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ruhrgur
9 months ago

Selbstverständlich kannst du das. Eine Videobearbeitsungssoftware ist urheberrechtlich als Werkzeug bzw. technisches Hilfsmittel zu verstehen und kann selbst keine Urheberrechte an einem Werk besitzen (für Konkretisierung, siehe Blohm WStR § 2 UrhG Rn. 2). Urheber bist du selbst als natürlich Person, die das Video geschaffen hat.

Allerdings sind natürlich ggf. Rechte Dritter zu beachten, wenn du bspw. Musik in das Video eingefügt hast oder ähnliches.

LG

DasOrakel
9 months ago

Solange es nicht gegen die YT-Nutzungsbedingungen verstößt, sehe ich keine Einwände.

Du solltest aber vielleicht einblenden, womit es bearbeitet wurde und die Nutzungsbedingungen der “App” beachten.