Versicherung möchte nicht zahlen?
Hallo ich war leider betroffen am Sturm in Bayern. vor ca 1 Monat.
mein Auto hat ein großen Schaden.
die Versicherung möchte nicht zahlen trotz Teilkasko weil angeblich wir 1 Monat Zuspätkommenden gezahlt haben weil kein Geld an diesen Tag war wo die es abgezogen haben, habe extra gesagt am Ende des Monats kommt mein Geld ,
was nun? Mein Auto war versichert!
Sofern es eine Folgeprämie war (also dass die Versicherung bereits länger bestand), hast du gute Chancen, dass du den Schaden ersetzt bekommst.
neue Versicherung
Fahrzeug war abgemeldet (Ruheversicherung)
Du hast deine Rechnungen nicht bezahlt und wunderst dich jetzt, weshalb deine Versicherung die Zahlung verweigert?
Ohne Worte!
Der Versicherer kann bei Zahlungsverzug auch vom Vertrag zurücktreten. Zahlen Sie die Prämie also nicht ein und der Versicherer klagt nicht innerhalb von drei Monaten auf Zahlung, dann gilt das Kraft Gesetz als Rücktritt vom Vertrag. Das bedeutet der Versicherungsvertrag fällt rückwirkend, ersatzlos weg.
Wobei man das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz nicht vergessen sollte und somit ist diese rückwirkende Stornierung einer Kfz-Versicherung nicht möglich.
Wenn der Erstbeitrag noch nicht bezahlt wurde, muss deine Kfz-Versicherung deinen Schaden auch nicht zahlen.
Ein Tipp für die Zukunft, schreibe deine Texte so, dass man sie auch verstehen kann!
Wieso soll es versichert sein, wenn du nicht zahlst?
Hat die Versicherung die Kasko denn gekündigt?
Nein!
Na dann ist sie gültig.
Aber die Versicherung bestand relativ frisch! Und das Fahrzeug wurde vor dem Schaden abgemeldet! Da ist eigentlich nur die ruheversicherung von denen gültig von der Teilkasko
Ja habe eben Gelsen solang nichts gekündigt ist gilt sie
Du hast die Prämie nicht (pünktlich) bezahlt. Warum sollte jetzt die Versicherung Deinen Schaden bezahlen?
Aber die haben nicht gekündigt! Und ich habe mich extra informiert ob ein Beitrag frei ist!!!
Und was soll dieser Satz bedeuten?
Kfz-Beiträge müssen bei Fälligkeit bezahlt werden (es gibt keinen freien Beitrag).
Wegen §38 VVG, neue Fassung.