Wann wird Haftbefehl gültig?
Hallo ihr lieben,
ich konnte eine Rechnung länger nicht zahlen weswegen ich irgentwann einen Vollstreckungsbescheid erhalten habe. Ich habe die Rechnung immernoch nicht begliechen und bekam ein Schreiben vom Anwalt, dass ich eine Rate von mindestens 130€ monatlich zahlen muss oder ich hätte eine Vermögensauskunft machen müssen.
Habe die Rate von 130€ dann drei Monate lang bezahlt, letzten Monat ging das aber nicht und nun bekam ich erneut ein Schreiben vom Anwalt, dass die Ratenzahlung nun hinfällig ist weil ich einmal nicht bezahlt habe und nun habe ich zwei Wochen Zeit und muss dann entweder die ganze Summe aufeinmal zahlen oder ich muss eine Vermögensauskunft machen.
Und da stand auch, dass gegen mich ein haftbefehl ausgestellt werden kann, wenn ich zu diesem Termin nicht erscheine. Wenn ich nun aber nicht zahle und auch zum Termin zur Abgabe der vermögensauskunft nicht erscheine…… könnte es dann passieren, dass am nächsten Tag ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und mich verhaftet?
Oder dauert es dann erstmal ne Weile bis es bearbeitet wird und etwas passiert? Oder bekommt man dann erst einen Brief wo drinnen steht, dass es einen haftbefehl gegen mich gibt? Und ist dieser dann sofort gültig oder gibt es da auch eine Frist von zwei Wochen? Und meint ihr, dass man mit dem Anwalt eventuell nochmal über eine Ratenzahlung reden kann?
Danke im Vorraus und liebe Grüße 🙂
Nein, für die Vollstreckung eines Haftbefehls ist die Polizei zuständig.
Kommt drauf an, wie schnell das Gericht da bei der Stange ist. Der Gläubiger muss ja Kenntnis erlangen, dass du rechtswidrigerweise die Abgabe der Vermögensauskunft verweigerst und dann den Haftbefehl beantragen.
Ein paar Tage kann das alles dauern aber eine zwei Wochen Frist gibt es nicht.
Du kannst aber jederzeit die Haft abwenden / beenden durch Abgabe der VA oder Zahlung der Restschuld.
Höchstwahrscheinlich nicht.
Warum auch? Du hast ja jetzt mehrfach bewiesen, dass du dich an vertragliche Absprachen nicht halten kannst. Warum sollte sich der Gläubiger erneut auf eine Ratenzahlung einlassen?
Sorry, so gut wie Deine Antworten auch meistens sind, hier irrst Du. Den Erzwingungshaftbefehl zu vollstrecken ist zunächst mal alleine Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er hat dabei allenfalls noch einen Gerichtswachtmeister dabei. Nur wenn es konkrete Hinweise darauf gibt das es zu Gewalttätigkeiten kommen kann, kann er die Polizei um Amtshilfe bitten.
Eben zunächst steht da erstmal “kann“. Das Ganze dauert ja erstmal bis bekannt ist das Du nicht bezahlt hast und die Vermögensauskunft verweigerst. Dann muss der Gläubiger erstmal den Haftbefehl beantragen und vor allen erstmal die Hatkosten für einige Tage im Vorraus bezahlen. Wenn dann noch ein Richter einen Haftbefehl ausstellt ist dieser sofort gültig. Du kannst bis dahin jederzeit noch bezahlen (alles), oder die Vermögensauskunft abgeben. Selbst wenn der Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl bei Dir auftaucht kannst Du immer noch die Vermögensauskunft abgeben.