Vorhandene PV Anlage mit Balkonkraftwerk kombinieren?
Hi,
besitze eine PV Anlage mit Ost / West ausrichtung. Bin zufrieden aber gerade im Winter sind die nachteile gegenüber Südlage natürlich eindeutig.
Um zumindest den Ruhestrom besser abdecken zu können, würde ich gerne nach Süden nochmal ein paar Platten auf die Garage packen.
Die Hauptanlage ist über 1 Jahr in Betrieb, deshalb wäre alles was ich mache rechtlich ja eine neue Anlage.
Kleine 1Phasen wechselrichter ( mehr als 3-4kwp haben eh keinen Platz ) sind ja unverhälltnismäßig teuer.
Einfach ein Balkonkraftwerk mit 4 Platten, auf 800W gedrosselt, werde ich nicht instalieren dürfen, oder? Überschuss würde dann ja eingespeißt, das darf warscheinlich nicht?!
Wie sieht es aus mit einem Mini Wechselrichter, mit max 1680W Leistung, Drosselbar auf 800W? Kann ich den einfach ungedrosselt als eigene Anlage ( natürlich 1Phasig ) zusätzlich anmelden? Wie würde das ablaufen?
Kann der Elektriker einfach den Stecker abschneiden, an eine Abweigdose klemmen und als PV Anlage anmelden? Wäre vom P/L Verhälltnis halt viel günstiger als ein 1Phasen Wechselrichter passend zu meinem Hauwei System, der dann mit max 3kwh laufen würde, weil ich ja eh nicht so viel Platz habe?
Grundsätzlich ist das zulässig. Aber es gibt es paar Stolpersteine.
Wenn sichergestellt ist, dass kein Strom aus der zusätzlichen Balkon-Anlage eingespeist wird, reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister.
Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Grundlast des Gebäudes sowieso immer über 800 Watt liegt.
Kann das nicht sichergestellt werden, muss die neue Anlage entweder auf den Übergabepunkt abgeregelt oder regulär angemeldet werden.
Die Abregelung ist technisch zwar eventuell möglich, jedoch nicht sehr sinnvoll, weil die Grundlast dann wahrscheinlich größtenteils von der anderen, größeren Anlage getragen wird, die ja nicht abgeregelt wird.
Die Anmeldung ist prinzipiell auch kein Problem, verändert aber die anteilig die Einspeisevergütung des Gesamtsystems.
Ein simpler Betrieb ohne die entsprechende Grundlast oder weitere Maßnahmen läuft leider auf den Straftatbestand des Subventionsbetrugs heraus.
Das ist erlaubt. Der Überschuss, also die Differenz zwischen der Solarzellenleistung und den 800 Watt des Wechselrichters, werden dann nicht abgerufen. Mehr als 800 Watt wird nicht eingespeist.
Du kannst technisch auch je zwei Solarplatten parallel schalten. Investitionskosten betragen dann 1-2 Platten und Y-Kabel für die Solarplatten.
klar, aber da ich ja eine PV Anlage habe, wird der Überschuss ja eingespeißt, und läuft durch den 2 richtungszähler, würde also bezahlt. Darf das so sein? Das wäre das einfachste, und im Winter kommt ja eh nicht sooo viel rein, also 800W wäre da ja genug, wenn ich im sommer dann nur mit 50% fahren kann ( wo die große ost/west Anlage eh genug liefert ), und ich dafür die anmeldung und den Elektriker nicht brauche, dann wäre das völlig ok