Vorsichtig über rote Ampel ausweichen – Blitzer?
Man darf ja vorsichtig über eine rote Ampel fahren, um Blaulichtfahrzeugen Platz zu machen.
Es gibt jedoch meines Wissens nach Blitzer, die bei Rotlichtverstößen auslösen.
Stimmt das, und wenn ja, muss man dann die Strafe trozdem zahlen?
Du solltest sehr umsichtig sein und so zügig wie möglich die Einsatzfahrzeuge passieren lassen.
Wenn du ein Knöllchen bekommst, dann gibst du den Grund an und in der Serviceleitstelle ist dieses Fahrzeug, welches mit Sonderzeichen genau dort unterwegs war, registriert!
Nein. Das Blaulichtfahrzeug wird ja auch geblitzt.
Was wenn die Ampel genau in dem Moment, wo ich bereits drüber bin, das Blaulichtfahrzeug aber noch nicht, auf grün umschlägt?
Es wird in der Regel zweimal geblitzt um auf den Bildern zu sehen was der Fahrer treibt. Gibt genug, die noch mit einer Vollbremsung rechtzeitig zum stehen kommen aber den Blitzer auslösen.
Du kannst es trotzdem beweisen. Du sollst ja nicht drüberfahren, sondern vorsichtig einfahren
Es gibt Situationen, in denen man das Blaulichtfahrzeug besser erstmal nicht vorbei lässt. Ist mir letztens erst passiert. Eine Bundesstraße. Eine Spur bergab, zwei bergauf. Ich mit sem Lkw rolle bergab. Für mich kommt unten eine leichte Linkskurve. Also. Hinter mir ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn. Was mache ich? Fahre brav rechts ran und halte an. Der Rettungswagen will also überholen, aber von unten kommt auch ein Lkw der bergan fährt. Der fährt auf seinen zwei Spuren natürlich nach rechts und die Pkws wollen klar gleich überholen. Aber da fährt ja in dem Moment der Rettungswagen. Und da das direkt nach dieser Linkskurve war, haben die Pkws ihn auch nicht gesehen, so dass es fast zum Zusammenstoß gekommen wäre. Der erste Pkw hat glücklicherweise schnell reagiert, eine Vollbremsung hingelegt und Warnblinker an. Diesmal ist nichts passiert, aber beim nächsten Mal würde ich den Rettungswagen nicht vorbeilassen. Erst wenn ich denke, dass es sicher ist.
Nein, hier lag ein rechtfertigender Notstand vor.
Nein musst du nicht, Anhand der Zeit und des Datums kann nachgewiesen werden, dass zu dem Zeitpunkt an der Stelle eine Blaulichtfahrt war.
Ja.
Wenn man die Haltlinie überfährt, um einem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen, dann nicht.
Der § 1 StVO gilt trotzdem weiterhin. Also musst du besonders aufmerksam sein (niemanden schädigen oder gefährden).
Und wie sieht das in der Praxis aus? Gerät man da nicht in Beweisnot?
Nein, die müssen dir beweisen, dass kein Einsatzfahrzeug gekommen ist, dem du Platz gemacht hast. Und Einsätze sind bei der Leitstelle dokumentiert.
Nein.
Korrekt.
Ja, und in der Regel wird dann ja auch das Blaulichtfahrzeug über die rote Ampel fahren und ebenfalls geblitzt werden. Oftmals bekommen die Sachbearbeiter im Amt das dann schon selbst auf die Reihe und du bekommst gar keine Post.
Ansonsten, wenn du Post bekommst, füllst du den Anhörungsbogen aus und widersprichst dem Vorwurf. Dem Einspruch wird stattgegeben und die Sache ist vom Tisch. Beweisfoto vom Blaulichtfahrzeug liegt dem Amt ja vor.
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