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verreisterNutzer
6 years ago

Gilt für alle Kfz (wozu auch Krafträder und Leichtkrafträder zählen)

Guckst du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Auch zugelassene Original Teile tragen das Prüfzeichen. Für Originalteile benötigt man kein zusätzlichen Papiere nur bei Veränderungen am Fahrzeug die einer ABE bedürfen. Für eintragungspflichtige Teile sind keine Zusatzdokumente erforderlich da diese bereits in der Zulassungserklärung Teil II vermerkt werden.

fuji415
6 years ago

ECE-Kennzeichnung/E-Prüfzeichen

Eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen,für die eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde

19Michael69
6 years ago

Hallo,

ich denke, meine beiden folgenden Antworten zu diesem Thema helfen dir weiter:

Wenn noch Fragen offen sind, dann gerne stellen 😉

Viele Grüße

Michael

haltderda
6 years ago

e-zeichen bedeutet, dass du das teil anbauen darfst und ohne es beim tüv vorzuführen und jeglicher eintragung damit fahren darfst.

eine ABE wäre ein zettel den du rumtragen musst

verreisterNutzer
6 years ago
Reply to  haltderda

e-zeichen bedeutet, dass du das teil anbauen darfst und ohne es beim tüv vorzuführen und jeglicher eintragung damit fahren darfst.

Böser Irrtum:

Das E Zeichen besagt nur das ein Bauteil durch ein Mustergutachten oder einer ABE für den europäischen Straßenverkehr zugelassen ist, nicht das es auch am jeweiligen Fahrzeug verwendent werden darf. Ohne ein E- Zeichen ist ein Anbau nur durch Einzelabnahme erlaubt. Mit E Zeichen darf es nur als Originalteil verwendet werden oder bedarf es einem Mustergutachten für das jeweilige Fahrzeug und muss dann noch vom TÜV abgenommen und bei der Zulassungsstelle eingetragen werden oder es besteht eine mitzuführende “allgmeine Betriebserlaubnis” (ABE)

19Michael69
6 years ago

Ja, man darf nicht jedes “Teil” mit E-Prüfzeichen und gegebenenfalls Prüfnummer an jedem x-beliebigen Fahrzeug montieren.

Aber NEIN, ein “Teil” mit E-Prüfzeichen und gegebenenfalls Prüfnummer muss NICHT abgenommen und / oder eingetragen werden.

Genau das ist ja Sinn und Zweck dieses “Prüfverfahrens”.

Ein “Teil” mit EG-BE (E-Prüfzeichen) hat auch keine ABE, denn das ist das gleiche. Das eine nach europäischem Recht, das andere nach nationalem Recht.

Und das gilt auch für Anhängerkupplungen:

https://blog.mvg-ahk.de/2015/die-zulassung-der-anhaengerkupplung/

Gruß Michael

haltderda
6 years ago

dass das e-zeichen zum kfz passen muss ist doch klar

verreisterNutzer
6 years ago

dass das e-zeichen zum kfz passen muss ist doch klar

Das reicht nicht ! ! !

So gut wie jedes Zusatz- oder Tuningbauteil trägt ebenfalls ein E-Prüfzeichen, das bedeutet noch längst nicht das es nicht eingetragen werden muss.

Nimm nur mal eine Anhängerkupplung eines namenhaften deutschen oder europäischen Herstellers, die tragen alle ein E- Prüfzeichen und ein Mustergutachten wird mitgeliefert, trotzdem ist der Anbau Abnahme- und Eintragungspflichtig. Ebenso z.b. Felgen aus dem Zubehörhandel, auch sie tragen ein E Zeichen, dafür besteht meist eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das betreffende Fahrzeug, trotzdem muss die ABE grundsätzlich mitgeführt werden.