Was wenn man den Führerschein vergessen hat?
Hallo, Was passiert wenn ich mit meiner Begleitperson fahre, ich aber meinen Bf17 Führerschein nicht dabei habe aber dafür Ausweis und die Begleitperson hat auch alles dabei.
Hallo, Was passiert wenn ich mit meiner Begleitperson fahre, ich aber meinen Bf17 Führerschein nicht dabei habe aber dafür Ausweis und die Begleitperson hat auch alles dabei.
Hallo, Mein e scooter Versicherung ist seid 3 Wochen abgelaufen habe trotzdem eine runde heute gefahren und wurde von der Polizei erwischt bin erst 15 und sie meinten das ich eine anzeige bekomme wollte fragen ob das jetzt Auswirkung auf mein Führerschein hat den ich nächsten Jahr anfangen wollte also kriege eventuell eine Führerschein sperre…
Ich bin gerade dabei für den Fragenteil der SKS-Theorieprüfung zu lernen. Dabei ist mir bei mehreren Fragen aufgefallen, dass die Antworten gar nicht mehr aktuell sind. Also z.B. die Frage nach der Broschüre, die als Leitfaden für Sportboote dient, gibt es so gar nicht mehr. Ist es richtig aktuelle Antworten darauf zu geben, oder muss…
Hallo, ich habe heute meine Praktische Prüfung für den AM Führerschein bestanden. Der Prüfer von TÜV Nord und mein Fahrlehrer haben mich explizit darauf hingewiesen, dass ich nicht in Bundesländer wie beispielsweise Niedersachsen fahren darf, da dort der AM Führerschein laut ihren aussagen ab 16 ist (in meinem aber ab 15). Allerdings habe ich gehört,…
Hallo, Ich mache momentan meinen Führerschein und habe bereits die Theorieprüfung bestanden und gut 20 Fahrstunden genommen. Das Problem ist, ich werde einfach nicht besser. Normal hat man doch nach 20 Stunden langsam den Dreh raus und beginnt mit Sonderfahrten… Ich bin leider motorisch tatsächlich etwas grob 😅 und tu mir beim lenken, schalten, Distanzen…
Was kostet das alles mit einem Pkw führerschein den ich auch habe? Sind Trotzdem Prüfungen dabei?
Es gibt ein kleines Verwarnungsgeld und die Auflage, das Dokument innerhalb von 3 Tagen vorzulegen.
ist nur eine OWI zahlt 10-15 Euro das wars.
kann sein dass du den FS vorzeigen musst, das aber auf der nächsten Wache,
das kostet dann ein Bußgeld und du musst in den nächsten Tagen, deine Fahrerlaubnis auf der Wache vorlegen.
Kannst. Dazu gibt es keine Pflicht
Ich will’s mal so kommentieren: Wenn du dir eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ersparen willst, solltest du es tun. Insofern wird aus dem Kann schon ein Muss.
Würdest du in Berlin arbeiten, würde dich bald gar nichts mehr wundern.
Entzüge und dergleichen kann die Polizei nachprüfen, aber nicht, ob er überhaupt eine Fahrerlaubnis hat.
Baden-Württemberg.
Ich recherchiere mal. Aber grundsätzlich müssten hierzu alle einen Zugriff haben. Ist ja jetzt nichts besonderes.
Alleine schon um zu erfahren ob jemand gerade einen Führerscheinentzug hat, aber den Führerschein noch nicht abgegeben hat und der Führerschein noch nicht ausgeschrieben ist.
Gefühlt hat jeder 5te keinen Führerschein dabei. Ohne einen Zugriff wäre die Polizeiarbeit nicht möglich.
https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZEVIS/zevis_node.html
Hiernach haben die Bundespolizei, die Landespolizeien, der Zoll, Rettungsdienstes und noch viele andere Zugriff.
Ich glaube dein Angehöriger der Berliner Polizei hat dir Schmu erzählt.
Es würde mich mehr als stark wundern, wenn die keinen Zugriff haben.
Berlin. Und wo steckst du?
Ich kann dir sagen, dass ich Zugriff auf Zevis und das ZFER habe.
Keine Ahnung mit wem du gesprochen hast, aber das sollte eigentlich überall der Fall sein.
Kannst ja mal sagen um welches Bundesland es geht.
Das ist richtig, aber ich weiß aus erster Hand, dass die Polizei keinen Zugriff weder auf ZFER noch auf ZEVIS hat. Sie müsste ihn haben, aber dem ist nicht so.
Nö, fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit die 10 Euro kostet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Fahren ohne Führerschein, wäre aber eine Straftat.
Nö, lies den 98c noch einmal.
Er umfasst alle Abfragen, die für das Strafverfahren von Relevanz sind bzw. in diesem getätigt werden.
Somit natürlich auch die Abfrage in Zevis. Die mache ich täglich um Überprüfungen zu tätigen.
Aber wir kommen von unserem tatsächlichen Thema weg.
Für den Besitznachweis gibt es keinerlei Rechtsgrundlage und er ist in keiner Weise bindend.
Somit würde ein fälschlicherweise eingeleitet Verfahren, natürlich sofort eingestellt werden.
Welche Daten sind das? Die im ZFER dürften dort nicht zu finden sein, denn es geht um jene Daten aus Strafverfahren. Das heißt, dort findet man bestenfalls, ob er schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein Verfahren hatte, aber nicht, ob er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Nebenbei: Im ZFER stehen auch nicht alle Fahrerlaubnisdaten, ggf. muss da ins RESPER geguckt werden. Aber auch darauf hat die Polizei keinen Zugriff. Sie sollten ihn haben, aber leider ist das nicht so.
Da sind wohl zwei Inseiter aneinander geraden.
Klar gibt es das? Warum soll es das nicht geben?
Ein normaler Datenabgleich nach 98c StPO.
Irrtum, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Und darum kann er das auch nicht.
Für den Besitznachweis gibt es keine Rechtsgrundlage.
Dann überprüft der Beamte eben die Daten im System oder fährt zu der Person nach Hause.
Alles andere wäre Verfolgung Unschuldiger.