Was würdet ihr in der Situation als „unterhaltspflichtiger“ Vater machen?
Mein Vater hat meine Familie damals in eine ziemliche Scheiße gebracht, wodurch unser Gaus zwangsversteigert werden musste, meine Eltern sich getrennt haben und mein Vater nach dem Schlamassel einige Zeit von Hartz 4 gelebt hat.
Meine Mutter verdient relativ gut, weshalb wir nie wirklich in Armut gelebt haben. Nun hätte mein Vater mindestens 3 Jahre Unterhalt zahlen müssen, was er nicht getan hat, da er ja selbst nichts hatte.
Seit 1-2 Jahren hat er nun wieder einen Job und verdient relativ ok. Er muss aber dennoch dieses ganze Unterhaltsgeld nicht nachzahlen.
Nun ist er bei mir auch nicht mehr Unterhaltspflichtig, da ich derzeit noch nicht studiere und nur arbeite und ich meinen Lohn eigentlich für alle notwendigen Dinge ausgeben sollte (bin 18 und lebe mit meiner Mutter, die eben noch viel bezahlt (Miete, Essen,…)
Jetzt wurde aber fälschlicherweise sein Gehalt gepfändet und es wurden mir 1300€ überwiesen, die ich dann meiner Mutter gegeben habe.
Mein Vater meint es sei nicht rechtens und will es zurückhaben. Grundsätzlich hat er ja recht (da es wirklich ein Fehler vom Jugendamt war), aber wie viel Geld hat meine Mutter für uns Kinder ausgeben müssen, während er mind. 3 Jahre nichts bezahlt hat und dies auch nicht nachzahlen muss?
Wäre es nicht von ihm aus richtig zu sagen, dass wir das Geld bekommen wenn er uns damals in so einen Mist gebaut hat?
Klar kam diese Gehaltspfändung jetzt ziemlich überraschend für ihn aber ich finde es dennoch frech, wenn er auf jeden Cent besteht, wenn moralisch gesehen noch so viel Geld offen ist was wir von ihm bekommen müssten..
Oder seht ihr das anders? Meine Mutter regt sich halt gerade tierisch auf
Das ist ja schon mal ein krasser Widerspruch.
Und was bedeutet “fälschlicherweise”? Irgendwer wird doch den Pfändungsbeschluss erstellt haben?
Du sagst, es gab nie einen Unterhaltstitel. Also kannst du ja auch nicht pfänden lassen aufgrund eines Titels.
Und wenn das Jugendamt den gezahlten Unterhaltsvorschuss nicht einfordert, weil er nachweislich in der Zeit nicht leistungsfähig war, dann verstehe ich ehrlich gesagt auch die Pfändung nicht.
Die Moral musst du bei der ganzen Sache mal beiseite schieben! Sicherlich ist das was passiert ist ärgerlich für dich und deine Mutter. Aber aus moralischen Gründen muss man eben keinen Unterhalt zahlen, sondern aus rechtlichen Gründen basierend auf den Gesetzen.
Es wäre also jetzt interessant zu erfahren wie es überhaupt zu der Pfändung kam, also auf welcher Rechtsgrundlage. Von wem die Pfändung ausging und ob dein Vater mit einer Vollstreckungsgegenklage Erfolg haben könnte.
Bis zu deiner Volljährigkeit hat deine Mutter Unterhaltsvorschuss für dich bekommen? Dann wäre es ja auch nicht so, dass ihr “leer” ausgegangen seid. Sicherlich bekam sie dann weniger (und zwar das halbe Kindergeld rein rechnerisch), als wenn er den Mindestunterhalt erbracht hätte, aber er war ja nun mal nicht leistungsfähig.
Also ich könnte mir jetzt nur vorstellen, dass die Unterhaltsvorschusskasse eben doch den Unterhaltsvorschuss von ihm zurückfordert und die Pfändung eingeleitet hat und man euch nur fälschlicherweise die Summe überwiesen hat. Dann müsstet ihr den Betrag ohnehin umgehend an die Unterhaltsvorschusskasse zurück überweisen.
Oder woher kam das Geld nun genau???
Ich würde das Geld zurück geben. Es steht euch nicht zu und wenn er es einklagt bekommt er Recht und für dich bzw. deine Mutter wirds noch teurer.
Auch moralisch steht euch das Geld nicht zu, denn offensichtlich konnte er den Unterhalt damals nicht zahlen und es stand euch dadurch eben kein Unterhalt zu. Es war die freie Entscheidung deiner Mutter deinen Lebensstandard mit ihrem Einkommen trotzdem hoch zu halten.
Stell dir vor du erbst mit deiner Mutter ein Haus. Du ziehst aber aus beruflichen gründen nicht mit ein. Deine Mutter saniert das ganze Haus: Dämmung, Wärmepumpe, Smarthome, das volle Programm. Und irgendwann nach ein paar Jahren ist sie bei dir zu Besuch und sieht einen Umschlag mit ein paar Tausen Euro liegen, den du eigentlich als Anzahlung für ein neues Auto beiseite gelegt hast, und steckt ihn ein.
Also du sie zur Rede stellst ist sie der Meinung das Geld stünde ihr zu, schließlich hättest du ja eigentlich die Hälfte der Sanierung zahlen müssen…
“Auch moralisch steht euch das Geld nicht zu, denn offensichtlich konnte er den Unterhalt damals nicht zahlen und es stand euch dadurch eben kein Unterhalt zu” – Eben doch. Auch wenn man gerade den Unterhalt nicht zahlen “kann”, steht den Kindern trotzdem grundsätzlich Unterhalt zu…
Und offenbar hat sich der Vater nicht gegen die Pfändung gewehrt – denn so einfach wird das Konto nicht gepfändet. Und übrigens gibt es auch eine Pfändungsfreigrenze, so dass man von seinem Geld trotzdem leben kann.
Ich würde jetzt nicht für einen zahlungsunwilligen Vater den Ausputzer spielen. Wenn er denkt, das wäre alles nicht rechtens, dann soll er sich bitte den Anwalt für die Rechtsberatung selbst nehmen…
Falsch. Quelle
Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.
Vom Konto pfänden ist einfacher als du denkst.
Und das hat auch nichts mit Pfändungsfreigrenzen zu tun – wenn ihnen das Geld nicht zusteht spielt es keine Rolle ob er 100€, 1.000€ der 10.000€ auf dem Konto hatte.
In der Frage steht nicht, dass “er denkt” sondern dass “es so ist”:
Viel mehr denkt hier nur eine Person ohne Grundlage dass ihr etwas zusteht – die Mutter.
Und ganz sicher wird sich der Vater einen Anwalt nehmen und dann wird er auch Recht bekommen.
Stimmt, du spielst den Ausputzer lieber für die Mutter…
Ich kenne mich mit Unterhaltsrecht etc. nicht besonders gut aus, aber wenn die Pfändung auf einem Fehler basiert, handelt es sich nun mal um Geld, dass euch offensichtlich nicht zusteht und somit ist der Betrag eben auch 1:1 an deinen Vater zurückzuzahlen.
Man kann nicht aus moralischen Empfindungen heraus einfach Gesetze ignorieren bzw. Verwaltungsfehler ausnutzen.
“wenn die Pfändung auf einem Fehler basiert” – eben: wenn…
Offenbar gibt es einen Unterhaltstitel – sonst wäre kein Geld gepfändet worden…
Unterhaltsanspruch hat rechtlich das Kind – nicht der alleinerziehende Elternteil, obwohl der ja für das Kind aufgekommen ist… Aber es ist richtig, dass Du das Geld an Deine Mutter weitergegeben hast.
Wenn Dein Vater von Hartz-IV lebte, hat er auch Geld für den Dir geschuldeten Unterhalt bekommen und hätte den an Dich weiterreichen müssen!
Und pfänden kann man niemanden ohne rechtlichen Anspruch…
Auf jeden Fall solltest Du ihm mal gründlich die Meinung geigen, wie verantwortungslos sein Verhalten ist und wie lächerlich diese 1300,-€ im Vergleich zu dem, was er Euch tatsächlich schuldet.
Dein Vater schuldet euch nichts für die Zeit, in der er Hartz 4 bekommen hat. Deine Mutter hat in der Zeit Unterhaltsvorschuss bekommen, den er an den Staat zurückzahlen muss. Durch die Gehaltspfändung könnte ihm das schwerfallen. Insofern doch, er muss das nachzahlen, nur eben nicht direkt an euch. Moral spielt da absolut keine Rolle.
Ob die Mutter Unterhaltsvorschuss bekommen hat, steht nirgends! Wenn sie selber ein ausreichend hohes Einkommen hat, hat sie den Vorschuss nämlich NICHT bekommen…
Eine Gehaltspfändung kommt nie überraschend. Sie wird angekündigt. Und wenn man sie nicht für rechtens hält, kann man dagegen vorgehen.
Mir scheint, da fehlt das eine oder andere in der Darstellung, denn einer Unterhaltspfändung gehen schon die einen oder anderen Schritte voraus…
Die Pfändung beruht auf einem Titel, der vollstreckt wird. Und der Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Also wird das wohl alles richtig sein.
Und übrigens bleibt ihme auch von seinem Geld ein gewisser Pfändungsfreibetrag…
Und wer sagt denn, dass er keinen Unterhalt nachzahlen muss? Er hat drei Jahre nichts gezahlt, und irgendwer ist dafür in Vorleistung gegangen. In “Vorleistung” steckt “vor” – und da liegt ein “zurück” ziemlich nahe..
Hat deine Mutter einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen? Dann muss er sehr wohl nachzahlen und zwar ans Jugendamt.
Kindesunterhalt kann übrigens auch rückwirkend eingefordert werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnt aber bei minderjährigen Kindern erst zum 18. Lebensjahr. Deine Mutter sollte sich anwaltlich beraten lassen.
Dass er “nicht nachzahlen muss”, würde ich so pauschal nicht sagen.
Doch, wahrscheinlich schon. Unterhaltspflichtig ist er nämlich mindestens bis zum Abschluss der Erstausbildung.
Was die 1300€ angeht: wenn das wirklich fälschlicherweise gepfändet und an dich überwiesen wurde, hat er einen Herausgabeanspruch. Ich frage mich aber, ob das wirklich stimmt? “Einfach so” wird kein Gehalt gepfändet.
Er ist derzeit nicht n Ausbildung, insoweit muss der Vater derzeit nichts zahlen.
Derzeit vielleicht nicht – aber nachzahlen aus vergangenen Jahren…
Das ging aus der Frage nicht so genau hervor.
Eltern bleiben in der Regel in der Pause zwischen Schule und Studium/Ausbildung unterhaltspflichtig. Aber das Kind ist dann auch verpflichtet, das Studium/ die Ausbildung wirklich anzutreten, sonst erlischt die Unterhaltspflicht mit dem Monat, in dem der Schulabschluss erlangt wurde.
Anders wäre es bei einer längeren Auszeit, da erlischt die Unterhaltspflicht tatsächlich.
Wenn er aktuell nur die Monate zwischen Abi und Studium mit Nebenjob überbrückt, besteht die Unterhaltspflicht weiter. Man könnte aber eine Anrechnung des Einkommens auf den Unterhalt in Erwägung ziehen.
Als Erzeuger ist dein Vater unterhaltspflichtig, wenn er keinen Unterhalt zahlt (warum auch immer) geht das Jugendamt in Vorleistung und zahlt Unterhaltsvorschuss, damit das minderjährige Kind das Minimum zum Leben hat.
Wenn der Erzeuger irgendwann zu Geld kommt, ist das Jugentamt berechtigt, die nicht geleisteten Unterhaltszahlungen einzufordern, zu pfänden, da ist nicht fälschlicherweise gepfändet worden.
Ich habe für meine Tochter freiwillig deutlich mehr gezahlt, als ich hätte zahlen müssen.
Das da etwas fälschlicherweise gepfändet wurde, kann ich mir nicht vorstellen, denn bevor das passiert, wird genau geprüft und dein Vater hat da vorher ganz sicher nicht nur 1 Schreiben mit entsprechender Erklärung und Ankündigung einer Pfändung erhalten.
Für Zeiten wo er nachweislich nicht leistungsfähig war, hat deine Mutter für dich unter 18 Jahren Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen und das müsste der Vater auch nicht zurück zahlen, wenn er nicht leistungsfähig war.
Wenn es einen Titel über den Unterhalt gibt, dann würde es natürlich anders aussehen, solange dies nicht abgeändert würde.
Doch, der Unterhaltsvorschuss muss zurückgezahlt werden. Die Mutter hat den Vorschuss ja gerade bekommen, weil er nicht leistungsfähig war, aber dass das JA den Unterhaltsvorschuss gezahlt hat, entbindet den Vater nicht von seiner Unterhaltspflicht.
Jetzt ist der Vater ja wieder leistungsfähig und muss dementsprechend den Vorschuss auch zurückzahlen – wenn sein Einkommen über der Selbstbehaltsgrenze liegt.
Blödsinn
Ich bin selber Vater von nun schon erwachsenen Kindern und bin mittlerweile schon zweifacher Opa.
War vor vielen Jahren selber einmal nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen, meine Ex Frau hat auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.
Diesen musste ich nicht ans Jugendamt zurück zahlen, weil ich im besagten Zeitraum nachweislich nicht leistungsfähig war.
“hat deine Mutter für dich unter 18 Jahren Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen” – aber nur, wenn sie selber nicht zufällig ausreichend verdient hat…
Ich kann da ein Lied von singen: was habe ich gekämpft… und dann doch nichts bekommen! so toll war es nicht, in Vollzeit zu arbeiten mit zwei Kindern… Aber weil ich dadurch ausreichendes Einkommen hatte, bekam ich eben auch keinen Unterhaltsvorschuss… Nur auf den verlassen wollte ich mich auch nicht: die ständigen Grabenkämpfe war ich sooooo leid!
Dein Einkommen spielt beim UVG – vom Jugendamt im Regelfall keine Rolle, zumindest solange die Kinder das 12 Lebensjahrs noch nicht vollendet haben.
Erst mit der Vollendung des 12 Lebensjahrs, muss das Elternteil bei dem das / die Kinder leben min.ein monatliches Bruttoeinkommen von 600 Euro haben.
Oder das Kind selber muss mit seinem Einkommen inkl. UVG – seinen Bedarf nach dem SGB – ll vom Jobcenter selber decken können, auch dann würde Anspruch auf UVG – vom Jugendamt bestehen.
Habe ich etwas gegenteiliges behauptet ?
Ich sprach von nachweislich nicht leistungsfähig gewesen zu sein.
Wieviel der Vater des Fragestellers verdient, steht nicht in der Frage, ich verweise aber auf die Aussage
Seit 1-2 Jahren hat er nun wieder einen Job und verdient relativ ok.
Wäre er dennoch nicht leistungsfähig, müsste er das erst einmal beweisen. Und solange steht er in der Pflicht, den Vorschuss zurückzuzahlen.
Daran hat sich bis jetzt nichts geändert, etwas verstehe ich von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss auch.
Du redest hier also nicht mit einen unwissenden.
Das habe ich auch nicht behauptet, aber wenn es keinen Unterhaltstitel gibt und man nachweislich nicht leistungsfähig war, muss der Unterhaltsvorschuss genau wie damals auch heute nicht zurück gezahlt werden.
Du schreibst ja selbst “vor vielen Jahren”. Deine Infos sind also nicht mehr so ganz aktuell.
Da das Jugendamt mittlerweile sehr viel öfter als früher UnterhaltsVORSCHUSS zahlt, ist es auch mehr als früher dahinter her, sich den VORSCHUSS zurückzuholen.
Dass man in Zeitraum X nicht leistungsfähig war, entbindet nicht von der grundsätzlichen Pflicht zum Unterhalt.
Sagt wer?
Sagt wer?
Von wem?
Von wem?
Einiges.
Von ihm aus ist es das offenbar nicht so, wie es von dir aus ist.
Für mich sind zu viele Fragen offen, um das irgendwie zu sehen.
wenn er so lange geharzt hatte ist es wahrscheinlich jetzt immer noch arg knapp bei ihm. Klärt mal ab ob er nach der Pfändung überhaupt noch genug zum Leben hat.