Versicherung kürzt Kostenvoranschlag Autoreparatur?

Hallo, ich war bei VW und habe einen Kostenvoranschlag gemacht, da mir jemand in meinen VW gefahren ist. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2600 € netto. Nun hat die Versicherung den Kostenvoranschlag geprüft und mit einer anderen Werkstatt die es für 1700 € netto reparieren kann verglichen und möchte mir nun nur 1700 € auszahlen. Darf die Versicherung das ?

grüsse Dan

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Rennegent
1 year ago

Sag der Versicherung, dann gehst du eben zum Gutachter, soll der darüber entscheiden. Dann zahlen sie den Gutachter halt auch noch, nicht dein Problem. Das Gutachten eines Sachverständigen wird eher selten von der Versicherung angezweifelt.

Pensioner61
1 year ago
Reply to  Rennegent

Wenn der Schaden über die Vollkasko abgerechnet wird, darf er selbst den Gutachter bezahlen!

Rennegent
1 year ago
Reply to  Pensioner61

Er will ja kein Geld von der Kasko sondern von der KfZ-Haftpflicht des Unfallverursachers. Und das Gutachten ist Teil des Schadenersatzanspruchs.

Pensioner61
1 year ago

 Den Gedanken, nicht zu reparieren und das Geld einzustecken, verstehe ich aber nur bei der Haftpflichtregulierung, denn da habe ich sonst keine Nachteile. 

Es gibt auch Besonderheiten. z.B. wenn der Versicherungsnehmer selbst als Kfz-Mechaniker tätig ist, kann er das Fahrzeug auch selbst reparieren und die meisten Versicherer akzeptieren dies, wenn er nach der Reparatur den Nachweis erbringt, dass das Fahrzeug fachmännisch repariert wurde. Auch in diesem Fall kann nach Gutachten abgerechnet werden.

Rennegent
1 year ago

Klar, das stimmt. Den Gedanken, nicht zu reparieren und das Geld einzustecken, verstehe ich aber nur bei der Haftpflichtregulierung, denn da habe ich sonst keine Nachteile. Die Vollkaskorückstufung kostet über die Jahre ja meistens so viel Beitrag, dass sich kleinere Schäden wirtschaftlich über die Versicherung gar nicht lohnen. Oder ich habe einen Rabattretter und einen Schuss frei, das ist was anderes. Dann ist es aber mit Versichererwechsel schwierig, denn die neue Versicherung übernimmt nur die tatsächlichen Jahre.

Pensioner61
1 year ago

Kein vernünftiger Mensch rechnet mit der Vollkasko ab, wenn ihm jemand “in seinen VW gefahren” ist.

Normalerweise hast du recht. Aber nicht jeder, der dein Auto zu Schrott fährt meldet sich bei dir. Denke mal an die vielen Autofahrer, die Unfallflucht begehen und die auch nicht gesehen wurden.

Und bevor, ich den ganzen Schaden aus der Portokasse zahlen darf, rechne ich diesen sinnvollerweise über die Vollkasko ab.

Rennegent
1 year ago

Kein vernünftiger Mensch rechnet mit der Vollkasko ab, wenn ihm jemand “in seinen VW gefahren” ist. Du belastest deinen SFR und kriegst im Zweifel weniger Geld als von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Klar besteht die theoretische Möglichkeit, sich die Entschädigung von der Vollkasko auszahlen zu lassen. Das führt aber nur zu Stress mit der Versicherung, weil die Kasko aus Sicht des Versicherers nicht dazu da ist, sich daran zu bereichern. Und sie bestraft dich mit der Belastung des SFR. Und wenn du das zum zweiten Mal machst, kann es auch sein, dass sie dir die Kasko kündigt oder dich gleich ganz rausschmeißt.

Pensioner61
1 year ago

Die Kasko zahlt im Gegensatz zur KfZ Haftpflicht gar kein Geld aus. Sie übernimmt nur die tatsächlichen Reparaturkosten. 

Und diese Weisheit hast du aus welchem Märchenbuch?

Doch die Vollkasko zahlt auch den Eigenschaden aus, wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, oder der Schaden durch den Versicherungsnehmer selbst behoben wird, denn dieser könnte ja auch als als Kfz-Mechaniker selbst tätig sein.

Rennegent
1 year ago

Die Kasko zahlt im Gegensatz zur KfZ Haftpflicht gar kein Geld aus. Sie übernimmt nur die tatsächlichen Reparaturkosten. Es sei denn, es ist ein Totalschaden. Er schreibt, es sei ihm jemand in den VW gefahren. Das hört sich dann für mich nach Haftpflicht an. Und bei 2.600 Euro gehe ich nicht von einem Totalschaden aus.

Pensioner61
1 year ago

Aus seinem Text geht nicht hervor, dass er den Schadensverursacher kennt und auf Nachfrage von mir erfolgte noch keine Antwort

grandy52
1 year ago

Das ist möglich, wenn du fiktive Abrechnung wünschst (also nicht tatsächlich reparieren lassen sondern nur die Kohle kassieren willst), wenn es kein relativ neues Auto ist bzw. du nicht nachweisen kannst, dass du mit dem Auto immer bei VW warst bezüglich Reparaturen/Durchsicht etc.

Pensioner61
1 year ago

soll der Schaden über deine Vollkasko-Versicherung erstattet werden, oder über die Kfz-Haftpflicht des Schadensverursachers?

Wenn über deine Vollkasko, dann darf dies dein Autoversicherer.

nixawissa
1 year ago

Darf sie! Bei so was immer eine Werkstatt aufsuchen die einen amtlich anerkannten Sachverständigen zur Hand hat,dann passiert so was nicht!

Rennegent
1 year ago
Reply to  Atevez

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist aber nicht rechtsverbindlich. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen hat schon mehr Gewicht. Und in letzter Konsequenz entscheidet der Richter. Gut, wenn man Rechtsschutz versichert ist, dann hat man null Problemo.

Xapoklakk
1 year ago
Reply to  Rennegent

Aber hohe Kosten für eine überflüssige Rechtsschutzversicherung.

Rennegent
1 year ago

Nein. Ich weiß aber, was eine Rechtsschutzversicherung kostet und ich weiß, was Rechtsanwälte und Gerichte kosten. Natürlich kannst du dir die paar Euro im Monat für einen Verkehrsrechtsschutz auch sparen. Wenn es dann aber mal richtig knallt und das Auto ist Fratze, du bist schwer verletzt und kannst nie wieder arbeiten, dann geht es um richtig hohe Summen und so ein Prozess kostet enorm viel Geld. Willst du dann zigtausend Euro selbst bezahlen?

Xapoklakk
1 year ago

Offensichtlich glaubst du Rechtsschutzversicherungen wären sowas wie das Sozialamt 😉

Rennegent
1 year ago

Wenn du mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung 1000 Euro mehr durchsetzen kannst, ist der Beitrag für einen Verkehrsrechtsschutz für über 10 Jahre wieder eingespielt. Ohne Rechtsanwalt wirst du heute nicht mehr ernst genommen. Und willst du die Klageschrift selbst verfassen wenn es vor Gericht geht?