Was ist Bürgergeld arbeitslosengeld usw?

Bin zwar sehr jung und nichtmal im alter ausziehen zu dürfen aber will trotzdem wissen wie das läuft und was das ist.

Also wie beantragen die Arbeitslosen das arbeitslosengeld und müssen die nicht dafür krank oderso sein ?

Und wie läuft das mit dem normalen Bürgergeld bekommt jeder ausser die Arbeitslosen generell Geld und wo bekommt man dass.

Verstehe generell momentan nichts mehr.

Und das Kindergeld wie lange bekommt man das weil werde auch studieren nachdem ich mein abi hab und bekomme ich es dann immernoch weil ich ja noch nicht arbeite.

Und wie ist das mit studiumgeld da bekommt man doch auch irgendwie was.

Wie und wo beantragt man das allees ??? Bitte nicht urteilen tut mir leid für meine Fehl Erfahrungen aber will es mal endlich wissen :/

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DasOrakel
1 year ago

Arbeitslose bekommen Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, wenn sie bis zu 1 Jahr arbeitslos sind.

Bürgergeld ist hingegen eine steuerfinanzierte Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes Langzeitarbeitsloser.

Kindergeld bekommen grundsätzlich die Eltern und nicht das Kind selbst.

Den Rest kann man ergoogeln.

Marina916227
1 year ago

Leider müssen die dafür nicht krank sein, reicht wenn sie nicht arbeiten wollen.

Kigeld bekommst du bis 18 oder wenn du studierst soweit ich weiß bis 25.

Hatz4 soweit ich weiß in der arbeitsagentur und Kindergeld in Famlienkasse.

Gocca
1 year ago

Studium:
Deine Eltern sind Unterhaltpflichtig in der Ausbildung/ Studium.
Hier gilt die Düsseldorfer Tabelle, die je nach Einkommen deiner Eltern
die Höhe des Unterhalt bestimmen.
Zuzüglich bekommen deine Eltern Kindergeld.
Auf Antrag kann es direkt auf dein Konto kommen.

Wenn deine Eltern zu wenig verdienen, kannst du Bafög beantragen.

Alles andere kannst du nicht beantragen als Student.
Es ist für Menschen, die keine Arbeit haben oder nicht mehr arbeiten können aber noch keine Rente bekommen.

DaKaBo
1 year ago

Wenn du studieren willst, gehe ich davon aus, dass du auf ein Gymnasium gehst. Bist du dann nicht in der Lage, das zu recherchieren?

isomatte
1 year ago

Bürgergeld = Sozialleistung vom Jobcenter nach dem SGB – ll, dafür muss man vorher nicht min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten eingezahlt haben.

Man muss min. 15 Jahre alt sein, ab da gilt man als arbeitsfähige Person, dass ist eine Voraussetzung und natürlich die Bedürftigkeit nach dem SGB – ll.

Beantragen muss man das wie schon geschrieben beim Jobcenter.

Arbeitslosengeld = ALG – 1 Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit, dafür muss man arbeitslos und arbeitsfähig sein und innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge durch Erwerbseinkommen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Der Anspruch wird im Regelfall nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet, kann dann bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung unter 50 Jahren max. 12 Monate betragen und bei min. 12 Monaten mit Beiträgen min. 6 Monate.

Man könnte auch den Durchschnitt der letzten 12 Monate vom Nettoeinkommen nehmen, davon dann entweder 60 % oder wenn man min. 1 Kind mit Anspruch auf Kindergeld hat dann 67 % ALG – 1.

Ab dem 50 Lebensjahr kann der ALG – 1 Anspruch bei entsprechender Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung stufenweise bis zu max. 24 Monate steigen.

Im Gegensatz zu Bürgergeld kann man es also nur zeitlich begrenzt erhalten, bei Bürgergeld gibt es eine solche Grenze derzeit noch nicht, könnte man also theoretisch bis zur Regelaltersrente beziehen, solange man arbeitsfähig und bedürftig nach dem SGB – ll ist.

Kindergeld gibt es für die Eltern erst einmal bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres ohne eine Voraussetzung.

Ab 18 – zur Vollendung des 25 Lebensjahres kann es weiter Kindergeld geben, wenn das Kind z.B.in Ausbildung oder Studium ist, einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ – macht, oder bei der Agentur für Arbeit z.B. ausbildungssuchend gemeldet ist und auch ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung ist.

Kindergeld muss man bei der Agentur für Arbeit Familienkasse beantragen, unter Umständen könnte man da auch noch Kinderzuschlag erhalten, wenn dadurch der Bezug von Bürgergeld verhindert würde, da könnte man derzeit theoretisch für jedes Kind was die Voraussetzungen erfüllt zusätzlich zum Kindergeld noch einmal bis zu 250 Euro erhalten, also so viel wie derzeit Kindergeld pro Kind gezahlt wird.

Es kann für z.B. ein eine schulische Ausbildung oder Studium Bafög – geben, wenn die Eltern nicht über ein bestimmtes Einkommen kommen, dabei spielt dann auch eine Rolle, für wie viele Kinder die Eltern unterhaltspflichtig sind.

Für alle Leistungen findet man im Regelfall kostenlose Rechner im Internet und für das Kindergeld und Kinderzuschlag auch noch entsprechende Merkblätter, wo Erklärungen und Beispiele enthalten sind.

Beantragen müsste man Bafög – beim entsprechenden Amt für Bafög.

Es gibt auch noch BAB – Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit, dafür müsste man in der betrieblichen Erstausbildung sein, dürfte nicht mehr im Haushalt der Eltern leben und gemeldet sein, entsprechend geringe Nettovergütung bekommen und die Eltern nicht oder nur teilweise leistungsfähig sein.

Auch dafür findest man einen kostenlosen BAB – Rechner im Internet.

BAB – und Bafög – für Schüler muss bei rechtmäßigen Bezug nicht zurück gezahlt werden, anderes als bei Bafög – für Studenten, da müsste man bis zu um die 10 000 Euro zurück zahlen, also 50 % vom bewilligten Betrag.

Mit etwas Zeit findet man das auch alles mit Hilfe von Freund Google im Internet.