Was gilt jetzt wirklich?
Hallo,
vor einem Jahr habe ich mich bei der Fahrschule angemeldet, meine Papiere jedoch kamen erst letztes Jahr im April an. Jetzt habe ich ein Problem ich habe vor einem Jahr im Januar habe ich die App installiert. Ich möchte demnächst in die theoretische Prüfung rein, aber das wird schwer, wenn ich im Januar kein Zugang mehr auf die App habe. Bevor ich nochmal die Fahrschule kontaktieren wollte, wollte ich fragen, mein Vertrag läuft doch erst im April ab, oder? Ich meine ab dem Zeitpunkt, ab dem meine Papiere angekommen sind, muss ich in diesem einem Jahr meine theoretische Prüfung bestehen, oder habe ich das falsch verstanden.
Wie lange der Vertrag mit der Fahrschule gültig ist, kannst du deren AGB entnehmen .. meistens: 1 Jahr. Die Lehrmittel entscheidet auch die Fahrschule, wie lange sie die freigeben .. die meisten auch hier: 1 Jahr.
Davon unabhängig ist der Antrag bei der Führerscheinstelle auch 1 Jahr gültig.. wenn die Rechnung vom Tüv da ist / das Ok vom Tüv da ist.
Sollte deine Fahrschule die Lehrmittel auf ein Jahr beschränken dürfen sie das .. du musst sie verlängern lassen .. der Antrag bei der Behörde hat darauf keinen Einfluss.
Okay, aber wo kann ich das AGB entnehmen? Die Fahrschule ist derzeitig geschlossen, ich dachte immer, das der Vertrag ein Jahr nach dem meine Papiere gekommen sind auch endet. So kenne ich es von vielen anderen auch. So hab ich das verstanden. Meine Papiere sind im April angekommen und geh davon aus, dass ich bis nächstes Jahr April Zeit habe die theoretische Prüfung zu bestehen.
Die AGB müssen in der Fahrschule aushängen, manchmal werden sie auch dem Schüler mit dem Vertrag mitgegeben. Du hast ja auch Zeit bis dahin die Theorie zu bestehen, nur KANN eben die Fahrschule verlangen das du mit ihnen nen neuen Vertrag machst oder die Lehrmittel nochmal bezahlst. Der Vertrag bei der Behörde hat nichts mit der Fahrschule zu tun, quasi.
Da siehst du es.. ein Jahr nach Vertragsabschluss.. endet der Vertrag mit der FAHRSCHULE! Wie gesagt.. Tüv ist was anderes.
endet mit dem Erwerb der beantragten Fahrerlaubnis, in jedem Fall aber nach einem
Jahr seit Unterzeichnung durch die Fahrschule.
Und genau der Part fehlt ja hinter dem NACH .. was steht denn da bei dir?
in der Fahrschule einzusehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. sind Bestandteil des Vertrages
2. Sofern Gegenstand dieses Vertrages die Ausbildung (51) einer nicht voll geschäftsfähigen Person ist, erhält dieser nur Wirksamkeit, wenn die zur Erziehung
berechtigt(en) Person(en) ihr Einverständnis durch Unterschrift auf diesen Vertrag erklärt(en). Die Erklärung gilt gleichzeitig als Verpflichtung derides
Erziehungsberechtigten, für alle aus der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Kosten aufzukommen
. Dieser Vertrag beginnt mit Leistung der erforderlichen Unterschrift, er endet mit dem Erwerb der beantragten Fahrerlaubnis, in jedem Fall aber nach
das steht in meinem Vertrag
Genau.. der Antrag beim Tüv läuft noch. Aber wie gesagt.. die Fahrschule KANN verlangen das du einen neuen Vertrag machst.. die Kosten angleichen. Schau hier mal rein, die wird oft genommen: https://www.flvbw.de/files/Bilder%20und%20Downloads/AGB.pdf
Oh, also muss ich einen neuen Vertrag ausmachen, das ist ja ein Mist. Aber ich muss mich nicht neu anmelden beim TÜV oder ? Da es noch kein Jahr her ist, meine Papiere sind ja erst im April angekommen