Similar Posts

Subscribe
Notify of
2 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
evtldocha
10 months ago

Den Begriff “Raubkopie” gibt es im deutschen Recht, soweit ich weiß, überhaupt nicht und die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu privaten Zwecken ist unter Einhaltung bestimmter Bedingungen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (§ 53 UrhG). Zur illegalen Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes (vulgo: “Raubkopie”) wird also eine Kopie erst dann, wenn dieser gesetzlich (und durch richterliche Rechtsprechung) gesetzte Rahmen überschritten wird.

Mehr Information und Beratung gibt es bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht sowieso nur beim Fachanwalt Deines Vertrauens.

simonpeters1979
10 months ago

Wenn Du etwas kopierst, das urheberrechtlich geschützt ist.