Wann Standlicht-Pflicht beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften?

In meinen Unterlagen steht “immer”, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Autohalter, der außerhalb einer Ortschaft wohnt, jede Nacht das Licht anlässt. Bezieht sich die Pflicht nur darauf, wenn man ein zu umfahrendes Hindernis darstellt? Also muss ich auf einem Feldweg, auf einem separaten Parkplatz etc. wirklich das Standlicht anlassen nachts?

(1 votes)
Loading...

Similar Posts

Subscribe
Notify of
4 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
HugoHustensaft
2 years ago

Auf einem expliziten Parkplatz nicht, alleine schon deshalb, weil auf einem Parkplatz mit parkenden Fahrzeugen zu rechnen ist.

Auf einem Feldweg auch nicht, weil Du da schlicht gar nicht parken darfst, weil Du da nichts zu suchen hast.

Auf anderen Straßen außerorts stellt das geparkte Fahrzeug aber ein unerwartetes Hindernis dar und ist entsprechend zu kennzeichnen, hier mit Standlicht (wobei die sog. Parkleuchte, also einseitiges Standlicht) ausreicht.

milichl
2 years ago

Auf einem Parkplatz nicht. Am Straßenrand, wenn das Auto nicht aus 50-100m Entfernung erkennbar ist.

Jo3591
2 years ago

Immer, das hast Du doch schon gelesen. Was Du Dir vorstellen kannst oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wenn Dir einer bei Dunkelheit drauffährt, weil er Dein unbeleuchtetes Auto nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt hat, kriegst Du nicht nur das fällige Bußgeld, sondern bist auch für den Schaden verantwortlich und auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug bleibst Du sowieso sitzen, wenn Du nicht Vollkasko-versichert bist.

apfelbus
2 years ago

Auf STRASSEN ausserhalb geschlossener Ortschaften!