Warum wird die Betriebsrente nicht gesetzlich gestärkt?

Wenn der Staat ständig sagt, dass die gesetzliche für die nächste Jahrzehnte nicht mehr fit wird, muss halt schauen dass man privat vorsorgt.

In Deutschland haben wir das Schweizer Modell der 3 Säulen übernommen, aber meiner Meinung nach nicht stark genug implementiert. In der Schweiz ab den 21ten Lebensalter ist man gesetzlich verpflichtet in die 2te Säule einzuzahlen und der Arbeitgeber ist ebenfalls gesetzlich verpflichtet die 2te Säule einzuzahlen und mindestens 50% der Beiträge zu übernehmen.

In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eine Betriebsrente anzubieten und wenn er es freiwillig macht, dann bietet er vielleich nur 20% Zuschuss an.

Das ist doch lächerlich hoch 10.

  • Die Arbeitgeber wollen nicht die Löhne anheben um mehr in die Rentenkasse einzuzahlen und die Arbeitgeber wollen auch nicht gescheite Betriebsrentebeteiligung anbieten. Wie soll man privat vorsorgen wenn der Staat uns mickrige Renten zahlt, unsere Löhne so hart besteuert und die Arbeitgeber einfach von Geiz und Egoismus besessen sind.

Und bevor ihr sagt “Dann gehe ich doch in die Schweiz” müsst ihr wissen, dass die Schweiz ein liberales Land ist und trotzdem Gesetze für den Ruhestand der Bevökerung einleitet. Deutschland ist ein Sozialstaat, aber bevorzugt Arbeitgeberinteresse sowas von!!!

Zumindest eine progressive monatliche Einkommensteuersenkung wenn man eine Lebensversicherung für fondsgebundene Rentenversicherung abschließt oder wenn man ein Sparvertrag für eine Immobilie abschließt.

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napoloni
1 year ago

2017 wurde die Betriebsrente gesetzlich gestärkt. Deshalb hieß das auch das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

GuenterLeipzig
1 year ago

Ich persönlich halte nichts von solchen staatlich geförderten Konstrukten, die bei Lichte besehen oft auch Renditekiller sind.

Ich habe mich persönlich dazu entschieden, langfristig in aktienbasierte Investments vorzusorgen und ernte momentan die Früchte meines Tuns.

DerHans
1 year ago

Die betriebliche Altersversorgung wird seit mehr als 40 Jahren gesetzlich gefördert.

Der Arbeitnehmer hat sogar mittlerweile einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung.

Dass eine Eigenleistung dazu gehört ist vollkommen in Ordnung.

Wie war das noch? Wat nix kost, is och nix