Wann muss der Bußgeldbescheid bezahlt werden?

Nach 2 Wochen gilt ja die Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Habe ich ab dann 2 Wochen Zeit das bußgeld zu bezahlen oder kann ich das auch vorher machen?

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Roger764
2 months ago

Die Rechtskraft des Bußgeldbescheids tritt gemäß § 67 OWiG nach Ablauf der Frist von zwei Wochen ein, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Zahlungspflicht erst mit Eintritt der Rechtskraft entsteht. Vielmehr eröffnet sich dem Betroffenen gemäß § 71 OWiG die Möglichkeit, das Bußgeld bereits vor dem Ablauf der Frist zu begleichen, wodurch die Vollstreckung des Bescheids unter Umständen im Voraus abgewickelt wird, was gleichzeitig eine vorzeitige Erledigung im Sinne des § 72 Abs. 1 OWiG darstellen könnte. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zahlung vor Eintritt der Rechtskraft keinerlei Einfluss auf die Möglichkeit hat, innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch zu erheben oder die Rechtsfolgen des Bescheids zu überprüfen. Somit kann das Bußgeld auch vor Ablauf der Rechtskraft des Bescheids beglichen werden, jedoch ohne dass dies die rechtliche Verbindlichkeit des Bescheids beeinflusst oder eine Präjudizwirkung für etwaige Rechtsmittel hat.