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Meinungen brauchen nicht wissenschaftlich begründet zu sein.
Ein Sterbewunsch kann tödlich sein.
Dennoch hat das BVG ein Urteil gefällt, wonach prinzipiell jeder Mensch das Recht hat, über sein Leben und damit auch über sein Lebensende zu bestimmen:
“In einem am 26. Februar 2020 verkündeten Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig und daher für nichtig. Dem Gericht zufolge umfasse das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit der Menschenwürde „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“ Es schließe auch das Recht ein, sich das Leben zu nehmen. Das Verbot in § 217 StGB mache es „Suizidwilligen faktisch unmöglich, die von ihnen gewählte, geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen“, so „dass dem Einzelnen faktisch kein Raum zur Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich geschützten Freiheit verbleibt.“ Unter strengen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber festlegen kann, soll dem Gericht zufolge auch geschäftsmäßige Hilfe künftig möglich sein.[119][120] (Wikipedia)
Ist er es denn? Gerade viele psychische Krankheiten verhindern, dass der Patient wirklich sachlich argumentieren kann.
Im Prinzip ist der Sterbewunsch auch nur eine Meinung. Der Zusammenhang zwischen deinen Beispielen erschließt sich nicht wirklich.
Weil unsere Gesetze nicht nach Wissenschaft, sondern nach Menschen gemacht sind.
Ja, das merkt man.
… ja, Gottseidank ist das so 🙂
Das ist recht pauschal. Sind denn die Personen, die die angeführten politischen Meinungen vertreten, dieselben, die den Wunsch aus dem Leben zu scheiden als Symptom einer psychischen Erkrankung bewerten?
Das ist doch eher eine Sache der Gesetzgebung denn der persönlichen Meinung.
Jein. Also klar, CDU/CSUler u. AfDler, die f. wissenschaftswidrige christliche Gesetzgebung etc. sind, sind aufgrund ihrer religiösen Überzeugung bzw. weil sie sich keine Fakten anhören, eher gegen Sterbehilfe als andere. Aber wenn ich mir die letzten Initiativen im Bundestag angucke, wollen selbst die Grünen die Rechtslage zumindest ein Stück weit wieder verschärfen, nachdem das BVfG sie 2020 liberalisiert, aber immer noch nicht liberal genug gemacht hat. Momentan darf Sterbehilfe gesucht u. geleistet werden. Das Problem ist, dass der Helfende einen Sterbewunsch ablehnen darf. Es gibt kein einklagbares Recht auf Sterbehilfe. Das ist das Problem. Jetzt werden wieder welche kommen u. sagen, man kann niemanden gegen sein Gewissen zwingen, Sterbehilfe zu leisten. Ich sage: Doch! Wenn wir etwas auf Menschenrechte u. Verhältnismäßigkeit zwischen zwei Interessen geben, dann ist ja wohl wichtiger, dass jemand sich nicht qualvoll im Meer ertränken oder von der Brücke stürzen muss als dass der Arzt ein gutes Bauchgefühl beibehält!
Bauchgefühl und Gewissen sind nicht dasselbe. Sonst wären die Widerstandskämpfer gegen Hitler für ihr Buchgefühl in den Tod gegangen.