Withdraw from school, give reason?

I'm 18 years old, in 11th grade at a high school in Bavaria, and I've been at school for 12 years, including a repeat year. I'm starting an apprenticeship in September. Do I legally have to provide a reason for my deregistration? Thank you.

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maria38000
8 months ago

Nein – einfach abmelden. Abgangszeugnis mit dem Vermerk des Schulabschlusses verlangen.

RobertLiebling
8 months ago

Nö. In Bayern bist du mit erreichtem mittleren Schulabschluss erst mal nicht mehr schulpflichtig. Erst wieder, wenn du eine Ausbildung im dualen System beginnst.

maria38000
3 months ago
Reply to  RobertLiebling

Wenn man keine Ausbildung beginnt, muss man, bis man 18 Jahre alt ist, zwei Tage eine (Sammel) Berufschulklasse besuchen. Ich möchte mal annehmen, dass das auch für Bayern gilt.

Akka2323
1 month ago
Reply to  maria38000

Er ist 18 Jahre, aber Kindergeld und Krankenversicherung sind dann weg.

RobertLiebling
3 months ago
Reply to  maria38000

Wenn man den mittleren Schulabschluss hat gilt das in Bayern nicht. Ich schreibe das ja nicht zum Spaß.

Art. 39 (3) Nr. 5 BayEUG

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-39

maria38000
1 month ago

Schaut mal hier. Wenn man einen Arbeitsvertrag und mittlerern Bildungsabschluss hat, muss man nicht zur Berufsschule. Da entfällt auch die 1-tätige Pflicht. – Auch in vielen anderen Fällen der Überbrückung.

Dass du in deinem Fall keinen Grund für die Abmeldung nenne musst – nur evtl. auf Nachfrage – hatte ich, glaube ich, schon geschrieben.

Ansonsten frage einfach mal nach bei deinder Schule oder im Berufsschulzentrum.

RobertLiebling
1 month ago

Hab ich doch alles angegeben: Art. 39 (3) Nr. 5 BayEUG – Absatz 3, Nummer 5.

maria38000
1 month ago

Für dich gilt das dann doch sowieso nicht für die Monate bis Ausbildungsbeginn, weil du schon 18 bist. Erst wenn du eine (duale) Ausbildung beginnst, gibt es auch wieder Berufsschulpflicht.

maria38000
1 month ago

Auf welcen Absatuz willst du dich denn da beziehen?

maria38000
3 months ago

Bayern schein da schon ziemlich speziell zu sein .

RobertLiebling
3 months ago

Die Sache ist völlig eindeutig:

Berufsausbildungsverhältnis => Berufsschulpflicht. Ausnahme: der Azubi hat die (Fach-)Hochschulreife.

Mittlere Reife und kein Berufsausbildungsverhältnis => keine Berufsschulpflicht.

maria38000
3 months ago

In dem Dokument stehen zwei widersprüchliche Informationen. Also erkundige dich beim Schulamt. – Durch die Berufsschulpflicht, die ja auch Ausnahmen / Tätigkeiten zulässt, will man vermeiden, dass Jugendliche herumgammeln.

Akka2323
1 month ago

Nein, aber das Kindergeld und die Krankenversicherung sind weg. Das mußt Du klären.

maria38000
1 month ago
Reply to  Akka2323

Für die Überbrückungszeit, musst du auf jeden Fall mit der Kranenversicherung klären, ob due weiter familienversichter bleiben kannst – und lass dir die Lösung schrift lich geben.