Welche Förderungen wären möglich?
Hallo,
ich möchte gerne eine Fortbildung die etwa 18 Monate dauert machen. Ich habe eine Warmmiete von 1350€.
Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen die ein Einkommen von etwa 1200€ hat.
Ich hätte während der Fortbildung ein Einkommen in Teilzeit von vielleicht 1400€.
Meint Ihr es sind Förderungen, Bürgergeld o.ä möglich? Wohngeld denke ich eher nicht, bei dem Onlinerechner kamen 16€ Wohngeld raus, die kann ich mir schenken.
Wo wohnt ihr denn, wenn eine Warmmiete von 1350 Euro fällig ist ?
Bei Bürgergeld nach dem SGB – ll vom Jobcenter wäre das zumindest im ersten Jahr nicht relevant, ob die KDU – Kosten der Unterkunft Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom angemessen ist oder nicht.
Das Jobcenter müsste auch unangemessene KDU – erst einmal bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigen.
Die Warmmiete ginge dann bei 2 Personen durch die Personen im Haushalt, also der jeweilige Kopfanteil würde dann bei angenommen vorerst 675 Euro liegen.
Wenn ihr schon min. 1 Jahr oder länger zusammen lebt, würde euch das Jobcenter im Regelfall als BG – Bedarfsgemeinschaft ansehen, dann würde euer Einkommen und evtl. Vermögen auf euren Gesamtbedarf angerechnet.
Zu den 675 Euro Kopfanteil der Warmmiete käme dann derzeit min.noch ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 506 Euro.
Dann würde euer Bedarf pro Kopf derzeit bei monatlich min.um die 1181 Euro liegen.
Vom Bruttoeinkommen werden Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB – ll berechnet und theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht, dass ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.
Bei einem Bruttoeinkommen von min. 1200 Euro könnte jeder von euch den max. Freibetrag von rund 350 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.
Dann hättest Du um die 1050 Euro und sie um die 850 Euro anrechenbares Nettoeinkommen.
Bei min. 1181 Euro Bedarf pro Person und voraussichtlich um die 850 Euro anrechenbares Nettoeinkommen von der Partnerin könnte bei ihr ein möglicher Anspruch auf um die 331 Euro bestehen.
Du hättest bei um die 1050 Euro anrechenbarem Nettoeinkommen einen ungedeckten Bedarf von um die 131 Euro.
Man müsste dann wegen deiner Fortbildung sehen, ob dich das Jobcenter mit berücksichtigen würde und dir den ungedeckten Bedarf in Form einer Aufstockung wie deiner Partnerin zahlen würde.
Aber selbst wenn nicht, sollte zumindest erst einmal ein Anspruch auf eine Aufstockung für die Partnerin bestehen und die läge dann mit Sicherheit höher als die paar Euro Wohngeld von der Wohngeldbehörde.
Dazu könnte sie dann noch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn der Antrag vom Jobcenter bewilligt würde, diese Befreiung würde dann in einer BG – Bedarfsgemeinschaft auch für dich gelten.
Ich glaube nicht, daß Ihr bei den genannten Einkommen Anspruch auf Bürgergeld hättet:
https://www.buerger-geld.org/rechner/
Abgesehen davon wohnt Ihr vermutlich sozialrechtlich zu teuer.
Was du glaubst ist nicht wirklich relevant
Wenn Du dir einmal die Mühe machen würdest etwas zu rechnen, dann würdest Du auf einen Anspruch kommen, zumindest für eine Übergangszeit.
Unangemessene KDU – sind im ersten Jahr vollkommen irrelevant !
Wie soll er/sie den rechnen, wenn er/sie keine Ahnung von der Materie hat?