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Siraaa
2 months ago

Das kann man nicht pauschalisieren. Zum einen können die Eltern nicht einen Schwerbehindertenausweis beantragen, sondern nur die Feststellung der (Schwer) behinderung beantragen. Was dabei raus kommt, steht auf einem anderen Blatt. Es kann z.B. auch sein, dass ein GdB festgestellt wird, dieser aber unter 50 liegt. Dann wäre man “nur” behindert und bekäme keinen Schwerbehindertenausweis.

Dinge wie Freifahrt im Nahverkehr (mit Wertmarke), eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung der KfZ Steuer, Parkausweise etc hängen z.B. von Merkzeichen ab.

Was ein Schwerbehindertenausweis einem bringt sind z.B. Steuerfreibeträge und eine Woche Mehrurlaub (was natürlich nur etwas bringt, wenn man arbeitet).

Je nachdem wie die Verhältnisse sind, kann es also auch sein, dass es einem vielleicht gar nichts bringt. (Weil man z.B. keine Steuern zahlt und nicht arbeitet)

Siraaa
2 months ago
Reply to  Jeremy Edberg

Dennoch kann man nie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Sondern eben die Feststellung. Was dabei dann rauskommt, wird dann entschieden. Ich habe übrigens als Rollifahrer mal mit GdB 20 angefangen. Also “nur” behindert. Ich hätte angeblich keine körperlichen Einschränkungen. Nach Widerspruch wurde es dann zwar mehr und im Veränderungsantrag nochmal deutlich höher…

Aber wie gesagt. Man kann keinen Schwerbehindertenausweis beantragen

AndreH363
2 months ago

Du bekommst Ermäßigungen, wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst.