Similar Posts

Subscribe
Notify of
5 Answers
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Rutscherlebnis
2 years ago

Nein,Amtsgerichte sind nicht ständig besetzt.

Juristisch und rechtlich gilt ein Brief unter hinzuziehung eines Zeugen eingeworfen,und als wirksam zugestellt.Also am Samstag oder Sonntag eingeworfen,wird eine taggenaue Frist eingehalten.

Aber Achtung: Viele Fristen setzen zwar ein Datum,wenn dies aber auf einen Samstag,Sonntag oder Feiertag fällt,verlängert sich die Frist nicht,sondern der vorherige Werktag ist maßgeblich.

Manchmal ist es aber auch so bestimmt,das eine Verlängerung bis zum nächsten Werktag nach dem Feiertag oder dem Montag nach dem Wochenende bestimmt ist.

Jubiljana
2 years ago
Reply to  Rutscherlebnis

Wenn die Einwurfpost Sa und So nicht gelehrt wird, wird in der Regel am Montag der Eingang auf den vorhergehenden Freitag datiert, da nicht nachvollzogen werden kann, wann die Post tatsächlich eingeworfen wurde und “im Zweifel für den Angeklagten” gilt.

Rutscherlebnis
2 years ago
Reply to  Jubiljana

Nein.Eingang ist am Montag.Hier gibt es viele Urteile,wo man versucht hat,versäumte Fristen mit einem Einwurf am Wochenende noch einzuhalten.

Jubiljana
2 years ago

Das Gericht kann nicht einfach z.B. eine Monatsfrist verkürzen, nur weil Wochenende ist. Die Frist ist gesetzlich festgeschrieben. Ein Schreiben gilt als zugestellt, wenn das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers (Briefkasten) mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme gelangt ist. Es ist nicht dem Einwerfer anzulasten, dass das Gericht am Wochenende die Post nicht sichtet. Eine tatsächliche Unmöglichkeit liegt jedenfalls nicht vor, eher eine organisatorische Unzulänglichkeit.

Grantchester
2 years ago

Die Geschäftszeiten sind üblicherweise mo-fr.