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Jeden, den Du Dir vorstellen kannst. Ob Du mit einer PPL zur Arbeit fliegst oder nicht, spielt doch keine Rolle.
Meinst Du aber einen Job als Pilot, dann schau in die FCL:
“FCL.205.A PPL(A) — Rechte
a) Die Rechte des Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein.
b) Ungeachtet des vorstehenden Absatzes darf der Inhaber einer PPL(A) mit den Rechten eines Lehrberechtigten oder Prüfers eine Vergütung erhalten für
(1) die Durchführung von Flugausbildung für die LAPL(A) oder PPL(A);
(2) die Durchführung von praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen für diese Lizenzen;
(3) die Durchführung von Schulungen, Prüfungen und Befähigungsprüfungen für die mit dieser Lizenz verbundenen Berechtigungen oder Zeugnisse.”
Mehr geht nicht.
Privatpilotenlizenz sagt doch eigentlich alles aus oder was meinst Du, weshalb es noch eine Berufs- und Verkehrspilotenlizenz gibt?
Ansonsten steht Dir natürlich auch mit einer PPL offen, Bäcker oder Automechaniker zu werden. Warum auch nicht? Rechtlich steht die PPL dem nicht entgegen.
Solltest Du jedoch gewerblich fliegen wollen, brauchst Du mindestens die CPL.
Antworten zu diesem Thema finden sich im Internet mehr als genug. Von daher: einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Rechtliche Informationen findest Du auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes (LBA). Das ist die oberste Luftfahrtbehörde in Deutschland.
Wie es der Name schon vermuten lässt, bedeutet PPL PRIVAT-Pilot-Lizenz. Kommerzielle Nutzung wird daher ausgeschlossen.