The vehicle's insurance has expired. What are the insurance company's obligations?
Hello everyone,
I had an accident with a pedestrian two days ago. The pedestrian was slightly injured, and the incident was also documented by the police.
I wanted to report the incident to my car insurance company so I could file a claim for damages. I've now learned that my vehicle isn't insured. According to Check24, the insurance was canceled in May after I registered a second vehicle with the same insurance company. I was not informed of the cancellation by either the insurance company or the registration office. Accordingly, I continued to drive the vehicle until the accident.
I did a bit of research and read that if the insurance coverage is canceled, the insurance company is obligated to forward this information to the registration office. They will then ask me to deregister the vehicle. In the worst case, the registration office can immobilize the vehicle by removing the sticker.
Now several questions arise for me.
According to ChatGPT, the police usually check the vehicle's insurance coverage in the event of an accident or traffic stop. However, I wasn't informed of this during the police report. How is that possible?
Is it possible that the insurance company didn't report the information to the central register or the vehicle registration office? If so, how is liability regulated?
Can I assert the legal basis and hold the insurance company liable?
Thanks for answers.
Du leistest Dir den teuersten Makler und der geht bei so einer einfachen Frage nicht ans Telefon.
Setze ihn und die Versicherung auf den Topf, zudem wirst Du ja einen Versicherungsschein bekommen haben mit Grund der Ausfertigung. Bitte in die Unterlagen schauen.
Viel Glück.
Das Thema hat sich wohl erledigt. Ich war heute bei der Versicherung und die haben einen technischen Fehler zugegeben. Es bestand und besteht ein Schutz für meinen Wagen. Die haben mir rückwirkend eine Bestätigung geschickt. Somit ist das Thema jetzt erledigt.
bin gespannt was mit dem Unfall mit Fußgänger wird.
👍
Ob die Versicherung der Zulassungsbehörde das Ende des Versicherungsschutzes angezeigt hat, ist für Dich zweitrangig. Dies betrifft zunächst nur die Frage der Eintrittspflicht ggü. dem Unfallopfer.
Es kommt durchaus vor, dass Veträge beendet werden – sei es berechtigt oder nicht – und von der Versicherung keine Anzeige an die Zulassungsbehörde übermittelt wird
Entscheidend ist, ob noch ein gültiger Vertrag für das Auto besteht. D. h., es ist zu prüfen, ob eine rechtsgültige Vertragsbeendigung – z. B. durch Kündigung – stattgefunden hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Versicherung in der Zwischenzeit Beiträge angefordert bzw. erhalten hat.
Ein Autohalter sollte an der Anzahl der Versicherungsrechnungen problemlos erkennen wie viele Autos von ihm versichert sind – bis zwei zählen sollte möglich sein.
Der Versuch anderen deine Verantwortung zuzuschieben dokumentiert, dass du das Thema schlecht im Griff hast.
Danke! Diesen Gedanken hatte ich auch… und überlegte gerade noch, wie ich das schreiben könnte.
Danke für die Rückmeldung. Wenn ich die Antwort meiner Frage gekannt hätte, wäre diese hier nicht gestellt. Klar, der Halter sollte das wissen, jedoch kann es jedem mal passieren – auch wenn selten.
Mir geht es nicht darum, hier besseren gelehrt zu werden sondern um Ideen, was passieren könnte.
Wichtig ist, wer schuld ist an dem Schaden und wem der Schaden entstanden ist.
Wenn ein Schaden von dir zu begleichen ist, dann bist du persönlich verantwortlich.
Sprich doch mit deiner Versicherung, ob sie dir eine Beratung stellen.
Sprich doch mit deiner Versicherung, wie das in der Praxis gehandhabt wird.
Das wissen nur die Mitarbeiter der Versicherung.
Das sind ganz normale Menschen mit denen man zumeist offen reden kann, habe ich bereits erfahren.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die du erhalten hast sind solche Fälle beschrieben. Schau im Kapitel: Beendigung des Vertrages.
Wenn dir die Hinweise nicht genügen hilft ein Anwalt für Versicherungsrecht.
Meine Generelle Empfehlung ist jedoch, selbst zu gucken, ob die Pflichtversicherungen vorliegen.
Ich trage auch die Verantwortung dafür. Der Fußgänger ist schuld an dem Unfall, diese sollte auch gerichtlich belehrbar sein. Meine Frage bezieht sich auf Pflichten der Versicherung im Falle einer Vertagsaufhebung – unabhängig vom Unfall.
Wenn du gültige Kennzeichen hast, war das Fahrzeug auch versichert. Der Fremdschaden ist also gedeckt. Allerdings, wenn du im Zahlungsrückstand warst, wird man dich zum Regress auffordern. Du wirst kaum argumentieren können, dass du nicht bemerkt hast, dass du für zwei Autos nur eine Rechnung bekommen hast.