden übernommen.
Und hat dann auch die Glasversicherung die Handwerkskosten übernommen?
Dieses Verhalten der Versicherung ist Standard und betrifft jede Versicherung gleichermaßen. Beim Vertragsabschluß wird Dir suggeriert gegen alles Mögliche versichert zu sein, doch im Schadensfall macht sie Dir klar, daß das falsch ist.
Deswegen ist meine 40-jährige Erfahrung: Glaube Versicherungsvertretern nicht einfach was sie Dir erzählen und ohne Versicherungen für alles Mögliche kommst Du in der Regel günstiger weg.
Versicherungen leisten, das was in den Bedingungen steht. Die Ablehnung hier macht keinen Sinn aber in 80% der Fälle geht ein Leistungsantrag sauber und problemlos über die Bühne.
Sie schreiben es bewusst hat so, daß der normale Mensch für sich günstige Verträge vermutet, was aber nicht sein muß. Die Beschreibungen der Versicherungen würden ganz anders aussehen wenn es denen neutral, objektiv um die Information der Kunden gehen würde.
Hilft aber dem Fragesteller jetzt nicht wirklich weiter… :-((
Sie schreiben es bewusst hat so, daß der normale Mensch für sich günstige Verträge vermutet, was aber nicht sein muß.
Ja nicht jeder Versicherer kann klar verständliche Bedingungen schreiben, das ist korrekt. Oft werden auch nur die Musterbedingungen des GdV genommen und eben dann partiell ergänzt.
Die Beschreibungen der Versicherungen würden ganz anders aussehen wenn es denen neutral, objektiv um die Information der Kunden gehen würde.
Das kann der Makler übernehmen. Ist seine Aufgabe als Sachwalter des Kunden, den Spaß zu übersetzen und seinem Mandaten die besten Anbieter und Verträge zu suchen.
Versicherungsombudsmann.
Ich sehe aus den von dir vorgelegten Bedingungen nichts, was eine Ablehnung der Handwerkerkosten rechtfertigen würde.
Ich würde jetzt so vorgehen, dass ich erst einmal einen Widerspruch einlege. Mit Nennung der Versicherungsbedingungen.
Die Versicherung hatte einen Gutachter hinzugezogen, der empfohlen hat, die Materialkosten und fiktiven Reparaturkosten zu übernehmen. Es läge aber im Ermessen der Versicherung. Tja, und die ermass eben, die Reparatur nicht zu übernehmen.
Ich sehe tatsächlich jetzt in den Versicherungsbedingungen, dass ein Versicherungsombudsmann in Anspruch genommen werden kann.
Der Versich.ombudsmann kostet dich nichts extra; allein die Androhung hilft oft schon weiter…
https://www.versicherungsombudsmann.de/
Ein Versicherer ist keine Behörde und der Versicherer stellt auch keine Forderung an dich. Ein Widerspruch ist demnach also sinnlos.
Die Bedingungen sagen nicht dass ausschließlich Materialkosten zu zahlen sind. Die Glasversicherung leistet zum Wiederbeschaffungswert und dazu gehört auch der fachgerechte Einbau.
Ich kann den Gang zum Ombudsmann nur empfehlen, dessen Schiedsspruch ist für den Versicherer bei Schäden < 10.000,- € rechtlich bindend, für dich als VN aber nicht. Auch ist das Verfahren kostenlos.
Auch würde ich mit Hilfe eines Maklers die Kompositverträge umdecken um solch ein Gebaren im Schadensfall zu vermeiden.
Ich habe jetzt einen Schlichtungsantrag beim Versicherungsombudsmann gestellt. Jetzt lasse ich mich überraschen…
Danke für Eure Hilfe !