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torboso
1 year ago

Fraglich ist, worauf deine Frage abzielt.

“Kennen” ist wohl nicht der richtige Ausdruck, da im späteren Leben (nach der Ausbildung) mit den unterschiedlichsten Gesetzen in Berührung kommen.

In der Ausbildung werden unterschiedliche Rechtsgebiete unterrichtet, dabei kommt es auf Schwerpunktsetzung der Einrichtung und ggf. des Teilnehmers an.

Hier ein kurzer Abriss:

GG und jeweilige Landesverfassung (Verfassungsrecht)

VwVfG, VwGO, VwZG (allg. Verwaltungsrecht)

Polizei- und Ordnungsrecht des jeweiligen Landes, BauGB, BauO des jeweiligen Landes usw. (Spezielles Verwaltungsrecht)

Gemeinde-/Kreis-/Amtsordnung/Kommunalverfassung des jeweiligen Landes (Kommunalrecht)

BGB, HGB, GmbHG, AktG (Zivil- und Handelsrecht)

SGB I bis XIV, BKGG, UVG (Sozialrecht)

AGG, TzBfG, TVG, Tarifvertragsrecht usw. (Arbeits- und Dienstrecht)

AO, Kommunalabgabenrecht des jeweiligen Landes, doppische Buchführung (Finanzwesen)

Das heißt nicht, dass alle Paragraphen der Gesetze durchgegangen wird, sondern erweiterte Grundkenntnisse vermittelt werden, um das Rechtsgebiet zu verstehen und Fälle einzusortieren und lösbar zu machen.

DerHans
1 year ago

Ob er sie kennt ist eine andere Frage.

Er sollte natürlich das BGB und das HGB kennen

michi550
1 year ago

Das Verwaltungsverfahrensgesetz