Adult sister ran away from home and now wants our parents to pay the rent?
My sister ran away with her boyfriend and came back after more than a week, demanding that our parents pay more than €900 a month in rent. Do my parents have to pay this? Is this regulated by law?
She is 18 and her boyfriend is 19. Both are unemployed.
She is also currently dropping out of high school, with no motivation to go to work or do an apprenticeship.
Es ist gesetzlich geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html
Deine Schwester kann arbeiten gehen und ist somit im Stande sich selbst zu unterhalten.
Und einfach ausziehen und dann Geld verlangen ist eh nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html
Das bedeutet im Klartext: würde deine Schwester unterhaltsberechtigt sein, weil sie z.B. noch zur Schule geht, dann müssen deine Eltern ihr den Unterhalt nicht in Bar geben, sondern können ihr Zuhause Kost und Logis anbieten.
Wäre die Schule oder der Ausbildungsplatz z.B. so weit weg von Zuhause, dass das Kind ausziehen muss, dann sieht die Sache anders aus. Allerdings bedeutet dies auch nicht, dass sie sich fürs Abi eine Schule aussuchen kann, die mal eben 60 km entfernt liegt, wenn sie die gleiche Schulform in Elternnähe hätte.
Sie kann selbstverständlich ausziehen mit 18 wohin sie auch immer will. Nur Hand aufhalten: nein.
Es sei denn, die Eltern begrüßen den Auszug und sichern ihr finanzielle Unterstützung zu.
Selbst wenn sie die Schule jetzt noch nicht abgebrochen hat, bedeutet dies nicht, dass ihre Eltern ihr die eigene Wohnung sponsern müssen.
An Stelle der Eltern würde ich dem Fräulein klar machen, dass sie gerne Zuhause wohnen kann wenn sie die Schule beendet und auch während der ersten Berufsausbildung (wenn die Eltern ansonsten trotz Ausbildungsvergütung noch zuzahlen müssten mit eigener Wohnung).
Will sie mit dem Freund zusammen leben, dann muss sie sich leider einen Job suchen um das zu bezahlen.
Anspruch auf Unterhalt ab 18 bestünde nur dann, wenn sie in Ausbildung oder Studium wäre, der Auszug notwendig, oder von den Eltern gewollt und diese dann auch entsprechend leistungsfähig wären.
Deine Schwester ist volljährig, hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert.
Und auch dann müssen deine Eltern ihr ein Wohnen an anderem Ort nur finanzieren, wenn sie z.B. in einen anderen Ort studieren würde.
Solange deine Eltern ihr Unterkunft und Verpflegung bieten, müssen sie nichts zahlen.
Das sollten sie ihr mitteilen und eine Zahlung verweigern, wenn sie die Schule tatsächlich abbricht. Aber auch dann, wenn nicht, sie aber zu Hause wohnen könnte. Natürlich ohne ihren Freund.
Deine Eltern sind auf jeden fall erst mal zu Unterhalt verpflichtet ob sie diesen in bar entrichten müssen oder in Form von Unterkunft usw in der elterlichen Wohnung hängt vom Einzelfall ab
Über die genauen Umstände können wir hier aber nur spekulieren von daher ist keine rechtlich verbindliche Antwort möglich
Eher nicht. Lies doch mal:
Der Abbruch des Abiturs entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Sie hat juristisch gesehen durchaus das Recht sich um zu orientieren oder auch wenn es körperliche (eher psychische) Probleme gibt diese behandeln zu lassen
vielleicht solltest du dich erst ein wenig mit den Gesetzen befassen
Was das Mädel aber im schlimmsten Fall vor dem Familiengericht auch irgendwie nachweisen bzw.glaubhaft machen müsste.
Ich gehe hier eher von einer sturen jungen Erwachsenen aus, bei der nicht alles nach ihrem Kopf ging und sie deshalb einfach zum Freund gezogen ist.
u.U. – dazu kennen wir aber die Situation nicht genau genug, kann der Auszug aber auf Grund zerrütteter Familienverhältnisse notwendig gewesen sein
Wenn der Auszug durch die Ausbildung nicht notwendig war und von den Eltern auch nicht gewollt, dann besteht auch kein Anspruch auf Barunterhalt, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.
Ihrer Unterhaltspflicht können sie auch durch Naturalunterhalt nachkommen.
Die Eltern sind für sie zwar grundsätzlich Unterhaltspflichtig, aber sie kann trotzdem nicht einfach verlangen, dass ihr 900 Euro Miete gezahlt werden. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum ersten Berufsabschluss, hängt aber auch davon ab, ob der Jugendliche überhaupt danach strebt.
Auch kann sie nicht in beliebiger Höhe Geld verlangen. Sie können auch Deiner Schwester anbieten wieder bei ihnen ein zu ziehen, oder wenn das nicht geht, dann können sie zumindest verlangen, dass sich der Freund zur Hälfte an der Miete beteiligt. Sie sind nur für den Unterhalt ihrer Tochter verantwortlich und nicht für den Freund. Und letztlich sie können auch sagen, wir zahlen zwar Miete, aber nur für eine kleinere Wohnung.
Sie sind nur zum Unterhalt in Form von Unterkunft und Verpflegung verpflichtet, wenn es der Tochter zuzumuten ist. Außerdem grundsätzlich bei volljährigen nur, wenn in Ausbildung.
https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Deine Eltern müssen das nicht bezahlen. Deine Schwester ist volljährig und kann selbst für sich sorgen. Wenn sie keine Ausbildung macht dann soll sie sich für Bürgergeld anmelden. Auch ihr Freund kann sich Hilfe suchen oder eine Arbeit anfangen. Und 900 Euro für 1 Wohnung ist sehr viel, das geht auch günstiger.
Die Eltern müssen kein Bargeld geben, wenn sie Unterkunft und Verpflegung stellen. Sie müssen einen Auszug aus der Wohnung in der Schulphase auch nicht finanziell unterstützen.
Unterhalt wird nur geschuldet für Leute in Schul- bzw. Berufsausbildung oder Ausbildungssuchende.
Fürs Faulenzen müssen die Eltern nicht aufkommen.
Und Studium, der Auszug muss notwendig sein, oder die Eltern möchten diesen, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.
Nein, das müssen deine Eltern natürlich NICHT bezahlen.
Wenn die Prinzessin eine Luxus-Wohnung haben möchte, dann soll sie selbst arbeiten gehen.
Für die Unterhaltsverpflichtungen der Eltern reicht es vollkommen aus, wenn die Möglichkeit besteht, dass deine Schwester bei euch zu Haus wohnen kann.
Wenn sie das nicht will, dann muss sie halt selbst zusehen, wie sie die Wohnung finanziert.
Nein, deine Eltern sind wohl nicht verpflichtet, ihr monatlich mehr als 900 Euro für Miete zu bezahlen.
Wenn sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Ob nun Bar oder Kost und Logi bleibt ihnen überlassen.
Aber nur, solange sie eine Ausbildung macht, Ldo Schule, Lehre, Studium… wenn sie faulenzt, kriegt sie Familienrechtlich nichts. Sozialrechtlich müssen die Eltern bis 25 zahlen, können aber verlangen, dass sie wieder daheim einzieht (spart Kosten) und sich im Haushalt einbringt. Es reicht zudem, wenn sue ein Dach überm Kopf hat und etwas zu essen kriegt, Taschengeld und Markenklamotten müssen deine Eltern ihr nicht bezahlen
Nein, wenn sie sich nicht in einer Ausbildung (Schule, Studium, etc) befindet, müssen deine Eltern keinen Cent zahlen.
Deine Eltern müssen garnichts haha. Deine Schwester ist 18, also Volljährig und jetzt selbst verantwortlich. Hat sie Pach gehabt.
auch mit 18+ können Eltern zu Unterhaltsleistung verpflichtet sein. Ob diese dann die 900€ für Miete abdecken werden – naja eher nein…
Den Richter der das bewilligt, will ich kennenlernen. So wie das hier im Text beschrieben wurde, müssen die Eltern wohl nichts bezahlen.
Dann warten wir mal ein paar Monate und schauen wie die Lage dann aussieht. Ich wette ein Fuffy das da nichts passiert. Ja klar in der Theorie ist so einiges möglich, aber nicht alles in der Theorie iist auch in der Praxis so
wenn sie diese nachweisen kann doch zu 100% da ist die Rechtslage klar definiert. Sie hat sogar das recht das Abitur abzubrechen oder eine Ausbildung oder ein Studium ohne das dadurch Unterhaltsansprüche verfallen.
Ne wird zu 100% nichts passieren.
sie muss nur Eigenbemühungen nachweisen eine Ausbildung oder Arbeit zu finden, dafür reichen ein paar Bewerbungen aus, diese müssen nicht erfolgreich sein
Nein.
Volljährig. Nein.